Feuerwehrzufahrt am Garten

9 Antworten

Das solltest du mit deinem Vermieter klären.

Ich schließe zumindest aus deinem Vortrag, dass du Mieter bist, andernfalls du ja wüßtest, ob dein Grundstück betroffen ist. Wenn dein Vermieter zugestimmt hat, dass die Feuerwehrzufahrt teilweise auf seinem Grundstück verläuft, dann darf diese natürlich errichtet werden. Eine andere Frage ist, ob dir tatsächlich Einschränkungen von deiner gemieteten Gartenfläche dadurch entstehen. Falls ja, dann kannst du deine Miete ggf. entsprechend ändern.

Zu Bedenken ist hier allerdings auch, dass die Feuerwehrzufahrt letztlich auch deiner Sicherheit dient.

Auf deinem Grundstück dürfen die überhaupt nichts machen, der Privatweg hat ja auch einen Eigentümer, gehört er der Immofirma, dürfen die den Weg als Feuerwehrzufahrt umwidmen

Weder als Mieter noch als Eigentümer dürfte Dir etwas weggenommen werden. Wenn der Garten mit zur Mietsache gehört, bleibt es so lange so, wie Du dort wohnst, oder einer Veränderung der Mietsache/Mietfläche zustimmst.

Wenn Du einen guten Kontakt zu Deinem Vermieter hast, Rufe ihn dochmal an und frage nach. Vielleicht weiss er gar nichts davon und ich unterstelle mal, dass es ihm auch nicht recht wäre.

Von deinem Grund können sie nichts ohne deine Einwilligung wegnehmen, außer es kommt zur Enteignung.

Enteignungen sind nur dann erlaubt wenn es zum Wohl der Allgemeinheit geht , das ist hier wohl nicht der Fall, oder leben wir in einer Bananenrepublick

Ich bin Mieter und der Garten wird wie ein Balkon zur Hälfte zur Wohnfläche mitgerechnet.

@alfons0912

dann hast du keinerlei recht auskunft zu bekommen, sondern nur dein vermieter und auch nicht über alles.

wenn du einen netten vermieter hast, informiert er dich über das, was er weiss.

wenn dein vermieter einen streifen vom garten verkauft, informiert er dich und reduziert die miete dann entsprechend.

ich glaube aber nicht, das er es macht.

dir kann nur passieren, das der zaun ode rmauer nicht der eigentlichen grundstückgrenze entspricht und das dann entsprechend angepasst wird.

@larry2010

Ich habe mir mal erlaubt, eine Frage per email an die Immobiliienfirma zu stellen, die dort bauen will. Folgende Antwort bekam ich:

zur Ihrer E-Mail vom 30.7.2013 können wir Ihnen mitteilen, dass der Baubeginn auf unserem Grundstück voraussichtlich Anfang/Mitte 2014 sein wird..

Bezüglich Ihrer Frage zu der Feuerwehrzufahrt bitten wir Sie, sich an Ihren Vermieter zu wenden.

Wann sollte ich meinen Vermieter fragen? Jetzt schon oder erst, wenn der Baubeginn endggültig feststeht? Aus der Antwort schließe ich, dass der andere Vermieter mit der Feuerwehrzufahrt nichts zu tun hat und mein Vermieter anscheinend einfach so entschieden hat, dass die Zufahrt an den Privatweg entlanggeht bzw. ihn ersetzt.

Die Frage ist, wozu dieser Weg gehört. Zu eurem Grundstück? Dann darf darauf natürlich nicht gebaut werden. Gehört der Weg zu dem zu bebauenden Grundstück darf das natürlich geschehen, allerdings wird man dann von Seiten der Immobilienfirma ein Wegerecht für euch akzeptieren müssen.