Brand im Wohnzimmer, was zahlt die Versicherung?

8 Antworten

Ob die Versicherung diesen Schaden überhaupt ersetzt, wird die Zukunft zeigen. Wahrscheinlich wirst du leider feststellen müssen dass du dich da "versichert" hast.

Wenn sie ersatzpflichtig ist (und sie werden sich wehren), dann sind damit auch Begleitschäden durch Ruß, Rauch und Löschwasser eingeschlossen.

Die Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte übernimmt dann auch die Versicherung.

Grundsätzlich alle vom Brand betroffenen Gegenstände (z.B. auch durch Rußaufschlag) auflisten. Eigenleistungen (sauber machen, ausräumen, einräumen) genau auflisten (wer, wann und wie lange). Eigene Bilder machen. Dies komplett dem Schadenregulierer als Forderung übergeben.

Es kann zu Neuanschaffungen, Reparaturen oder einer Reinigung kommen (vermutlich eine Mischung aus allem).

Man kann mit der Versicherung vereinbaren, dass man in mehreren Wochen nochmals prüft ob weitere Folgeschäden eingetreten sind (z.B. elektronische Geräte durch Rauch).

Kritisch ist der nicht fachmännisch aufgestellte Kamin. Hier könnte man grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Wenn dies nicht in den Verträgen enthalten ist ("Verzicht auf die Anrechnung einer groben Fahrlässigkeit") kann es zu einer Kürzung des Schadens kommen.

Dein erster Ansprechpartner ist die Wohngebäudefeuerversicherung. Für Schäden an den persönlichen Gegenständen die Hausratversicherung. Zum späteren Nachweis kann ich Dir nur raten den Schaden durch Fotos etc. "sicherzustellen" und die Schadenmeldung so zu formulieren, dass die Versicherung nicht von vornherein Fahrlässigkeit unterstellt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, ob Dir hier grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann.

Grundsätzlich ist "Feuer" eine versicherte Gefahr in der Hausratversicherung. Im Versicherungsdeutsch muss dazu das Feuer den bestimmungsgemäßen Herd verlassen haben. Alle entsehenden Folgeschäden am Hausrat sind somit zum Neuwert eingeschlossen.

Durch Ruß/Löschwasser kontaminierte Möbel sind eigentlich Sondermüll und sollten darum auch ersetzt werden. In die Schadenaufstellung gerhört darum alles hinein. Wenn die Schadenabteilung dann etwas streichen will, muss sie es begründen.

Als Schadensachbearbeiter würde ich allerdings auch fragen, wie der Kamin umkippen kann, wenn jemand fällt. Hier könnte eine Mitwirkung durch falsches Aufstellen unterstellt werden.

Gut wäre, wenn Ihr eine aktuelle Versicherung hättet, bei der der "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" eingeschlossen ist.

Den Einsatz müßt Ihr nicht zahlen.