Steuerbescheid mit Ersattung aber Einbehaltung der Erstattung durch das Finanzamt?

4 Antworten

Dann steht scheinbar beim Finanzamt noch eine Forderung offen, oder jemand hat in deine Forderung hinein gepfändet. Da bleibt dir nichts anderes, als auf das Schreiben zu warten.

patrickbochum 
Fragesteller
 07.03.2013, 19:35

Abtretung bei der Bank? reicht das aus? oder muss ich vor Abgabe der Steuereklaerung ueber eine moegliche Pfaendung informiert werden?

PatrickLassan  07.03.2013, 19:37

Oder ggfs. mal beim Finanzamt anrufen.

PatrickLassan  07.03.2013, 19:40
@patrickbochum

Abtretung bei der Bank? reicht das aus?

Soll das jetzt heißen, dass du deinen Erstattungsanspruch abgetreten hast?

dann gibt es eine Forderung des Staates gegen dich, Steuerschulden, Gerichtskosten oder was auch immer, und dein Erstattungsanspruch ist gepfändet, oder es wird auf Steuerschulden, zb. Kfz.Steuer, umgebucht. Darüber erhälst du demnächst eine Mitteilung. Das macht die Kasse dort im Haus. mfg,

patrickbochum 
Fragesteller
 07.03.2013, 19:36

Gerichtskosten kann passen..aber ohne Nachricht vorher?

warum sollte das fa deine erstattung einbehalten....

patrickbochum 
Fragesteller
 07.03.2013, 19:34

weiss ich nicht es liegt nur eine Lohnpfaendung vor aber kein pfaendungsbeschluss beim finanzamt?

thomaszg2872  07.03.2013, 19:35
@patrickbochum

wer pfändet? Jeder Gläubiger kann auch deinen Erstattungsanspruch beim FA pfänden. wenn seine Anwälte ausgeschlafen sind. mfg,

patrickbochum 
Fragesteller
 07.03.2013, 19:36
@thomaszg2872

Habe aber noch keinen Beschluss vom Amtsgericht bekommen..

PatrickLassan  07.03.2013, 19:39
@patrickbochum

Kurz zusammen gefasst: Du hast also zum einen eine Lohnpfändung und zum anderen die Ahnung, dass da noch offene Gerichtskosten vorhanden sind und wunderst dich dann, dass das Finanzamt dir deine Erstattung nicht überweist?

Captron  07.03.2013, 20:08
@PatrickLassan

und erwähnen muss man so etwas in der frage natürlich nicht...lach

PatrickLassan  07.03.2013, 20:13
@Captron

Zuviel Informationen würden doch auch nur verwirren. :-)

Einfach mal beim FA anrufen und freundlich fragen ...