3 Meter Abstand des Hauses zu welcher Grundstücksgrenze (s. Bild)?

Beispielgrundstück - (Hausbau, Grundstücksabstand)

5 Antworten

dein haus, 3m, deine grundstücksgrenze

nein, das muss nicht unbedingt möglich sein, wenn der nachbar zustimmt

wenn er nicht zustimmt, geht es keinesfalls, aber auch mit zustimmung, entscheidet die stadt mit

von deinem haus aus muss der abstand zu deiner grundstücksgrenze 3m sein und schon stellen sich solche fragen nicht

3m bis zu dieser einfahrt also hier, wenn die an dein grundstück anschließt

und die einfahrt ist auch dein nachbargrundstück, weil es das grundstück ist, dass an dein grundstück angrenzt

das ist dein nachbargrundstück

und dein name ist fast so bekackt wie meiner^^

Hallo. Fragt am besten telefonisch/persönlich bei der Stadt/Gemeinde nach, die beantworten euch das 100%ig sicher... auf Aussagen hier im Forum würde ich mich nicht verbindlich verlassen. An sicht würde 3 Meter Abstand zum Nachbarsgrundstück exakt die Nachbarsgrenze bedeuten. Wenn ihr jedoch nur weniger als 3m Abstand (Garagenzufahrt) habt, braucht ihr tatsächlich das schriftliche Einverständnis des Nachbarn (Unterschrift auf Bauplan) und vorab die Genehmigung der Stadt/Gemeinde. Ihr befindet euch bei Einhaltung aller Vorgaben im Freistellungsverfahren. Wenn ihr Richtlinien NICHT einhaltet, hingegen im SONDERgenehmungungsverfahren. Dieses bedeutet Prüfung zeitintensivere Prüfung der Stadt/Gemeinde und höhere Bearbeitungskosten (~300€ wären dies bei uns gewesen). Fragt lieber persönlich Vorort mal nach. Nehmt Pläne und eure Skizze wie ihr es euch wünschen würdet mit. Fragt nach Sondergenehmigungsverfahren und entstehenden Kosten. LG

Die verfahrensart spielt hier keine Rolle. Wenn die Abstände im Vorfeld durch baulast o.ä. geregelt sind, ist auch eine Baumitteilung möglich. Vorausgesetzt die Bedingungen für eine Freistellung sind erfüllt.

Du musst von deinen grundstücksgrenzen Abstand halten. Könntest aber den Nachbarn fragen, ob er einer abstandsbaulast zustimmen würde. Dann könntest du das nachbargrundstück anrechnen. Die baulast würde im Grundbuch des Nachbarn eingetragen werden. Das Bauamt kann dich hierzu beraten.

um es kurz zu fassen: 3 m von allen umgebenden Grundstücksgrenzen, die nicht zu deinem Eigentum gehören.(außer die Straßengrenze) Den Rest kannst du nur mit der Zustimmung des Nachbarn beim Bauamt erfragen. 

3 Meter wenn die Wand nicht höher als 7,50 m ist. Die Abstandsfläche von 3,00 m darf auch bei Strassen bis zu deren Mitte liegen, wenn es eine öffentliche Strasse ist. Andernfalls müßte der Eigentümer unterschreiben.