Feuerlöscher geklaut und versprüht Konsequenzen?

6 Antworten

Hallo banane5544,

die Tat ist in Deutschland geschehen, somit gilt deutsches Recht und Ihr werdet Euch vor einem deutschen Gericht wegen Nachfolgender Straftaten verantworten müssen:


§ 242 StGB - Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)Der Versuch ist strafbar.


§ 145 StGB - Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs” und Nothilfemitteln

(1) Wer absichtlich oder wissentlich

  1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder

  2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer absichtlich oder wissentlich

  1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn” oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder

  2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.


Einige meiner Vorredner haben hier noch die Sachbeschädigung mit angeführt. Den Straftatbestand sehe ich hier nicht als erfüllt an, denn dazu muss man eine Sache beschädigen oder ihr Aussehen dauerhaft und nicht unerheblich beeinträchtigen.

In der Regel kann man das Löschmittel aber widerstandslos und ohne Beschädigungen entfernen.


Ich denke im Falle einer Verurteilung werdet ihr mit einer Geldstrafe von 20 - 40 Tagessätzen rechnen müssen. Ein Tagessatz entspricht 1/30 Eures monatlichen Einkommens. Das bedeutet, verdient ihr wenig, müsst ihr auch nur wenig bezahlen.

Im (deutschen) Führungszeugnis wird die Verurteilung nicht mit auftauchen, da hier nur Verurteilungen von:

  • über 90 Tagessätzen oder
  • über 3 Monaten Freiheitsstrafe

eingetragen werden. Da ihr in Deutschland verurteilt werdet, dürfte die Verurteilung auch nicht im Schweizer Führungszeugnis auftauchen.


Neben der Strafe kommt natürlich noch die Forderung der Firmen für den Ersatz bzw. für das neu befüllen der Feuerlöscher sowie die Reinigung der besprühten Flächen auf Euch zu.

Schöne Grüße
TheGrow

In der Regel kann man das Löschmittel aber widerstandslos und ohne Beschädigungen entfernen.

Kommt doch sehr darauf an, ob Schaum oder Pulver, und ob das verunreinigte Gebiet mehr einer Garage oder mehr einem Wohnzimmer ähnelt.

@TomRichter

Strafrechtlich ist es irrelevant

ob Schaum oder Pulver, und ob das verunreinigte Gebiet mehr einer Garage oder mehr einem Wohnzimmer ähnelt.

Das der Aufwand größer ist ein Wohnzimmer als eine Garage zu reinigen ist für die strafrechtliche Betrachtung völlig unerheblich. Erheblich ist nur, ob eine beschädigungsfreie Reinigung möglich ist oder nicht.

Und wie ich geschrieben habe:

In der Regel kann man das Löschmittel aber widerstandslos und ohne Beschädigungen entfernen.

Und: "In der Regel" bedeutet auch nicht, dass es keine Ausnahmen von der Regel gibt.

Wir sind minderjährig und haben noch Garkeinen einkommen wie wird das dann mit den Tagessätzen gehandhabt?

@banane5544

Wenn Ihr Unter 18 seit ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ausgeschlossen.

Als Jugendliche werdet Ihr vermutlich nur eine Verwarnung bekommen. Es wäre zwar auch eine erzieherische Maßnahme möglich, was bedeuten würde, ihr müsstet irgendwo in einer Sozialen Einrichtung wie beispielsweise einem Altenheim Sozialstunden ableisten.

Aber wenn überhaupt müsstet ihr die in der Schweiz bei Euch Zuhause ableisten. Ich weiß allerdings nicht einmal ob das Länderübergreifend so gehandhabt wird. Ich bezweifle jedenfalls, dass Ihr die Stunden in Deutschland ableisten müsst.

Schöne Grüße
TheGrow

Aus meiner Sicht ist das Sachbeschädigung. Ihr wolltet ja vermutlich die Feuerlöscher nciht mit nach Hause nehmen.

Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt. Wenn Ihr ausserdem noch Jugendliche seid udn ja Ausländer, macht sich kein Staatsanwalt die Arbeit das auch noch in die Schweiz zu melden, denn ihr könnt nur hier in "D" verurteilt werden, wenn ihr freiwillig kommt.

Also strafrechtlich Einstellung des Verfahrens.

Was viel interessanter ist und auch schlimmer für Euch, ist der Schadenersatz, denn den kassieren die Schweizer Behörden auch bei Euch ab, wenn er von einem Deutschen Unternehmen an Euch gestellt wird.

Dies wird sein:

  1. Feuerlöscher neu befüllen

  2. Reinigung der durch den Löschschaum verschmutzten Flächen und Gegenstände.

Das könnte aus meiner Sicht bis zu 1.000,- Franken sein.

Das könnte aus meiner Sicht bis zu 1.000,- Franken sein

Wenn es keine Schaum-, sondern Pulverlöscher waren, kann da auch locker eine Null mehr dran. Das Pulver verteilt sich sehr weiträumig und ist schwer zu entfernen.

@TomRichter

Na dann ist es für die Freunde ja gut, dass der Eurokurs im moment schwach ist gegen den Franken. ;-) :-))))))))))))))

Ihr seit sicher über 14. Dann wird es wohl Einbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl (Feuerlöscher) und eventuell Vandalismus werden. Und je nach Führungszeugnis bekommt ihr denn eine Strafe. Die wird mindestens ein satter Geldbetrag sein. Abhängig davon ob ihr Regale / Kleidung voll gesprüht habt oder nur Leere Gänge. Ach und Hausverbot.

Da habt Ihr auf starken Mann gemacht. Jetzt habt Ihr die Hosen voll.

Inwiefern Hosen voll?

Was da auf Euch hinsichtlich der Schweizer Gerichtsbarkeit zukommt, kann Euch nur Euer Rechtsanwalt sagen. Jedenfalls kommt eine Rechnung über die Feuerlöscher-Füllungen und die evtl. Reinigungskosten (Sachbeschädigung) auf Euch zu.

Mehr nicht? Wir haben auch einen Feuerlöscher entwendet aber wie siehts mit ne, feuerlöscher aus und müssen wir das alles als Schweizer überhaupt zahlen?

@banane5544

Sicher müsst ihr das, die Schweiz leistet Amtshilfe in Deutschland.