Was ist bei einer zusätzlichen Tätigkeit als Dozent zu beachten?

2 Antworten

Das ist i. d. R. eine selbständige Tätigkeit - es kommt allerdings auf die genauen Umstände an; dies ist dann entsprechend als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern.

Bei einer freiberuflichen Tätigkeit von nebenberuflichen Dozenten an Volkshochschulen, Fachhochschulen und Universitäten gibt es gem. § 3 Nr. 26 EStG den sog. "Übungsleiterfreibetrag" von z. Zt. 2.400 € im Jahr.

Ob die Bildungseinrichtung auch unter diese Vorschrift fällt, ist beim FA nachzufragen; die Tätigkeit muß sowieso beim FA angemeldet werden (wegen evtl. Festsetzung einer Steuervorauszahlung).

Vor Aufnahme der Tätigkeit ist also beim FA entsprechend Rückfrage zu halten.

Dem AG ist die Nebentätigkeit anzuzeigen.

JoWaKu  14.12.2013, 10:25

Dem AG ist die Nebentätigkeit anzuzeigen.

Stimmt. Ist so im Tarifvertrag für öffentlichen Dienst geregelt. Bei kirchlichen Einrichtungen wenn vh. im Tarifvertrag, ansonsten im Arbeitsvertrag.

Die Info an den Arbeitsgeber sollte schriftlich erfolgen. Er kann die Nebentätigkeit nur in begründeten Fällen verbieten.

Hi, das ist vermutlich eine bezahlte Nebentätigkeit. Wenn die Kita eine öffentliche Einrichtung ist, würde ich das der Behörde mitteilen. Bei der Steuererklärung sind alle Geldquellen anzugeben, aber ich würde das mit dem Sachbearbeiter besprechen. Heutzutage sind die Finanzbeamten sehr hilfreich und beraten auch.