Auto verkauft - auf dem Heimweg geht die Motorkontrollleuchte an?

5 Antworten

Wer ein Auto gegen Teil- oder Ratenzahlung verkauft und es herausgibt, bevor das Geld auf dem Tisch liegt, muss in mindestens 50% der Fälle mit ziemlich viel Ärger rechnen sowie damit, dass er seinem Geld hinterherlaufen muss oder es gar nicht mehr sieht. Sowas macht man einfach nicht.

Fahrzeugbrief ist ja noch bei mir und im Zweifel müsste ich juristisch vorgehen... Rechtsschutz ist vorhanden

Mitnichten kannst du das - allein schon, weil der Verdacht der arglistigen Täuschung besteht. Bin kein Jurist, aber aus "der Nummer" kommst du nicht ungeschoren raus! Die Reparatur geht zu deinen Lasten und wenn man ehrlich wäre... dann wäre das auch gut so!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es ist definitiv keine arglistige Täuschung weil ich von meinem Defekt wusste!! Bei der Probefahrt - die mit 30 min sehr ausgiebig war - kam es auch zu keinem Fehler! Erst als er bereits 250 km gefahren war trat dieser auf, mir war aber absolut nichts bekannt... ich habe alles mir bekannte angegeben und in den Kaufvertrag geschrieben!

@AWHF018

Weil ich von einem Defekt NICHTS wusste sollte stehen... Handy Autokorrektur

@AWHF018

Ok. Das hatte ich schon verstanden! Mir ist klar, deine Wahrhaftigkeit vorausgesetzt, dass du von dem "Mangel" nichts wusstest. Aber genau deshalb schrieb ich ja sinngemäß, dass DER VORWURF IM RAUM STEHT.

Und von diesem Vorwurf kannst du dich schlicht nicht entlasten, weil so kurz nach Schlüsselübergabe der Mangel auftrat. Ich denke, dass jeder Richter das so sehen und letztlich entscheiden würde.

"Wer klagt, muss beweisen!" heisst ein alter Spruch. Wenn du die Restzahlung einklagst - und so wird es kommen müssen - kann der Käufer sich entspannt auf dem (deinem) Fahrersitz zurücklehnen und abwarten.

Daraus folgt, dass du dich mit dem Käufer einigen solltest. Denn Rechtsschutz hin oder her, es kann im schlimmsten Fall JAHRE dauern, bis ein Urteil fällt... solange hast du den Restkaufpreis nicht auf dem Konto. Ist es das wert??

@ProVersi

Also zunächst einmal sind wir noch garnicht an diese Punkt, auch der Käufer scheint eine friedliche Einigung zu bevorzugen. Es war bisher auch nie die Rede davon dass er nicht zahlt oder so - ich wollte mich nur absichern für alle Fälle. Inzwischen habe ich hierzu mit einem Anwalt gesprochen und der Käufer ist sehr wohl zum Zahlen verpflichtet... zudem gehört das Auto bis zur Vollständigen Bezahlung mir. Im Zweifel lasse ich den Wagen dort abholen, habe die Anzahlung und gebe ihn erst nach vollständiger Zahlung wieder raus. Ausserdem heißt Ausschluss der Sachmängelhaftung eben genau das... ich wusste nichts von dem Mangel, auf der Probefahrt kam er auch nicht und die Beweislast liegt beim Käufer nicht bei mir.

@AWHF018

Na dann viel Spaß! Und noch mehr Geduld...

@ProVersi
"Wer klagt, muss beweisen!" heisst ein alter Spruch.

Er kann seinen Anspruch auf Erhalt des vereinbarten Kaufpreises doch ganz einfach beweisen, naemlich mit dem Kaufvertrag. Ist der Kaeufer nun der Meinung, dieser Anspruch bestehe aufgrund irgendwelcher Umstaende nicht oder nur teilweise, muss dieser beweisen, warum der Anspruch nicht oder nur teilweise besteht.

@AWHF018
zudem gehört das Auto bis zur Vollständigen Bezahlung mir

Wurde das auch ausdruecklich im Kaufvertrag vereinbart? Wenn naemlich nicht, gehoert das Auto bereits dem Kaeufer.

@DerCaveman

Doch, das wurde ausdrücklich im Kaufvertrag niedergeschieben - zudem habe ich den Fahrzeugbrief ja auch noch hier und es heißt ja "Wer den Brief hat, dem gehört das Auto"

@AWHF018
das wurde ausdrücklich im Kaufvertrag niedergeschieben

Gut, dann ist es auch so.

es heißt ja "Wer den Brief hat, dem gehört das Auto"

Einer der weit verbreitetsten Rechtsirrtuemer ueberhaupt.

@DerCaveman

Okay sagen wir "Wer aktuell im KFZ Brief steht, dem gehört das Auto" > Das sollte jedoch korrekt sein?

@AWHF018

Noe, auch das nicht. Es steht auch ausdruecklich in der Zulassungsbescheinigung drin: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentuemer des Fahrzeuigs ausgewiesen".

@DerCaveman

Danke für die Hinweise - es ist dann gut ausgegangen. Ich habe ihm einen kleinen Teil der Kaufsummer erlassen und alle sind zufrieden

das kann auch nur eine kleinigkeit sein ist aber dem käufer passiert somit in seiner verantwortung.

Also muss er den Restbetrag überweisen? Im Kaufvertrag steht halt, dass das Fahrzeug bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt - Sachmängelhaftung ist jedoch ausgeschlossen.

@AWHF018

ja richtig falls er dich beschuldigt könntest du auf unsachgemäße behandlung des kfz plädieren.

Wer so schnell die Reparatus anbietet ?!?! Macht sich verdächtig, Wer seinen Wagen gegen Vorschuß abgibt ist selber schuld.

Jetzt ist der andere Herr des Verfahrens. Der fährt nun auf deine Versicherung bis zum St.Mimmerleinstag rum und zerstört den Wagen restlos.
oder will mehr als du bekommst oder oder oder wer kann das wissen.

  1. Ihr habt einen Kaufvertrag, der ist einzuhalten.
  2. Hast du einen Mangel verschwiegen, haftest du

Zur Durchsetzung deiner Forderung sende ein Enschreiben, setze eine eindeutige Frist. Danach Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid und Gerochtsvollzieher

Hast du einen Eigentumsvorbehalt am Wagen im Vertrag, kannst du ihn auch abholen.

Oder warte was die Werkstatt sagt und verhandle gut

Aus Kulanz und weil er mir leid tut habe ich angeboten die Hälfte zu tragen (ich weiß nicht einmal was es ist)... vor allem aber habe ich es angeboten weil ich eben diesen Weg mit Frist, Mahnbescheid usw. vermeiden will, ich möchte eine friedliche Lösung haben! Wie bereits mehrfach erwähnt wusste ich absolut nichts von einem Mängel, wir hatten auch eine ausgiebige Probefahrt wo keine Kontrollleuchte ausgeleuchtet hat.

@AWHF018

Nun mal langsam mit den jungen Pferden! Auf den Mahnbescheid des Fragestellers folgt von der Gegenseite Widerspruch, welcher noch nicht einmal begründet werden muss. Dann gibt es keine Vollstreckung!!!

Stattdessen müsste der Fragesteller Klage erheben: Gütetermin Mitte 2019, Verhandlung Herbst 19, Urteil im Dezember, Berufungstermin erst in 2020 und mit zwei bis drei krankheits- und terminbedingten Prozessverzögerungen endet die Berufung erst in 2021. Werden zwischendrin Gutachten -kostenpflichtig- beauftragt, so geht jeweils noch ein weiteres halbes Jahr flöten...

Ich hoffe, du hast nichts Schriftliches bzgl. des Mangels von dir gegeben ... beliebter Trick. Anzahlen und später Überweisen .. soweit noch OK, aber: Auf ein mal taucht ein Mangel auf und der angebliche Käufer beschwert sich, weil er den Wagen schon weiterverkauft hätte und ihm jetzt der Gewinn des Geschäftes entgeht, den er von dir fordert.

Und mit ein wenig Kenntnis ... besorge ich dir Kfz-Briefe, die noch originaler aussehen als das Original.

Also der Defekt ist real, er hat mir Fotos geschickt auf dem man die Kontrollleuchte sieht. Er will den Wagen auch nicht weiter verkaufen oder so... mir macht nur Sorgen dass im Kaufvertrag steht dass das Fahrzeug bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt und die Vollständige Bezahlung ist ja nun noch nicht gegeben. Sachmängelhaftung ist jedoch ausgeschlossen worden.

@AWHF018

Ich frage mal ganz dumm nach: Verkaufspreis? Höhe der Anzahlung?

Und die Kontrollleuchte? Passende Sicherung raus, Motor starten ... leuchtet

@Majorie22

Verkaufspreis 29.900 Euro, Anzahlung 1.400 Euro ... Brief liegt noch bei mir, Personalausweis ist kopiert.

@AWHF018

Mich schüttelt es ... erzähl mal später, wie die Story ausgegangen ist

@Majorie22

Es ist gut ausgegangen - habe ihm nachträglich einen kleinen Teil der Summe erlassen und wir sind alles zufrieden

@AWHF018

Na wunderbar ... meine Skepsis bitte ich zu verstehen; so laufen oft genug Betrübereien. Aber schön, dass es dich nicht erwischt hat.