Kann man nach einem Bankraub auch wegen Steuerhinterziehung bestraft werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bis zu Bankräubern reicht meine berufliche Erfahrung nicht. Aber es ist bekannt, dass Dealer sehr wohl Schätzungsbescheide vom Finanzamt erhalten.

Manchmal sogar nur auf Grundlage der Berichterstattung in einer Zeitung.

Mit der Gewerblichkeit sehe ich das übrigens wie woflx, Ludi und Barbara.

Nach meiner Kenntnis wird übrigens auf ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung in der Regel verzichtet. Jedenfalls so lange noch keine Veranlagungsverjährung eingetreten ist.

Insgesamt um so ärgerlicher, weil die StraftäterIn bekommt den Bescheid häufig dann, wenn sie bereits einige Zeit aus dem Strafvollzug raus sind.

Das heißt: Selbst wenn sie es geschafft haben, sich eine kleine Existenz zu schaffen - also legale Existenzgrundlage. Dann zieht der Staat ihnen diesen Erfolg unter den Füßen weg.

Dazu kommt, dass meines Wissens die Insolvenzordnung dahin gehend geändert wurde, dass Schulden beim Staat nicht mehr in die Restschuldbefreiung fallen.

Klingt jetzt alles sehr verständnisvoll für die Armen. Aber als Gesellschaft haben wir eben die Wahl: Machen wir es den Leuten möglich aus dem Mist raus zu kommen oder nicht? War noch Geld aus Straftaten da - also überhaupt Geld auf dem Konto - ist das ohnehin beschlagnahmt.

Und der Bankräuber wird auch nicht an seine versteckte Beute gehen und dann da mal das Geld raus holen...

Grundsätzlich sind auch illegale Einkünfte steuerpflichtig (z.B. bei Drogenhandel). Andererseits: Unter welcher Einkunftsart müßte man die Einnahmen aus dem Bankraub eintragen?

Hm, Bankraub, es gibt ne Gewinnerzielungsabsicht, nicht Freiberuflich,keine Land und Forstwirtschaft auf Dauer ausgelegt, zumindest beim 2. mal also ganz klar Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Beim Serientäter definitiv Gewerbe. Aber bei nur einmalig???

@BarbaraHo

unter "sonstige Nebeneinkünfte"