Filmen bei Festnahme?

6 Antworten

Ich sehe den Sinn nicht... wenn du eine Straftat begehst und die Polizei dich mitnehmen muss, dann empfinde ich deine Aktion schon als recht unpassend. Alleine deswegen kann ich die Entscheidung der Polizei verstehen.

Davon abgesehen müssen die Beamten damit rechnen dass du Unfug vorhaben könntest und dir schon aus Prinzip den Umgang mit deinem Handy untersagen wenn du dich auffällig verhältst.

Selber Schuld würde ich sagen :(

Ich habe keine direkte Straftat (die alte Leier was zu laute Musik angeht). Ich weiß das das für eine Anzeige und Festnahme reichen kann allerdings wurde ich ohne vorheriges hinweisen mit Handschellen abgeführt.. Wegen zu lauter Musik! Ich finde das ich eher Angst haben musste das die Polizei igrendeinen Unfug anstellt und da finde ich die "Aktion" keineswegs unpassend

@Diesertyp1234

Lärmbelästigung ist jetzt keine schwere Straftat aber du glaubst nicht wie oft die Polizei wegen so was ausrücken muss ^^
Dass du in Handschellen abgeführt wurdest ist schon eine Nummer, ist es das erste Mal dass du deswegen angemahnt wurdest?

Kann mir vorstellen dass sie dir eine Lektion erteilen wollten, in der Hoffnung dass du deine Anlage das nächste Mal besser im Griff hast ;)

NIEMAND wird wegen zu lauter Musik in Handschellen abgeführt ! Entweder war da mehr oder da gibt's ne Vorgeschichte.

@uncutparadise

Danke erstmal für die Antworten! Was die Vorgeschichte angeht so ist es das 4. mal in 3 Jahren das die polizei vorbeikam wegen zu lauter Musik, ich denke das ist noch zumutbar.. Ich habe bereits gelesen das die Beamten anders handeln können wenn Alkohol im Spiel ist, was durchaus der Fall war. Trotzdem halte ich die ganze Aktion für übertrieben und wollte mich im Fall einer Anzeige vergewissern das ich in Ordnung gehandelt habe

Du darfst niemanden ohne sein Einverständnis Filmen oder fotografieren

Im öffentlich Raum so weit ich weiß schon solange ich nicht gegen Paragraph 201a verstoße der besagt ich darf sie nicht bei einer polizeilichen Arbeit behindern..

Das darfst du nirgendwo, das verstößt gegen das persönlichkeitsrecht. Google mal nach "recht am eigenen Bild "

@miranya

Das bezieht sich nur auf das weiterverschicken an 3. bzw auf die Veröffentlichung von Bildmaterial. Hierbei handelt es sich jedoch um das an anfertigen von Filmmaterial für den persönlichen Gebrauch bzw Schutz soweit ich weiß. Ab jetzt bitte nur noch informierte antworten..

Nein tut es nicht, du darfst ohne Einwilligung niemanden Filmen.

@miranya

Bitte pss jetzt ich habe verstanden das du nicht Bescheid weisst

@miranya

Das darfst du nirgendwo, das verstößt gegen das persönlichkeitsrecht. Google mal nach "recht am eigenen Bild "

Dann lies Dir mal den folgenden Beitrag von Rechtsanwalt Herrn Hoesmann unter http://hoesmann.eu/buerger-duerfen-polizisten-filmen/ durch, der sich auf ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom letzten Jahr durch.

Und eine höhere Instanz als das Bundesverfassungsgericht gibt es nicht

@TheGrow

das Urteil bezieht sich auf Demonstrartionen / Veranstaltungen

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung nunmehr
entschieden, dass Polizisten gefilmt werden dürfen, wenn diese
ihrerseits bei öffentlichen Veranstaltungen Aufnahmen machen.

wovon der Fragesteller aber nichts geschrieben hat.

Was bedeutet „Recht am eigenen Bild“? 

Dirk Weingarten: Das Recht am eigenen Bild ist das
Recht eines jeden, selbst darüber zu entscheiden, wer von ihr oder ihm ein Bild fertigt. Die Grundlage ist im Grundgesetz
zu finden, als besondere Ausprägung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts, Art. 2 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in
Verbindung mit Art. 1 (Schutz der Menschenwürde). Zwar werden
Grundrechte oft als „Abwehrrechte“ des Bürgers dem Staat gegenüber
bezeichnet. Dies geht jedoch weiter, so gelten sie mittelbar auch
zwischen den Bürgern. Da Polizeibeschäftigte im Dienst weiterhin Grundrechtsträger sind, gilt das Recht am eigenen Bild auch im Dienst und somit auch für die Polizei.

Ein generelles Verbot wie z.B. von miranya angeführt, Polizisten oder andere Personen in der Öffentlichkeit gegen ihren Willen zu Filmen gibt es nicht.

also hat deiner Meinung nach niemand in der öffentlichkeit, dieses Grundrecht ?

ich kann mich ja irren aber ein Gericht kann nicht einfach ein Grundrecht ändern, dies wäre unzulässig (Ewigkeitsklausel).

@miranya

Du hast recht, das gewählte Beispiel war zu speziel auf die Demo ausgerichtet.

ich kann mich ja irren aber ein Gericht kann nicht einfach ein Grundrecht ändern, dies wäre unzulässig (Ewigkeitsklausel).

Das Gericht ändert das Grundrecht ja auch nicht.

Du führst hier Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes an. Nur mit der Aufnahme einer Person in der Öffentlichkeit verletzt Du weder seine freie Entfaltung der Persönlichkeit und erst recht verletzt Du mit der Aufnahme nicht seine Menschenwürde.

Aus der folgenden Ausführung des Rechtsanwaltes Marc N. Wandt geht aber  ganz klar hervor, dass es durchaus zulässig ist, eine Person gegen ihren Willen zu fotografieren:

Quelle: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/104199-fotos-gegen-den-willen-geschossen---rechtliches

Zwar besteht in Deutschland grundsätzlich das sog. Recht am eigenen Bild. Allerdings erfährt dieses Recht dahingehend eine Einschränkung, soweit eine Veröffentlichung der Fotos nicht vorgenommen wird. Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Irrmeinung ist das reine Ablichten fremder Personen, ob mit oder ohne Motiv, absolut zulässig. Erst wenn es zu einer Verwertung der Bilder, bspw. im Internet oder in sonstigen Publikationen kommt, ist im Regelfall das Einverständnis der Abgelichteten, resp. deren Erziehungsberechtigten erforderlich

Allerdings hat der Rechtsanwalt dabei unterschlagen, dass diese nur in der Öffentlichkeit gilt.

Beachten sollte man, dass man sich auch gem. § 201a StGB durch Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Strafbar macht. Siehe folgenden Link:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

Der Paragraph hat im Bezug auf die Menschenwürde auch einen Passus bereit nach dem es verboten ist eine Person in hilfloser Lage zu fotografieren und das gilt auch in der Öffentlichkeit.

Die Polizei kann dir das Handy wegnehmen, wenn sie befürchten, dass die damit gemachten Aufnahmen veröffentlicht werden sollen, also aus gefahrenabwehrenden Gründen. Die Zulässigkeit der Beschlagnahme wurde schon verwaltungsgerichtlich bestätigt.

Zwar gibt es ein BVerfG-Urteil, was die ganze Sache etwas relativiert, aber dort ging es um eine ganz andere Situation, die nicht mit deiner vergleichbar ist.

M.E. ist die Beschlagnahme des Handys rechtmäßig. 

Hallo Diesertyp1234,

vom Grundsatz her dürfen Polizisten bei einer polizeilichen Maßnahme gefilmt werden.

Ein generelles Verbot wie z.B. von miranya angeführt, Polizisten oder andere Personen in der Öffentlichkeit gegen ihren Willen zu Filmen gibt es nicht.

Allerdings sind die Polizisten berechtigt, Personen die sich in einer polizeilichen Maßnahme befinden, das Halten von Gegenständen aus Eigensicherungsgründen zu untersagen. Das Gleiche gilt nicht nur für das Halten von Gegenständen sondern die Polizei kann auch verlangen, dass Du die Hände gut sichtbar vor dem Körper und nicht hinter dem Körper oder in irgendwelche Hosentasche oder Taschen steckst.

Damit soll sichergestellt werden, dass Du die Polizeibeamten nicht mit Gegenständen angreifen oder bewerfen kannst. Auch ein Handy kann schon als Wurfgeschoss aus kurzer Distanz zu Verletzungen führen.

Dieses Risiko müssen die Polizisten nicht eingehen. Von daher war die Wegnahme des Handys durchaus gerechtfertigt. 

Schöne Grüße
TheGrow

Was das Filmen von Polizisten angeht ist der Rechtsanwalt Hoesmann  unter folgendem Link eingegangen:  

http://hoesmann.eu/buerger-duerfen-polizisten-filmen/

Der Beitrag von  Rechtsanwalt Hoesmann    bezieht sich auf ein Urteil vom letzten Jahr und zwar vom Bundesverfassungsgericht

Es gibt handy Attrappen, die Stromstöße absondern! Insofern kann das Zücken deines Handys bereits als Agriff verstanden werden. Ein guter Polizist sorgt also dafür, dass du kein Handy in der Hand hältst.