Finanzamt Bafögamt Zusammenarbeit?

1 Antwort

Die Ämter für Ausbildungsförderung dürfen Personen, die Leistungen nach diesem Gesetz beziehen, auch regelmäßig im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin überprüfen, ob und welche Daten nach § 45d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt worden sind. Die Ämter für Ausbildungsförderung dürfen zu diesem Zweck Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der Personen, die Leistungen nach diesem Gesetz beziehen, sowie die Amts- und Förderungsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Die Übermittlung kann auch über eine von der zuständigen Landesbehörde bestimmte zentrale Landesstelle erfolgen. Das Bundeszentralamt für Steuern hat die ihm überlassenen Daten und Datenträger nach Durchführung des Abgleichs unverzüglich zurückzugeben, zu löschen oder zu vernichten. Die Ämter für Ausbildungsförderung dürfen die ihnen übermittelten Daten nur zur Überprüfung nach Satz 1 nutzen. Die übermittelten Daten der Personen, bei denen die Überprüfung zu keinen abweichenden Feststellungen führt, sind unverzüglich zu löschen. 

Marie227125 
Fragesteller
 05.02.2021, 18:57

Dabei aber das habe ich auch schon gelesen. Mir geht es konkret darum, wenn ich mich jetzt Anzeigen würde, ob das Finanzamt sofort das BAföG Amt darüber informieren würde, da sie ja sehen, dass ich Bafög erhalten. Oder würde es das BAföG Amt erst bemerken, wenn sie ein Datenabgleich machen?

FordPrefect  05.02.2021, 19:01

Aber die Quelle für das Zitat solltest du bitte noch ergänzen.