Tiere krank, kann ich kauf rückgängig machen?

7 Antworten

Theoretisch ja, in diesem Fall nein!

Eigentlich könntest du Nachbesserung fordern. Das würde bedeuten, dass der Verkäufer die Tierarztrechnung zahlt (bis zu 150% des Tierwertes). Wenn er sich weigern würde, könntest du vom Kauf zurücktreten.

ALLERDINGS waren die Tiere beim Kauf offensichtlich krank. Du hattest die Chance, die Tiere davor anzusehen. Du hättest es also sehen können! Dass du dir nicht die Mühe gemacht hast, sie rauszuholen und genauer anzusehen, ist dein Pech. Man kann nur Nachbesserung bei Problemen fordern, die nicht offensichtlich waren (also entweder erwähnt wurden oder für den Käufer sichtbar waren)!

Das Einzige, was du machen kannst, ist den Verkäufer beim Amtstierarzt zu melden. Du bekommst dadurch kein Geld, schützt aber weitere Käufer und vor allem die Tiere.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wie haben einen Kaufvertrag und in dem steht nicht drinn, dass die Tiere krank sind.

Dies ist aber die Pflicht des Verkäufers, uns wurde also verschwiegen, dass die Tiere krank sind.

Vögel rauszuholen und nachzuschauen ist nicht gerade sonderlich leicht, vorallem wenn die komplette Wohnung verdunkelt ist.

Kannst du deine Aussagen irgendwie belegen? Durch einen Link oder so?

Meines Wissens nach kann ich bis zu 6 Monate nach dem kauf von Tieren eine Rücknahme fordern, wenn sie krank werden.

Abgesehen davon bin ich kein Tierarzt und kann nicht direkt beim Kauf feststellen, ob die Tiere krank sind oder nicht.

@TheSmurey

Zuallererst: du kannst nur vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Tiere beim Zeitpunkt des Gefahrübergangs (wenn nicht anders verhandelt ist das der Zeitpunkt der Übergabe) unbemerkt krank waren. Dann gilt diese sechs monatige Frist. Dann aber auch nur, wenn ein Tierarzt bestätigt, dass die Tiere damals schon krank waren. Nur weil sie innerhalb von sechs Monaten krank werden, kannst du nichts fordern.

Du hast dir die Tiere zuhause angesehen und bemerkt, dass etwas nicht stimmt. Hättest du sie beim Kauf direkt angesehen, wäre es dir aufgefallen. Du hast es nicht getan. Gesetzlich gesehen musst du dir die Tiere zuerst ansehen, bevor du sie kaufst. Offensichtlich kennst du dich gut genug aus, um zu bemerken, dass etwas nicht stimmt! Damit hast du dir prinzipiell schon einmal die Chance vertan irgendetwas zu reklamieren.

Wenn im Kaufvertrag nicht explizit drinnen steht, dass die Tiere gesund sind, kannst du nichts machen. Dann greift nämlich der Absatz, der direkt über diesem steht. Du hättest es erkennen können (auch ohne Tierarzt zu sein). Nur wenn explizit drinnen steht, dass die Tiere gesund sind, kannst du in diesem Fall reklamieren. Im Normalfall ginge es, wenn du dir die Tiere genau angesehen hättest!

Selbst wenn es nicht leicht ist: als Käufer muss man sich die Ware ansehen oder halt mit so einer Situation leben (es gibt noch ein paar vertragliche Punkte, die man in individuell verhandelten Verträgen berücksichtigen kann, um sich dann abzusichern). Du hättest verlangen müssen, dass die Tiere raus genommen werden und du sie bei Licht ansehen kannst. Da du das nicht getan hast, haftest du selber.

Zudem würde ich dir raten, niemals einen vorgefertigten Kaufvertrag zu unterschreiben. Meistens sind die totaler Quatsch. Meine Kollegen und ich hatten bei unserer Ausbildung den größten Spaß diese Verträge in der Luft zu zerreißen. Meistens bleibt, nachdem alles rechtlich ungültige weggestrichen ist, nichts mehr übrig.

@summersweden

Man kann eben nicht direkt erkennen, dass die Tiere krank sind.

Äußerlich sehen sie in Ordnung aus, Zuhause hat meine Mutter dann auf den kleinen Belag am Schnabel hingewiesen und gesagt dass es sich hierbei um Milben handeln könnte.

Der Vogel mit der Fehlstellung am Fuß hält sein Fuß gelegentlich normal.

Als Laie wie ich einer bin kann man das sehr wohl auch nicht bemerken.

Abgesehen davon wurde ausdrücklich von der Verkäuferin erwähnt, dass die Tiere vom Züchter sind, was wohl auch nicht der Fall ist wie meine Mutter es mir gesagt hat, da die Tiere keine Ringe tragen.

Meine Freundin kann belegen, dass die Tiere normal aussahen beim Kauf.

V.dh. nochmal die Frage:

Wenn ich morgen zum Tierarzt gehe und er bestätigt dass die Tiere vor Samstag schon krank waren und der Fuß des einen Wellensitich kaputt ist:

Kann ich (wegen der Krankheit der Tiere und weil gelogen wurde hinsichtlich der Herkunft vom Züchter) vom Kaufvertrag zurück treten oder nicht?

Wie gesagt, nur weil ich denke sie waren beim Kauf gesund und ich das als Nicht-Experte nicht erkennen kann verlicht doch nicht mein Anspruch wenn ich belegen kann, dass die Tiere vorm Kauf krank waren.

Außerdem hab ich auf einer Seite von einem Anwalt gelesen, dass ich sie zurück geben könnte wenn sie innerhalb von 6 Monaten krank werden, da der Verkäufer in der Beweispflicht wäre und beweisen müsste, dass sie nicht krank waren.

Ansonsten schonmal vielen Dank für deine Antworten, die mir bis jetzt am fachkundigsten erscheinen.

@TheSmurey

Wahrscheinlich ist sie am fachkundigsten, weil ich in Tierkaufrecht ausgebildet bin. Ich könnte solche Beratungen oder Verträge beruflich machen.

Der Verkäufer ist nur dann in der Beweispflicht, wenn er das professionell macht. Wenn du da einem Hobbyzüchter die Tiere abgekauft hast, bist du in der Beweispflicht. Zudem gibt es bei jeder Krankheit eine Zeitspanne, in der sie nach dem Kauf auftreten muss, damit der Tierarzt das zurückdatieren kann. Zum Beispiel bei Augenentzündungen liegt die bei sieben Tagen.

Solche Anwaltsseiten sind immer mit Vorsicht zu genießen. Das ist so ein komplexes Thema, dass man das nicht vollständig auf einer Internetseite wiedergeben kann (wir haben uns in der Ausbildung eine ganze Woche mit dem Thema auseinandergesetzt, das fasst man nicht in ein paar Sätze zusammen). Besonders verdient der Anwalt mit solchen Beratungen viel Geld. Wenn er jedes Detail angibt, verdient er nichts mehr.

Deinen Anspruch auf Reklamation verlierst du nicht, weil du eine Krankheit nicht erkennst. Man verliert den Anspruch dann, wenn man eine offensichtliche Erkrankung nicht erkennt bzw. wenn man sich ein Tier nicht genau genug ansieht, um eine offensichtliche Erkrankung zu erkennen. Ob die Erkrankung offensichtlich war, entscheidet ein Gericht. Aber nur ein Beispiel: ich kaufe ein Pferd. Ich sehe mir das Pferd nur stehend an und übersehe deshalb, dass es lahmt. Der Verkäufer erwähnt es nicht. Dann bin ich selber Schuld, da ich mir das Pferd nicht nur stehend hätte ansehen müssen. Hätte ich mir das Pferd in Bewegung angeschaut, wäre mir das aufgefallen.

Es geht dabei um "offensichtlich". Wenn vom Käufer zu erwarten ist, dass er erkennt, dass etwas nicht stimmt, wenn er sich die Ware richtig ansieht, kann er nicht reklamieren. Du kannst einen Apfel mit Beule auch nicht umtauschen, nur weil du beim Kauf nicht genau genug hingesehen hast.

Da ihr die Vögel nicht herausgenommen habt, kann deine Freundin nichts bezeugen. Das Problem ist eben, dass ihr sie nicht gut genug angeschaut habt.

Allerdings kann sich mit der neuen Beschreibung des Vorfalls einiges ändern. Wie alt bist du?

Bezüglich der Milben: wenn deine Mutter die Vermutung hat, beweist das, dass man es hätte erkennen können (vorausgesetzt es stimmt). Dabei hättest du kein Recht auf Reklamation.

Wenn die Fehlstellung nachweislich (Tierarzt) nicht immer sichtbar ist, kannst du es mit Reklamation versuchen. Dann ist es nämlich egal, dass du nicht genau hingeschaut hast.

Bei der Sache mit der Zucht hast du Glück: wenn explizit erwähnt wurde, dass sie vom Züchter sind, und das mit dem Ring stimmt (kenne mich da nicht so aus), kannst du reklamieren. Dann kann man dir nämlich nicht vorwerfen, dass du nicht genau hingeschaut hast.

Meine Empfehlung: geh damit zum Tierarzt und schau erst einmal, was der sagt. Wenn die Tiere krank sind, kannst du ruhig fragen, ob das für dich als Käufer erkennbar gewesen wäre. Wenn er ja sagt, kannst du höchstens wegen dem Züchter was machen. Verneint er, kannst du Nachbesserung fordern (per Einschreiben schicken und passende Frist setzen!). Du kannst auch nachverhandeln. Wenn er nichts macht, kannst du vom Kauf zurücktreten (dann musst du die Tiere aber auch zurückgeben). Vor Gericht würde ich nicht gehen, was der 3. Schritt wäre, da der Wert der Tiere einfach zu gering ist.

Wenn du das mit der Zucht beweisen kannst, kannst du Ersatz fordern, da man dass nicht nachbessern kann.

@summersweden

Ich will die Tiere nicht zurück geben da es ihnen dort wohl nicht sonderlich gut ging.

Die Tiere hatten keine einzige Sitzstange im Käfig und mussten Tag und Nacht am Gitter hängen.

Außerdem war es ja mein Ziel den Tieren ein besseres Leben zu schenken, da bei mir Rund um die Uhr der Käfig offen ist und an der Decke duzende natürliche Anflugmöglichkeiten für sie hängen.

Der Tierarzt wird wohl 100-200 Euro kosten und darin liegt mein Problem, da ich gerne gehabt hätte, dass der Verkäufer die Kosten (wenigstens ein Teil davon) übernimmt.

Ich schau mal was der Tierarzt morgen sagt.

Ich vermute mal dass ich eh nicht drum rum komme es zu akzeptieren, da ich die Tiere auch nicht wieder zurück geben werde.

Danke für deine Mühe, sobald möglich gibt es einen Stern.

Kümmer dich um die Tiere, geh mit ihnen zum Tieratzt. Sie brauchen Pflege und Zuneigung.

Den Verkäufer würde ich anzeigen, wenn möglich. Das Veterinäramt einschalten.

Du musst die Mängel beim Verkäufer reklamieren, gleich mit Frist zur Nachbesserung. Du kannst Ersatz oder "Reparatur" verlangen. Gehst du jetzt einfach so zum TA, dann bleiben die Kosten auch deine Kosten. Er muss zum TA oder dich beauftragen.

Ich würde die Tiere zurück geben wollen, also Rückabwicklung. Sowas mit keinem Cent unterstützen.

Ich hab den Käufer darum gebeten die Tiere zurück zu nehmen. Dieser weigert sich nun aber wehemend dagegen.

Würden die kosten in dem Fall immernoch auf mir Lasten bleiben, wenn ich jetzt zum Tierarzt gehe?

Weil die Rücknahme wird verweigert und ich hab v.dh. keine andere Wahl an den Tieren zu helfen und zum TA zu gehen.

@TheSmurey

Die Nacherfüllung ist Ersatz oder Gang zum TA vom Vk (was die Reparatur wäre). Das sind die primären Ansprüche. Weigert sich der Vk, geht es zu den sekundären Ansprüchen, da gehört auch Rücktritt zu oder Schadensersatz etc. https://www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/sachmaengelhaftung.htm

Damit du den Vk in die Pflicht nehmen kannst, muss sich dieser in Verzug befinden. Deswegen die Frist, diese muss angemessen sein. Läuft die Frist ab ohne dass sich was tat ist der Vk im Verzug. Der Schuldner kann sich auch selbst in Verzug setzen wenn er sich weigert (benötigt brauchbare Nachweise). Kosten, wie eine TA Rechnung, können dann als Schadensersatz geltend gemacht werden. Allerdings darf auch erst dann zum TA gegangen werden. Kosten vor dem Verzug sind nicht einklagbar. Außer es ist ein Notfall. Tiere sterben lassen darf man auch nicht. (https://www.ra-kotz.de/tierkauf.htm) Auch kann dann der Kaufpreis rechtlich zurück verlangt werden und die Tiere müssen ihm wieder ausgehändigt werden.

BTW bist du in der Beweispflicht, du musst also alles schon gut und frühzeitig dokumentieren, sonst heißt es die Tiere wären erst bei dir krank geworden und sind nicht schon so angekommen.

Und wenn du was durchsetzen willst, dann geht das nur rechtlich und die Kosten schießt du erst mal vor. Die Kosten die entstehen wenn der Vk in Verzug ist, können von ihm zurück gefordert werden, aber da gibt es Kostengrenzen. Bei einem Anwalt kann nur der Basissatz verlangt werden.

Du hast dir die Vögel doch angeschaut. Also hast du sie „gekauft wie gesehen“.

Nachträglich kannst du nur was machen wenn es im Kaufvertrag so vereinbart ist.

Andersrum.

@VirageXO

Heißt?

Wenn musst du dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit geben nach zu bessern, d.h. Er müsste die zum Tierarzt bringen (oder neue Tiere geben, kann problematisch sein)

ansonsten das Veterinäramt einschalten

Nachzubessern heißt ggf. auch Tierarztkosten zu bezahlen?

@TheSmurey

Nachbessern heißt das der Verkäufer die Tiere zum Tierarzt bringen darf oder dir neue Tiere gegeben darf. Das mit den neuen Tieren ist bisschen kritisch, da ja ein Tier grundsätzlich keine Sache ist, sondern ein Mitgeschöpf mit eigenem Charakter, da du die Tiere ja lieb gewonnen hast wäre diese Art wohl ausgeschlossen. (Eine Nacherfüllung durch Ersatzlieferung kommt beim Tierkauf idR in Betracht, wenn eine emotionale Bindung des Käufers an das ausgewählte Tier noch nicht bestanden hat. Dies kann dann angenommen werden, wenn der Hund erst wenige Tage beim Käufer war, dieser ihn vor dem Kauf nicht persönlich gesehen hat und den Hund nach Alter, Farbe, Geschlecht und Abstammung ausgesucht hat.“

Landgericht Rottweil, Urteil vom 25. Januar 2017, Az. 1 S 23/16)

Grundsätzlich kannst du aber bestimmen was du machen willst, entweder die Tiere zum Tierarzt vom "Züchter" bringen lassen oder neue Vögel bekommen.

Sollte sich der Züchter weigern kannst du die Tiere auch selber zum Arzt bringen und dann die Kosten als Schadensersatz abrechnen lassen. Dabei trägst du natürlich das Prozessrisiko + die Gefahr das Milben kein Mangel sind + die Füße auch nicht ( sehe ich aber anders)

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