Schaden durch Partygast, wer haftet?

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Hallo, dies kann über die PH des Veranstalters laufen, wenn man ihm ein Verschulden nachweisen kann. Ich gehe dabei davon aus, dass es sich um eine rein private Party (z.B. Geburtags-, Abitur- oder ähnliches) handelte?

Angenommen der VR erkennt das Verschulden an, dann bekommt der Nachbar aber nur den Zeitwert der Scheibe ersetzt. Hat der Geschädigte eine Glasversicherung kann er diesen Schaden seiner Glasversicherung melden und bekommt den Schaden in voller Höhe erstattet. Glasbruch ist ein Allgefahrendeckung, unerheblich aus welchem Grund die Scheibe zerbrochen ist.

Zu überlegen ist, ob der Veranstalter nicht auch eine Liste der Besucher hat. Er wird doch wissen wen er eingeladen hat und möglicherweise wann wer gegangen ist. Aber ob sich dieser Aufwand lohnt.  - fraglich.

Der Veranstalter kann dieses Ereignis mal seiner PH (private Veranstaltung) melden, dann wird diese sich mit ihm und dem Nachbarn auseinandersetzten. Berechtigte Ansprüche werden bezahlt, unberechtigte werden abgewehrt.

Keine Ahnung, warum das die hilfreichste Antwort sein sollte. Aber die private Haftpficht des "Veranstalters" wird den Teufel tun und den Schaden begleichen. Warum auch: Der Veranstalter hat den Schaden nicht verursacht.

Na, ist doch ganz einfach.

Der Verursacher haftet fuer Schaeden die er verursacht.

Lg. Kurt