Darf Polizei Ausweis (BPA) fotografieren?

6 Antworten

Ein paar Ausnahmen gibt es doch, außer in der Verbrechensbekämpfung, Überprüfungen ob gegen Personen etwas vorliegt....„scannen“ ist auch bei Ein- Ausreisen an der Tagesordnung .. im ges. Fernreiseverkehr und bei Inlandsflügen

zusätzlich Berechtigte, die eine Personalausweiskopie anfertigen gibs schon.. ...zudem einige Gesetze und Verordnungen sehen eine ausdrückliche Ermächtigung zum Kopieren des Ausweises vor. Für Banken gilt beispielsweise § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz und für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 S. 2 TKG.

Zu den Verpflichteten gehören z.B. auch Güterhändler oder Immobilienmakler (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG) und demnach gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 auch berechtigt den Personalausweis zu kopieren.

was Du nicht machen solltest, sind Deine Datenirgendwelchen privaten Anbietern zur Verfügung zu stellen

Das Abfotografieren ist schlichtweg schneller als das Abschreiben.

Leider konnte ich keine genauen angaben dazu finden, ob es nun gegen das Datenschutzgesetz verstösst.

Einen Verstoß gegen das BDSG vermag ich hier nicht zu erkennen. Die Überprüfung von Ausweisen in einer Lokalität, in welcher zudem erst ab 18 Jahren der Aufenthalt überhaupt erlaubt ist, liegt im ganz normalen Rahmen polizeilicher Kontrolltätigkeit und erfolgt somit zweckgebunden. Wenn die Daten erst über Funk an die Zentrale gegeben werden zur Prüfung ist der Vorgang letztlich identisch, nur dass es länger dauert. Die Sonderfunktionen des neuen Ausweises sind ja durch die Fotographie nicht berührt worden.

Warum machen die das? Waren die zu faul zum abschreiben? xD

Ist der Ausweis nicht Eigentum der Bundesrepublik Deutschland? xD Von daher sieht es da sowiso mit den Rechten ganz anders aus. Ich vermute den Ausweis dürfen die fotografieren. Es war aber nicht das private Handy?

Ein Verstoß gegen das BDSG liegt hier nicht vor. Die erforderliche Zweckgebundenheit dürfte problemlos nachzuweisen sein.

Ich kann auch keinen Verstoß gegen §§ 14 ff. Personalausweisgesetz erkennen. Dieser nimmt zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden - und eine solche ist die Polizei ja zweifelsfrei - ausdrücklich vom dort geregelten Verbot unter den dort genannten Maßgaben aus.

Kannst du sagen von welcher Behörde die Beamten waren? Zwischen Landes- und Bundesbehörden gibt es da Unterschiede!