Wie komme ich aus der Ferienwohnung wieder raus?
Ich habe eine Ferienwohnung zur Überbrückung gebucht offiziell bis zum Ende November.
Allerdings habe ich jetzt eine gute Wg gefunden und ziehe da am 20.10 offiziell ein.
Der Vermieter meinte zu mir persönlich, dass wenn ich ihm früh genug bescheid sage, dass ich auch vor dem 1.11.2020 rausgehen könne.
Er hat dann eine Anfrage bekommen und wollte innerhalb einer Stunde von mir eine Antwort haben, ich konnte aber erst 1,5 Tage später eine verbindliche Antwort geben , dass ich vorzeitig aus der Wohnung rausgehe!
Jetzt antwortet der Vermieter nicht mehr bei Whatsapp und ich glaube dass es da Diskussionen geben kann.
Ich bin halt am 20.10 in meiner neuen Wohnung und daher muss ich ja die Wohnungsübernahme machen.
Sie meinte dass sie den Interessenten abgesagt hätte, da ich mich nicht schnell entschieden habe (Binnen 1 Stunde sollte ich eine Antwort geben)
Wenn der Vermieter jetzt sturbockt, kann er dann auch die Wohnungsübernahme verweigern?
Was mache ich in dem Fall eine Email schreiben, putzen und Fotos machen und gehen?
Der Vermieter meinte, da er jetzt dem anderen interessenten abgesagt habe, da ich nicht innerhalb einer Stunde geantwortet hätte, dass ich jetzt laut Vertrag den Kompletten November hier noch drin bin.
Das halte ich aber für lächerlich und ich glaube dass es da jetzt noch Diskussionen geben wird.
Wie ist da die rechtliche Lage?
Einfach Schlüssel hinlegen Fotos machen putzen und gehen?
LG
5 Antworten
Du hast sie gemietet und wirst deswegen bezahlen müssen. Einfach putzen und gehen würde ich dir nicht empfehlen.
Allerdings könntest du probieren, mit einer einmaligen Zahlung, die geringer ist als die Miete der Ferienwohnung, eine passende Lösung zu finden.
Vergiss nicht, der Vermieter lebt von diesen Einnahmen, auch wenn's dir kleinlich erscheint. Wäre es meine Ferienwohnung und Du würdest gehen, wäre ich schneller beim Anwalt als Du hoppla sagen kannst.
Vertrag ist Vertrag, und die darin vereinbarte Kündigungsfrist gilt.
Alles andere ist Entgegenkommen des Vermieters.
Du kannst Die Wohnung natürlich auch vorher übergeben, die Miete, wenn er drauf besteht, schuldest Du ihm trotzdem.
Du könntest noch versuchen einen Nachmieter zu finden, der die Wohnung früher übernimmt, den kann der Vermiteter akzeptieren, muß es aber nicht.
Du hast ja sicher einen Mietvertrag für die Ferienwohnung unterzeichnet. Was steht denn dort bezüglich einer (vorzeitigen) Kündigung drin?
Theoretisch kannst Du die Wohnung und die Schlüssel natürlich eher übergeben. Das ändert aber nichts an der vertraglich fällig werdenden Miete!
VG :)
Da wäre die Frage wie lange vorher Du bescheid sagen musst um wie viel eher aus der Ferienwohnung zu können.
Von heute bis zum Monatsende ist ja auch schon relativ kurzfristig. Eher wäre ohne irgendetwas schriftliches halt reine Kulanz!
Er hat dann eine Anfrage bekommen und wollte innerhalb einer Stunde von mir eine Antwort haben, ich konnte aber erst 1,5 Tage später eine verbindliche Antwort geben , dass ich vorzeitig aus der Wohnung rausgehe!
Dann warst du wohl zu langsam und hast das Angebot des Vermieters nicht rechtzeitig angenommen. Somit bist du weiterhin an den Vertrag gebunden und musst bis zu dessen Ablauf Miete und Nebenkosten zahlen. Ausziehen kannst du aber natuerlich auch schon vorher.
du hast einen Vertrag bis Ende November. Und den gilt es zu erfüllen.
Ende Oktober.. ;)
der soll die 10 Tage halt zahlen u d feddich..
Auf dem Papier bis zum 30.11 aber es wurde mündlich locker vereinbart dass es auch früher /später möglich ist
Ok, war dadurch
dass ich auch vor dem 1.11.2020 rausgehen könne.
der Meinung das es um Ende Oktober ging...
mea culpa
dann solltest du das Gespräch suchen ... im worst case zählt das geschriebene Wort, wenn du keine Zeugen hast
... offiziell bis zum Ende November....
Der Vertrag war nur pro Forma und es wurde bei Vertragsabschluss gesagt, ich könne verlängern oder vorzeitig beenden, wenn ich es ankündige
...jedoch hast du 1einhalb Tage zu spät geantwortet
Der Vermieter meinte zu mir mündlich, dass ich wenn ich bescheid gebe auch früher raus gehen kann