Festpreis Handwerker, deutlich weniger Materialen benötigt als veranschlagt?


16.11.2021, 15:37

Angebot

Rechnung


16.11.2021, 15:41

Dem Handwerker war bewusst, dass ich noch Materialen vorrätig hatte, wollte diese allerdings nicht benutzen, tat dies allerdings bei Arbeitsbeginnn trotzdem

5 Antworten

Sofern hier ein Festpreis tatsächlich vereinbart wurde, besteht m.E. grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung überschüssigen Materials bzw. Preisminderung. Das hätte nämlich vor der Übernahme vorhandener Komponenten jeweils nachverhandelt werden müssen. Deswegen ist es ja ein Festpreis - im umgekehrten Fall hätte der Auftraggeber ja auch nicht für Preissteigerungen oder Materialmehrungen nachzahlen müssen.

Ergänzung:

Da gemäß Rechnung keine Materialmengen o.ä. genannt respektive angeboten wurden, besteht hier mMn kein Anspruch auf Erstattung.

Festpreis ist Festpreis. Wenn das angenommen wird, dann gibt es wenig Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

Der Handwerker erstellte einen Festpreis, der alle aufkommenden Kosten (Material, Arbeitszeit, etc.)

du hast ihm erst bei Arbeitsbeginn mitgeteilt, dass du noch Materialien hast, die er nehmen kann?

was steht im Angebot/Kostenvoranschlag, was steht auf der Rechnung?

peterobm  16.11.2021, 15:47

Foto ist gut :)))

Festpreis zählt, das darfst zahlen

wenn du ihm gewisse Materialien zum Einbau überlässt, must dich mit dem Betrieb einigen, wie das abgerechnet wird. nicht nach Erstellung der Rechnung

du hast keinen Nachweis über die Menge das hätten dir die Arbeiter unterschreiben müssen

kann auch sein, dass der Chef gar nix davon weiß. Du hast das Material zur Verfügung gestellt.

Alex0578 
Beitragsersteller
 16.11.2021, 15:42

Hab es ergänzt

ja, natürlich

Nö, hast Du nicht.