Fehler vom Finanzamt und / der Bevollmächtigten?

3 Antworten

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Worauf hat die Bevollmächtigte nicht reagiert?

Schlauerfuchs 
Fragesteller
 12.07.2016, 12:16

Auf den Steuerbescheid datiert auf dem 21.12.15 wo am 16.Januar nach dem Tod meines Vater zuging. 

Weder ich noch sonnst Jemand wurde informiert. 

Omikron6  12.07.2016, 12:20
@Schlauerfuchs

Wenn die Betreuerin eine Vollmacht hatte und sie den Inhalt des Bescheids kannte, dürfte eine Bekanntgabe des Bescheids vorliegen, mit der Folge, dass bereits Bestandskraft eingetreten ist und Änderungen nur noch unter den Voraussetzungen des § 172 ff AO vorgenommen wedren können. Man sollte mal beim Finanzamt Zustellungsmängel geltend machen mit der Folge, das dann ggf. keine wirksame Bekanntgabe stattgefunden hat. Dann wäre der Bescheid nicht bestandskräftig. Auf jeden Fall probieren.

wurzlsepp668  12.07.2016, 12:21
@Schlauerfuchs

der / die Inhaberin der Vorsogevollmacht konnte / durfte nicht reagieren, da die Vollmacht mit dem Tod i.d.R. erlischt ....

Schlauerfuchs 
Fragesteller
 12.07.2016, 16:33
@wurzlsepp668

Die Vorsorgevollmacht ging über den Tod hinaus. 

War aber nur eine Vorsorgevollmacht, ohne Betreuung .

Bakaroo1976  12.07.2016, 18:21
@Schlauerfuchs

Dann ist doch aber die Inhaberin der Vorsorgevollmacht haftbar zu machen.

Schlauerfuchs 
Fragesteller
 12.07.2016, 19:05
@Bakaroo1976

Das Finanzamt meint es habe den Bescheid am 21.12.15 erstellt und es gelte die fiktive Zustellung 3 Tage ab Aufgabe des Briefes 24.12.15 und der Bescheid sei somit Bestandskräftig weil die Person bei der fiktiven Zustellung noch lebte.

Finanzamt.Bayreuth / Bayern

Bakaroo1976  12.07.2016, 20:42
@Schlauerfuchs

Nochmal: Dann ist doch aber die Inhaberin der Vorsorgevollmacht haftbar zu machen.

Schlauerfuchs 
Fragesteller
 26.07.2016, 14:39
@Bakaroo1976

Warum ? Sie hat ja keine Fehler gemacht ,ist nur das Finanzamt welchen den Erben nicht angeschrieben hat,obwohl er bekannt war ,auch schon vor der formellen Erbenermittlung!

Die normale Reihenfolge ist so:

Der Steuerbescheid wird an den Steuerpflichtigen verschickt. Hier vertretungsweise an die Vorsorgevollmacht-Inhaberin. Deren über den Tod hinausgehende, notariell beglaubigte Vollmacht reicht bei Behörden, Ämtern, Krankenhäusern, etc.; überraschenderweise jedoch nicht beim Finanzamt, weil dort eine Person/Sachbearbeiter frei entscheidet, ob sie die Vollmacht anerkennt oder nicht. Muss auch nicht begründet werden!

Der vorliegende Fall chronologisch:

Steuerbescheide für 2012 und 2013 werden am 21.12.15 verschickt. Sind normalerweise innerhalb von 1-2 Tagen an der dt. Adresse "im Briefkasten." Der Steuerpflichtige ist aber mit seiner Vorsorgebevollmächtigten im Ausland; folglich kommt es über Weihnachten und Silvester erst Anfang Januar 2016 zum Erhalt der Steuerbescheide. Zu diesem Zeitpunkt war der Steuerpflichtige jedoch schon verstorben; das FA erklärt beim umgehenden Telefonat ca. 7.1.16, dass die Vollmacht mit dem Tod nicht mehr anerkannt würde, und ein Einspruch durch die Vorsorgebevollmächtigte nicht mehr möglich sei. Die Rücksprache mit dem Finanzamt ergab zudem, dass a) die Erbenermittlung über das Nachlassgericht abzuwarten wäre und b) dringend empfohlen würde, einen Steuerberater hinzuzuziehen, da es um eine sehr komplexe Angelegenheit mit Landwirtschaft und Photovoltaik-Installation ginge, die einer Prüfung und ggf. Nachjustierung durch einen Steuerberater bedürfe. Bei diesem Telefonat hat der potentielle Erbe mitgehört!!!

Die Feststellung des Erben erfolgte im April 2016. Es erfolgte jedoch keine Anfrage an das Finanzamt, noch eine persönliche Kontaktaufnahme des Erben bzgl. der Steuerangelegenheit, auch nicht mit der Vorsorgebevollmächtigten oder einem Steuerberater. Erst nix machen und dann laut jammern, ist auch eine Kunst, die nicht jeder kann!

Das Finanzamt hat nun tatsächlich ohne Mahnung oder Vorankündigung vollstreckt und teils unberechtigterweise mögliche Drittschuldner mit Pfändungs- und Einziehungsverfügungen überrascht, was aber wohl einem Systemfehler geschuldet ist: Ohne neue Steuererklärung muss der zuständige Sachbearbeiter das "deadline-Datum" nicht aus dem System nehmen; danach kann er es, wenn er den Fall auf "Wiedereinstieg aufgrund Todesfall, misslicher Umstände etc." setzt. Aber er muss es nicht!!!! 

Der FA-Vollstreckungsstelle ist dies übrigens völlig egal: Solange ein Datum im Computer steht, wird danach gehandelt.

Fehler der Vorsorgebevollmächtigten zu unterstellen, ist mehr als grenzwertig und bedenklich. Auf die übrigen Sachen, die hier in diesem Zusammenhang aufgrund von Fehlinformation getextet wurden, mag ich gar nicht eingehen. Es gibt eine einzige richtige Antwort, und die lautet: Besser gleich Steuerberater als lange (und dazu falsch!) texten. Da schließe ich mich voll an.

Schöne Grüße als Neuling hier

Schlauerfuchs 
Fragesteller
 26.07.2016, 15:29

Im Grunde zutreffend und so abgelaufen , nur mit einem kleinen Vertrauensfehler ,am 16. Jan . nach der Übersendung der Bescheide hätten sich Bevollmächtigte und möglicher Erbe zusammensetzen sollen und sagen ,jetzt sind die Bescheide doch verschickt worden und vor dem Tod tatatiert was machen ?

Ggf hätten ,dann Bevollmächtigte und Erbe dorthin geschrieben, "die Person ist am ...verstorben, der Erbschaft nicht formell geklärt ,aber aus Fristwahrungsgruenden wird vorsichtshalber Einspruch eingelegt , näheres nach Abschluss der Erbenermittlung "

Ok ist die gute Frage ob das Finanzamt, das anerkannt hätte ?

Aber so wartete der Erbe ,dass ihm die Steuerbescheide zugehen ,da er nicht wusste, dass diese verschickt wurden und für das Finanzamt ist der Verstorbenen Mensch zum bloßen " Beutetier" in seinen Computern verkommen ,keine Menschlichkeit, keine Pietät ,nichts....., aber was will mann einem Bundesland erwarten ,welches seit über 50 Jahren von einer Partei allein regiert wird und diese Land und Bürger wie ein absolutistischen Herscht als ihr Eigentum betrachtet ,Frei nach Ludwig den 14. " Le da se moi " der Staat bin ich ,nur hier eben die Partei.

Daher auch die beleidigende Zustellung der Vollstreckungsurkunde mit Polizei und Zustellzeugen von der DT Botschaft. 

Man kann nur hoffen dass ein guter Rechtsanwalt und Steuerberater das regelt, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.....

Das mit den Daten (z.B. Bescheid von Dezember 2016; woher kennst Du den schon, kannst Du in die Zukunft schauen?) paßt überhaupt nicht. Bitte strukturiere den Text neu.  

Schlauerfuchs 
Fragesteller
 12.07.2016, 12:57

Tippfehler Dezember 2015 .