Anzahlung für Ferienwohnung zurück? Sind wir im Recht?

4 Antworten

Naja, könnte problematisch sein, weil ihr halt wirklich nichts schlriftliches in Verbindung it den 500 Euro habt.

Ansonsten kommt es auf die Konditionen des Vertrages mit dem Gegenüber an. Je nachdem wie die Wohnung aussieht kann es theoretisch noch erträglich sein, außerdem hat der Vermieter vermutlich ja einen Einnahmenausfall usw.

Was ich an eurer Stelle tun würde: Nehmt es als Erfahrung und schreibt das Geld ab. Ein entsprechender Rechtsstreit wird sich vermutlich ziemlich lange ziehen, Geld und Nerven kosten und am Ende kann auch nichts auskommen

Hallo,

in solchen Fällen macht man Aufnahmen von dem Zustand der Wohnung, man schreibt den Vermieter sofort an, daß man die Whg. so nicht bewohnen kann, eine E-Mail wenigstens...

Wenn ihr unverrichteter Dinge weggezogen seid, dann bleibt die Situation unklar, und es ist fraglich, wie es für euch ausgeht vor Gericht... In solchen Fällen muß man sofort handeln.

Man muß auch der Website, welche die Whg. anbietet, den Zustand der Whg. melden.

Erkundigt euch bei der Verbraucherzentrale eurer Stadt, wie ihr jetzt vorgehen solltet.

Emmy

Handelt es sich um eine Ferienwohnung in Deutschland bzw sitzt der Vermieter in Deutschland? Habt ihr Fotos vom desolaten Zustand gemacht? Habt ihr irgendwas schriftliches?

Wenn du mind. 1 der Fragen mit Nein beantworten musst dann kannst du deine Chancen, das Geld zurück zu bekomnen, mit 0,00 bewerten.

Nehmt als als Lehrgeld. Urlaube bucht man nicht über Ebay!

Der Vermieter sitzt in Deutschland und die Wohnung war in Spanien! Also der Urlaub wurde nicht über eBay gebucht sondern nur die Unterkunft!

@SalvatoreVampir

Und man sieht ja bei euch schön, was bei rauskommt. Mit Urlaub meine ich sämtliche touristischen Leistung also auch die Unterkunft

@SlightlyAnnoyed

Und wenn der Kontakt über Ebay stattfindet, schließt man immer einen Beherbergungs- oder Mietvertrag ab,und zwar schriftlich.

"Er wollte eine Anzahlung von 500€ die wir auch bezahlt haben aber nichts schriftliches unterschrieben. " Und da liegt der Fehler

Habt ihr denn den Zustand der Wohnung dokumentiert?, Am besten mit Bestätigung durch einen neutralen Dritten