Warum sind Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nur begrenzt steuerlich absetzbar?

3 Antworten

Im Steuerrecht nach dem Warum zu suchen, ist ein schwieriges Unterfangen. In der Tat sind die Beiträge für die Basisversorgung in der KV/PV unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Die sonstigen Vorsorgebeiträge ( zu denen auch die Arbeitslosenversicherung gehört) sind nur absetzbar, wenn die gesetzlichen Höchstbeträge noch nicht überschritten wurden.

Derzeit ist ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abhängig, welches die Frage der Anrechenbarkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung behandelt. Die Leistungen aus der ALV - also vor allem das Arbeitslosengeld - unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Demzufolge - so die Argumentation der Beschwerdeführer - müssten die Beiträge zur ALV als negativer ( den Steuersatz mindernder) Progressionsvorbehalt Berücksichtigung finden. Mal schauen, wie das auageht.

Gehört zwar nicht zur Antwort auf die Frage, kann aber Antwort auf viele ähnliche Fragen sein:

"Im Steuerrecht nach dem Warum zu suchen, ist ein schwieriges Unterfangen."

Meist nicht - die Antwort ist leicht zu finden, wenn man sich fragt: wem nützt es?  ;-)

Wem nützt es, wenn die Pflichtbeiträge zur AlV abgesetzt werden könnten? Den Betroffenen - aber die haben keine Lobby bzw. nutzen ihre Rechte kaum. Auch die volle Absetzbarkeit der Basisversorgung in der KV/PV wurde erst nach langfristigem Rechtsstreit akzeptiert.

Wie sagte Thomas von Aquino schon vor 800 Jahren: Steuern sind legaler Raub. ;-)

Nein, die Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt gedeckelt. 

Such Krankenkassenbeiträge sind nicht unbegrenzt steuerlich absetzbar.

@Ontario

Krankenkassenbeiträge sind Vorsorgeaufwendungen.

Weil sie bei Arbeitslosigkeit dein einziges Einkommen ist. Die anderen Versicherungen treten erst bei Krankheit ein.

Ich muss krank sein um Altersrente zu kriegen?

@kevin1905

Kranken und pflege war das Beispiel 



Kevin...