Steuerprogramm vs. Steuerbescheid: erhebliche Differenz!?

4 Antworten

Am Ende des Bescheides gibt es einen Erläuterungsteil... da steht oft drin, wenn das FA irgendwas nicht anerkannt hat.

Ansonsten hatte ich letztes Jahr mit ELSTER das Problem, dass der Höchstbetrag bei den Vorsorgeaufwendungen falsch angesetzt war und daher auch die Berechnung falsch.

KarolinNico 
Fragesteller
 15.10.2015, 14:41

Hallo und vielen Dank. In den Erläuterungen steht, dass die Beiträge zur Basis Krankenversicherung schon über 1900 € liegen und andere Vorsorgeaufwendungen nicht berücksichtigt werden

Annielue  15.10.2015, 15:05
@KarolinNico

und liegt da evtl. der Unterschied zu eurer Erklärung?

Bei Elster gibt es eine Liste "Bescheidabgleich" guck doch da mal drauf :-)

ich denke eher das das FA irgendwelche AGB oder SoderA nicht berücksichtigt hat

die SV-Beiträge die euer AG mit abführt gehören natürlich mit in die AV auch beim FA


Das sagt Dir der Erläuterungsteil des Bescheids. Und wenn da steht:

"(...) dass die Beiträge zur Basis Krankenversicherung schon über 1900 € liegen und andere Vorsorgeaufwendungen nicht berücksichtigt werden"

dann hat sich die Frage doch schon erledigt, oder? Vorsorgeaufwendungen vermindern zwar das zvE, aber eben nur bis zum Höchstbetrag von € 1900.--. Siehe dazu

http://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/

Annielue  15.10.2015, 15:08

Das stimmt nicht ganz... Vorsorgeaufwendungen zur Basisabsicherung können unbegrenzt abgesetzt werden (Krankenversicherung ohne Zusatzleistungen, Pflegeversicherung und bestimmte Rentenversicherungen), darüber hinaus darfst du nur was geltend machen, wenn der Höchstbetrag noch nicht überschritten ist... wissen wir jetzt nicht, was erklärt wurde, daher tappen wir weiter im Dunkeln ;-)

FordPrefect  15.10.2015, 15:47
@Annielue

Jupp, Danke für die Korrektur. Die Beiträge für die Basis-KV sind in der Tat nicht vom Höchstbetrag betroffen. Allerdings kann dann eben keine weitere Kostenposition mehr zur Anrechnung gelangen.

Wenn man einen Steuerbescheid rumdreht steht dort eine Erläuterung. Diese ist verpflichtend, wenn das Finanzamt von deinen Angaben abweicht oder etwas nicht anerkennt.

Schau doch mal, dann poste wieder.