Rechtsanspruch bei ebay-Kleinanzeigen?
Ein Verkäufer und ein Käufer einigen sich schriftlich (per Mail) auf die Abwicklung eines Verkaufes (Beide stimmen schriftlich Summe X inkl.Versand zu), womit ja de jure ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Der Verkäufer macht beim Versand einen Fehler, wodurch er sein Paket zurückbekommt. Plötzlich ist ihm der Versand zu aufwendig und teuer, obwohl ihm der Käufer schriftlich mehrere Links zu angemessenen Versandoptionen schickt.
Deshalb steigt der Verkäufer einseitig aus dem Geschäft aus und überweist dem Käufer ohne Rücksprache einfach sein Geld zurück, obwohl der Käufer schriftlich angekündigt hat, seinen erworbenen Artikel notfalls selbst abzuholen oder die Abholung zu beauftragen.
Wenn es dem Käufer nun nicht möglich ist, einen gleichwertigen Artikel zum gleichen (einmalig günstigen) Preis zu erhalten: Wie sind die Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage bzgl. der Differenzsumme? Es handelt sich um einen Artikel, der sonst in dem Zustand nur zu einem sehr viel höheren Preis erworben werden könnte.
3 Antworten
Ein Kaufvertrag kann nicht einfach so einseitig zurückgenommen werden, es sei denn, eine Seite hat einen guten Grund dafür. Kann er dir die Ware und auch keinen gleichwertigen Artikel aushändigen, dann steht dir ein entsprechender Schadenersatz zu. Die Aussichten sind zwar in der Regel gut, lohnen tut sich der Aufwand aber meistens trotzdem nicht.
In dem Fall handelt es sich um einen Artikel, für den ich im gleichen Zustand (neuwertig) sonst mehrere hundert Euro mehr bezahlen müsste. Dank Rechtsschutz wäre eine Klage mit keinen besonderen Kosten verbunden.
Er kann nicht einfach austreten, du wirst bei Klage normalerweise Recht bekommen. Vertrag ist Vertrag, solange du auf den Artikel bestehst, muss der Verkäufer sich auch daran halten.
Würde ich definitiv mit einem Anwalt abklären, wenn es dir wichtig ist.
Sollte es sich aber um einen Artikel handeln, den du anderweitig zu gleichen Bedingungen erwerben kannst, würde sich der Aufwand nicht lohnen... Das muss jeder selbst entscheiden.
Kannst du machen, würdest auch Recht bekommen. Ob es vertretbar ist und du es nötig hast, wegen eines Schnäppchens zu klagen, lass ich mal offen.
Ich würde es so sehen, Pech gehabt. Sonst hätte ich schon 1000 Leute verklagen können, weil die es sich anders überlegt haben.
Aber man muss auch nicht wegen allem vor Gericht.