darf ein Vermieter eine Ferienwohnung betreten, wenn ich nicht da bin?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Definitiv: nein

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. Hier kann dahingestellt bleiben, ob eine vermietete Ferienwohnung als Wohnraum oder aber als sonstiger Raum im Sinne der zitierten Vorschrift einzuordnen ist. Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 13.10.1971 -- BvR 280/66 --, BVerfGE 32, 54, 77 = NJW 1971, 2299)** ist geklärt, dass die in Art. 13 Abs. 1 GG garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung sowohl Privat- als auch Geschäfts- und Arbeitsräume erfasst.**

http://openjur.de/u/312344.html

koch234  16.08.2012, 10:57

danke für den Stern ;-)

Das kommt drauf an, WIE Du die Wohnung gemietet hast; als Urlaubsgast oder per Mietvertrag ( 4 Wochen sind für Urlaub schon etwas lang). Ich gehe täglich in meine Ferienwohnungen, um den Abfall zu entsorgen; - allerdings ist das von vorneherein abgesprochen mit den Gästen. Wenn einer nicht zustimmt, ist etwas faul..... ^^

Lynch1986 
Fragesteller
 22.07.2012, 09:19

Die Wohnung ist nicht als Urlaub gedacht sondern Miete die noch für 2 weitere Monate, ist Arbeitsbedingt. Trotzdem mache ich alles selbst sonst wäre die Miete noch etwas teuer geworden.

Antica  22.07.2012, 10:14
@Lynch1986

eine sehr interessante Frage übrigens, auch für mich als Vermieter. Vielleicht könntest Du Deinen Vermieter da drauf ansprechen, ihn vielleicht mal in die Wohnung "bitten", damit er sich vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen kann. Als Vermieter hat man Angst, ein totales Chaos nach Auszug der Gäste vorzufinden.

Nur nach vorheriger Ankündigung darf er das, oder wenn Gefahr im Verzug ist.

Lynch1986 
Fragesteller
 22.07.2012, 09:15

also habe ich da dieselben Rechte als in meiner eigene Wohnung?

Nur im Notfall!

Willst du ihn nun verklagen?

Lynch1986 
Fragesteller
 22.07.2012, 09:16

Wenns sein muss, mache ich das. Schließlich verletzt er meine Privatsphäre.

Er darf natürlich nur, wenn eine Gefahr besteht und er Dich nicht erreichen kann!

L.G.Elizza