Fehler im Kaufvertrag, wie ändern wer hat schuld?
Ich habe eine Immobile in Dänemark erworben und im Kaufvertrag ist versehentlich ein falsches Übernahmedatum angegeben worden. Statt 2022 steht dort 2021. Weder ich, der Verkäufer noch mein Anwalt, der mich bei dem Kauf berät und begleitet, haben den Fehler entdeckt. Jetzt ist die Frage, ist mein Anwalt schuld, denn genau damit sowas nicht passiert, habe ich ihn ja engagiert, da der Vertrag auf dänisch ist. Und wie ändert man das?
Vertrag ist unterschrieben.
2 Antworten
In Dänemark braucht man, soweit ich informiert bin, keinen Notar bei Immobilien- oder Grundstücksgeschäften.
Wenn sich aber beide Parteien einig sind, daß das Grundstück 2022 an Dich übergeht, dürfte es doch kein Problem sein, das zu ändern oder eine Zusatzvereinbarung zu erstellen.
Ansonsten könnte es problematisch werden:
- Welches Recht ist anzuwenden?
- Steht dazu etwas im Vertrag?
- Ggf. ist dänisches Recht anzuwenden, weil das Grundstück in Dänemark liegt
- Wer haftet wofür?
Fragen über Fragen - man sollte sich dann einen Anwalt suchen, der sich auch in dänischem Recht/Europarecht auskennt - mit Sicherheit wird man in Schleswig-Holstein fündig...
Man beantragt beim Verfasser (Notar o.ä.) die Berichtigung eines offenkundigen Schreibfehlers!