Fenster zugeschlagen und kaputt.. Aber wer haftet?
Also, ich habe in der ganzen Wohnung gelüftet, und es war WINDSTILL!! Auf einmal kam ein Windstoß und ein Fenster ist so dolle zugescheppert, das die äußere scheibe der Doppelverglasung komplett kaputt ist. Aber wer haftet jetzt? Der Vermieter ist die THS.
Vielleicht habt ihr mit so was ja erfahrung gemacht oder könnt mir so weiter helfen.. Ich bedanke mich für jede hilfe,
Eure verzweifelte Liiepchen
11 Antworten

Erstmal musst Du die Reparatur bezahlen, ob dann eine Versicherung die Kosten ersetzt, musst Du selbst herausfinden. Ich z.B.kenne Deine Situation i.d.S. nicht.

das ist grobe Fahrlässigkeit und dafür zahlt keine Versicherung. Mit so etwas muss man immer rechnen und man kann Fenster und Türen ja auch gegen Zuschlagen sichern. Auf dem Schaden bleibst Du sitzen.

Das würde nur eine Haushaltsglasversicherung zahlen. Die private Haftpflicht schließt diesen Schaden ausdrücklich aus, weil das Risiko anderweitig versicherbar ist. Sonst würde wohl niemand eine solche Glasversicherung abschließen. Die Glasversicherung würde gar nicht fragen, wie das passiert ist, sondern Naturalersatz leisten

Wenn Du eine Glasbruchversicherung hast, übernimmt die den Schaden. Ansonsten musst Du zahlen.

Hausratversicherung - wenn Glasbruch mitversichert ist!