Ferienwohnung angefragt, Vermieter meldet sich nicht, andere gebucht, jetzt will der Erste den kompletten Betrag - darf er das?

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Ferienwohnung angefragt, Vermieter meldet sich nicht, andere gebucht, jetzt will der Erste den kompletten Betrag - darf er das?

Das kommt darauf an:

  1. Zunächst richtet sich ein Vertragsschluss nach den AGB des Anbieters.
  2. Wäre nicht ausdrücklich "unverbindliche Anfrage" gestellt oder in den AGB näheres über Zustandekomme eines Vertrages bestimmt, handelt es sich bei eurer "Anfrage" aufgrund eines freibleibenden Angebots (Inserat, Katalog, Website) des Anbieters tasächlich um einen rechtsverbindlichen (!) Antrag auf Mietvertragsschluss :-O
  3. Dieser "einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf" bestimmt § 147 (1) BGB. Meint: Eine Anfrage durch Brief, Fax oder E-Mail darf er in einer durch die Übermittlungsart bestimmten Frist ablehnen oder eben annehmen. Die hätte man also abzuwarten oder nach erfolgloser Fristsetzung Rücktritt von seinem Angebot erklären müssen, bevor man anderweitig bucht :-(


G imager761

Wir haben für eine Woche eine Ferienwohnung online bei einem Reiseveranstalter angefragt. Es kam eine verbindliche Buchung zurück vom Reiseveranstalter mit dem Zusatz:

"Der Gastgeber hat nun 24 Std. Zeit, die Buchung zu bestätigen. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, konnte die Buchung leider nicht durchgeführt werden.Gerne erstellen wir Ihnen dann ein Alternativangebot!"

Wir warteten 3 Tage, riefen beim Vermieter an, der aber nicht erreichbar war.
Danach buchten wir anderweitig.

Nach dem Urlaub hatten wir eine Mail und eine Nachricht auf dem AB vom ersten Vermieter, dass er auf uns gewartet hätte. Ich schrieb zurück, wie es gelaufen ist, er wiederum kontaktierte die Reiseveranstaltung, die sagte, es wäre eine reguläre Buchung gewesen.

Jetzt möchte der erste Vermieter den kompletten Preis für die Woche.

Ist das rechtens? Oder soll ich es darauf ankommen lassen und nicht zahlen? Es geht um 270 €, werden die es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, also würde sich auch ein Anwalt nicht lohnen im Vergleich.

Bisher haben sich immer die  Vermieter einer Ferienwohnung umgehend  gemeldet. Der Satz vom Reiseveranstalter war doch ganz klar.

Du musst prüfen, ob Du tatsächlich nur angefragt hast oder online übers Internet bereits eine verbindliche Buchung vorgenommen hast ! Das ist für die Forderung des ersten Vermieters entscheidend !

Grundsätzlich ist das ein normaler Vorgang bei Portalen für Ferienwohnungen/Ferienhäusern. Du machst eine für dich verbindliche Buchung, die erst durch die Bestätigung des Vermieters auch für ihn verbindlich wird.

Von einem Portal, auf dem ich meine Ferienwohnung anbiete, (übrigens ist der Wortlaut deiner Mail mit deren identisch) kenne ich es so: Der Gast bucht verbindlich, kann aber so lange bis ich bestätigt habe jederzeit von der Buchung zurücktreten. Sobald ich bestätigt habe, ist die Buchung dann für beide verbindlich. Bestätige ich nicht innerhalb von 24 Stunden ist der Mieter nicht mehr an seine Buchung gebunden und ich kann auch keine Zahlung verlangen.

Durch eine Anfrage kommt normalerweise noch kein bindender Kaufvertrag zustanden, daher kann der Vermieter auch nichts fordern. Zur Absicherung ist aber wichtig zu wissen, auf welchem Weg die Kommunikation erfolgte und wie sich dieses "Anfragen" darstellte