Fehler im Kaufvertrag, wie ändern wer hat schuld?


17.12.2021, 12:30

Vertrag ist unterschrieben.

2 Antworten

In Dänemark braucht man, soweit ich informiert bin, keinen Notar bei Immobilien- oder Grundstücksgeschäften.

Wenn sich aber beide Parteien einig sind, daß das Grundstück 2022 an Dich übergeht, dürfte es doch kein Problem sein, das zu ändern oder eine Zusatzvereinbarung zu erstellen.

Ansonsten könnte es problematisch werden:

  • Welches Recht ist anzuwenden?
  • Steht dazu etwas im Vertrag?
  • Ggf. ist dänisches Recht anzuwenden, weil das Grundstück in Dänemark liegt
  • Wer haftet wofür?

Fragen über Fragen - man sollte sich dann einen Anwalt suchen, der sich auch in dänischem Recht/Europarecht auskennt - mit Sicherheit wird man in Schleswig-Holstein fündig...

Man beantragt beim Verfasser (Notar o.ä.) die Berichtigung eines offenkundigen Schreibfehlers!