Feuerlöscher Pflicht im Heizungsraum (26 Wohnungen)

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Die rechtliche Grundlage für die Ausführung von Heizräumen dürfte in der Feuerungsverordnung(FeuVO) deines Bundeslandes zu finden sein. Meines Wissens gibt es heute keine gesetzliche Pflicht mehr Feuerlöscher, an den Zugängen zu Heizräumen, vorzuhalten.

Auch für die Lagerräume der Brennstoffe gibt es keine Pflicht für Feuerlöscher mehr.

Früher gab es die Pflicht wohl noch, m.M. macht es aber keinen Sinn da die Heiz- und Lagerräume ohnehin nicht zugänglich sind. Wer etwas für den Brandschutz und seine Sicherheit tun will sollte sich lieben einen Schaumlöscher in die Wohnung stellen.

Es kommt auf den Brennstoff an, mit dem Deine Heizung betrieben wird und wie groß die Heizung ist, wie der Brennstoff gelagert wird und wo und vieles mehr, was auch von den örtlichen Begebenheiten abhängt. Um genaue Antworten zu bekommen, solltest Du bei Deiner Feuerwehr anrufen, aber bitte nicht die 112 und frage nach den Vorschriften, die bei Euch wirksam sind. Aber einen 6kg Pulverlöscher im, oder besser vor dem Heizraum ist besser, als gar kein Löscher!

In 99% der Fälle macht die Feuerwehr in Deutschland abwehrenden Brandschutz und keinen vorbeugenden Brandschutz. Dort anzurufen macht nicht wirklich Sinn. Für so was gibt es Fachfirmen, z.B. Ingenieurbüros für Brandschutz.

@Nomex64

Also aus meiner Zeit bei der Feuerwehr weiß ich, daß wir großen Wert auf den vorbeugenden Brandschutz gelegt haben, denn damit konnten wir vielen Bränden vor dem Ausbruch die Grundlagen nehmen! Deine Aussage ist meiner Erfahrung nach vollkommen flasch. Zumindest in Deutschland haben die Feuerwehren die ich kennen lernen durfte auf den vorbeugenden Brandschutz ebensoviel Wert gelegt wie auf die aktive Brandbekämpfung. Unsere Feuerwehr wollte sogar ein "kluger" Politiker abschaffen, weil er meinte, daß die Feuerwehr schon lange keine Brände mehr zu bekämpfen hatte und nur Geld kostet! Zum Glück kommte dieser Unfug abgewehrt werden. Also wenn man hier bei der Feuerwehr anruft, weil man Fragen zum Brandschutz hat, erhält man jederzeit umfassend Auskunft und Hilfe. Vor allem weil in den einzelnen Bundesländern die unterschiedlichsten Vorgaben und Vorschriften herrschen ist die Auskunft von der Feuerwehr sehr wichtig für den normalen Bürger. Für Firmen ist es sicherlich hilfreicher Hilfe von einem Ingenieurbüro zu erhalten. Aber für den normalen Bürger ist die Feuerwehr die richtige Adresse in Fragen des Brandschutzes. Kein Feuerwehrmann ist begeistert, wenn er in einen akuten Einsatz muß. Die Vermeidung steht beim Brandschutz immer im Vordergrund! Vorbeugung kostet weniger und verursacht kein Leid als ein Brand der gelöscht wurde! Also haltet alle die Augen auf und geht umsichtig mit allem was brennen kann um! In Eurem eigenen Interesse!

@BigLittle

Schön wenn das bei euch so ist. Ich habe lange in VB in einem Ing.Büro gearbeitet. Ich bin auch schon 35 Jahre bei der Feuerwehr. Frage nicht was ich da schon erlebt habe. Die Gesetze zum VB sind einem stetigen Wandel unterworfen. Was vor 5 Jahren noch galt ist heute teilweise lange überholt. Gerade hier sind Ehrenamtler in aller Regel überfordert. Die Lehrpläne der Landesfeuerwehrschulen haben den VB ja nur ganz am Rande im Lehrprogramm. Wirklich qualifizierte Antworten erwarte ich nur von einer Abteilung VB bei einer BF, HAW oder einer Brandschutzbehörde.

gucke mal unter der LandesbauOrdnung nach

Feuerlöscher gehört nicht "in" den Heizungsraum, sondern unmittelbar davor, außerhalb der Heizraumtür

Ok, richtig. Aber da muß ich also nachhaken. ist der vor dem Heizungsraum erforderlich, gibt es da Richtinien oder Vorschriften?.