Steuerbescheid 2011 gekommen -> NULL Euro? Was ist da los?

5 Antworten

Das ist doch absolut plausibel, dass da Null Euro. einkommensteuer anfallen. Vielleicht solltest du dir die Abrechnung des Finanzamts etwas genauer ansehen.

Wieviel hast du denn verdient?

Einkommen bis 8004 Euro im Jahr (nach Abzug von Werbungskosten usw.) sind steuerfrei. (Für 2013 sind es 8130 Euro).

vonGFignoriert 
Fragesteller
 25.03.2013, 22:16

Also, laut meiner Steuerbescheinigung habe ich 2011 ein Bruttoeinkommen von 10.200 Euro gehabt, davon einbehaltene Lohnsteuer 696,50 Euro...sollte ich nicht also etwas zurückerstattet bekommen?

Rolf42  25.03.2013, 22:26
@vonGFignoriert

Wenn auf dem Steuerbescheid ein Einkommensteuerbetrag von 0,00 Euro angegeben ist, bekommst du doch alles zurück.

Oder meinst du nicht den Einkommensteuerbetrag sondern den Erstattungsbetrag?

vonGFignoriert 
Fragesteller
 25.03.2013, 22:29
@Rolf42

Ich mein den Zettel, den man immer rückwirkend für das letzte Jahr bekommt, auf dem steht, was man verdient und wieviel man davon als Steuer gezahlt hab. Da steht für 2011 bei Bruttolohn 10.200 Euro und unten drunter bei "davon einbehaltene Lohnsteuer" 696,50 Euro.

Rolf42  25.03.2013, 22:33
@vonGFignoriert

Das ist die Lohnsteuerbescheinigung. Und was steht im Steuerbescheid?

Rolf42  25.03.2013, 22:45
@Rolf42

Im Steuerbescheid sollten u.a. das tatsächlich zu versteuernde Einkommen, die darauf zu zahlende Einkommensteuer und der Nachzahlungs- bzw. Erstattungsbetrag zu finden sein.

Wenn du dir die Erklärung mit ELSTER gemacht hast (oder einem anderen Programm) , was hat das Programm denn als Vorausschätzung angegeben? Das würde ich als erstes mal nachsehen. Wenn da schon Null gestanden hätte, dann hätte ich gar nicht erst abgegeben.

Du kannst auch mal hier in die Steuertabellen schauen, was bei deinem geringem Einkommen an Steuer abzuführen gewesen wäre. Kann auch sein, dass deine absetzbaren Ausgaben den Pauschbetrag gar nicht erst überstiegen haben.

http://www.imacc.de/steuer/steuertabelle/grundtabelle/

vonGFignoriert 
Fragesteller
 25.03.2013, 22:33

Natürlich habe ich vor der Datenübermittlung alles überprüft und die Steuer vorab vom Programm berechnen lassen. Die Plausibilitätsprüfung mit Elster hat ergeben, dass mir ein Betrag von 722 Euro und ein paar Cent erstattet werden. Selbst wenn das nur ne grobe Angabe wär, ist die Abweichung von etwa 700 Euro auf null Euro etwas makaber, oder?

icke01  25.03.2013, 23:06
@vonGFignoriert

ähm...in einem anderen Kommentar schreibst Du von einbehaltener Lohnsteuer in Höhe von 696,50€....mehr wie das kannst Du nicht zurück bekommen.

Oder sind die 722,- einschließlich Kirchensteuer und Solizuschlag?

Wie auch immer, schau im Bescheid, wo sich die Beträge in der Berechnung unterscheiden oder auch in der Erläuterung weiter unten im Text. Vielleicht wurde ein Betrag gekürzt oder ganz gestrichen. Möglicherweise wurde auch etwas vergessen.
Wurde zu Unrecht weniger abgezogen, so kannst Du Einspruch einlegen.

angy2001  25.03.2013, 23:37
@vonGFignoriert

Mehr als du gezahlt hast an Lohnsteuer kannst du nicht zurück bekommen - das ist das eine. Auf der anderen Seite wundert es mich, dass Elster eine Rückzahlung ausgerechnet hast - und du jetzt nichts bekommst. Ich würde Widerspruch einlegen - oder aber vorher mal beim FA nachfragen, wie das zustande kommt. In aller Regel lohnt es sich aus, hier einen Steuerberater einzuschalten, der dann da nochmal drauf schaut. Weil die verdammte Steuer ist so kompliziert, dass man das als Laie kaum durchschauen kann.

Um welche Null geht es denn überhaupt? Ist für das ganze Jahr Null Euro zu zahlen oder bekommst Du Null Euro erstattet (steht etwas weiter unten)?

Wurde von Deinem Gehalt überhaupt Steuer abgezogen?

Ein Einkommensteuerbetrag von Null Euro ist doch fein, weniger wie nichts geht doch nicht.

Ich verstehe Dein Problem nicht so ganz...

Teilzeitangestellte ...auf LSt-Karte oder hat Dein AG pauschal Abgaben abgeführt?

Hast Du eine Erstattung erwartet? - das geht nur, wenn auch etwas gezahlt wurde...

blackleather  25.03.2013, 22:10

Hast Du eine Erstattung erwartet? - das geht nur, wenn auch etwas gezahlt wurde...

Na ja, aber welche Freundin, die seit 10 Jahren ihre Steuererklärung selbst erledigt, stößt sich schon an solchen Kleinigkeiten...

icke01  25.03.2013, 23:10
@blackleather

Tut mir Leid, ich wollte hier gar nicht witzig, sein.
Leider verstehen dieses Prinzip viele nicht.
In diesem Fall scheint das ja aber nicht das Problem zu sein...:-)