Porsche Kaufvertrag anfechtbar aufgrund verschwiegener Angaben?

4 Antworten

Einen "versteckten Mangel" kannst du auch nach Ablauf von 10 Monaten noch bemängeln. Du kannst den Vertrag rückgänig machen, musst dir dann natürlich die Nutzung in der Zwischenzeit anrechnen lassen.

Aber ohne Anwalt würde ich das nicht in die Wege leiten. Dabei geht es schließlich nicht um einen Pappenstiel.

Das wäre übrigens auch ein Fall für eine Fam-u-Verk-Rechtsschutzversicherung.

Da wird wohl nur ein Anwalt weiterhelfen. Das kann zu Deinen Ungunsten auch richtig teuer werden. Kann sein, dass man Dir hier möglicherweise ein Baujahr 2007 als 2008er Modelljahr und EZ in D 2010 untergejubelt hat und Du auf Grund des wohl sehr günstigen Preises zugeschlagen hast. Aber 1.-wie willst Du beweisen, dass Du das nicht genau gelesen hast und so akzeptiert hast und Du nicht darauf hingewiesen wurdest? Auch wenn 80% nachlackiert wurden, muß es keineswegs ein Unfallfahrzeug sein, können auch kleinere Schäden oder Kratzer gewesen sein. Außerdem wird so etwas nicht im Scheckheft eingetragen oder nachgewiesen. Ob ein Austausch eines Steuergerätes eingetragen werden muß, wage ich auch zu bezweifeln. Ich möchte behaupten, dass Du hier mich Anfechtung hier nicht weiterkommst und Lehrgeld bezahlt hast. Die Seriösität des Autohauses ist eine andere Sache und ärgerlich. Ein Fachmann beim Kauf wäre hilfreich gewesen, aber egal-vorbei.

Das wird nichts, fürchte ich. Re-Import Fahrzeuge sind aus den Fahrzeugpapieren zu ersehen und werden meist mit üppigsten Abschlägen verkauft. Porsche baut, anders als die restliche VW-Gruppe, die hier verkauften Fahrzeuge nur in Deutschland. Und eine neue Lackierung bedeutet ja nicht gleich Unfall, es kann ja auch Vandalismus gewesen sein und auch das wird ja im Kaufpreis berücksichtigt worden sein. Mich wundert, daß ein Porsche-Zentrum als Verkäufer auftritt. Prüfe, ob es im Auftrag des Alteigentümers verkauft wurde und trotzdem: Viel Glück.

dass der kauf 10 monate her ist, ist egal. normal hat man 2 jahre lang gewährleistungsrechte (glaube in speziellen fällen auch nur 1 jahr, aber 10 monate liegen innerhalb der frist).

die sache ist nur, dass du beweisen musst (da das ganze länger als ein halbes jahr her ist), dass die oben genannten mängel schon bei der übergabe des wagens da waren. bei dem steuergerät dürfte das an sich kein problem sein, da du ja die kilometer angabe hast und dir das wahrscheinlich die werkstattleute bestätigen können.

die frage ist noch was du genau tun möchtest. wenn du den wagen zurückgeben willst (sprich auch dein geld wieder haben willst), dann ist es rechtlich gesehen keine anfechtung sondern ein rücktritt, der müsste eigentlich möglich sein.

anfechten im klassischen sinne kannst du generell nur, wenn du einen irrtum über die kaufsache hattest (sprich in dem fall die tatsache, dass der wagen ein re-import ist), da müsstest du das ganze aber direkt nach bemerken des irrtums angehen.

alternativ kannst du allerdings den vertrag noch anfechten wegen arglistiger täuschung, weil die leute vom porsche zentrum dir definitiv hätten sagen müssen, was mit dem wagen genau los war. da hast du auch noch chancen...

also ums mal auf gut deutsch zu sagen, ich würde dir raten zu nem anwalt zu gehen, der kann dir da besser helfen ;) aber auf jeden fall hast du allerlei chancen, das geld wieder zu bekommen, weil man dir erstens falsche angaben gemacht hat (sodass du anfechten kannst) und du dich auf die gewährleistungsrechte beziehen kannst und die chance des rücktritts hast. gibt mehre möglichkeiten das ganze anzugehen.

aber vielleicht redest du vorher selbst noch mit den leuten von dem porsche zentrum. vielleicht sehen die ihre fehler ein und alles geht ohne anwalt, der kostet schließlich auch wieder geld...