verwahrloster Garten in Mehrfamilienhaus - Sondernutzungsrecht anfechtbar?

3 Antworten

Lass dir den Garten von allen Eigentümern zu deiner Verfügung Schriftlich Bestätigen dann kannst du ihn selbst Nutzen

vielen Dank für die schnelle Antwort. So leicht ist das natürlich nicht, da das Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung steht und die Eigentümer der EG-Wohneinheit gar kein Interesse daran hätten.

Grundsätzlich (IANAL) ergibt sich aus WEG § 14 Nr.1 für den Sondenutzungsberechtigten gleichermaßen die Pflicht zur Sorgfalt bei Gebrauch und Nutzung der Sondernutzungsfläche wie für jeden anderen Miteigentümer auch. Allerdings hat die WEG es hier (m.E. schuldhaft) versäumt, in die TE eine klare Kostenübernahmeregelung aufzunehmen., Ist dort nämlich nichts vermerkt, trägt letztlich die WEG insgesamt die Kosten der Gartenfläche. Somit könnte die WEG zwar (notfalls gerichtlich) eine entsprechende Aufforderung / Bescheid zur Behebung der Mängel erwirken, der Nutzungsberechtigte würde an den Kosten in Ermangelung einer Rechtsverpflichtung jedoch nur anteilsmäßig beteiligt.

Kann man das Sondernutzungsrecht ändern oder aberkennen lassen?

Ja - aber nur einstimmig. Das kannst Du getrost vergessen.

Hallo,

da stehen mehrere gegen einen, also schreibt einen Brief an den Wohnungseigentümer, daß dies geändert werden muß.

Meiner Meinung nach müßte es auf eine Teilung der Kosten für den Garten hinauslaufen. Logischerweise sind alle Miteigentümer gleicherweise Teilhaber des Grundstücks mit den entsprechenden Rechten und Pflichten (siehe Grundbuch).

Gibt es denn ein Verwalter ? Wenn ja, wendet Euch schriftlich an ihn.

Einschreiben mit Rückschein, von allen übrigen Miteigentümern unterschrieben.

Eine Frist setzen für eine darauf bezogene Sitzung (mit dem Verwalter, mit allen Eigentümern und dem Vermieter der Eig. Whg.)

Eine Frist setzen für die Pflege des Gartens und die Teilung/Verteilung der daraus entstehenden Kosten!

Kostenvoranschläge von verschiedenen Gartenbaubetrieben holen und unterbreiten.

Emmy