Familienversicherung für mich und meine Schwester?

4 Antworten

Deine Schwester kann nur über eure Eltern oder über einen Ehemann kostenlos familienversichert werden.

Aber vielleicht hat sie ja einen eigenen Sozialhilfeanspruch. Dann wäre sie selbst auch krankenversichert.

Inkonvertibel  27.06.2017, 14:37

Ist es nicht seltsam, das Familie unterschiedlich definiert wird? Geschwister sind doch genauso Famiie wie kinder und Eltern. Da wäre es in der heutigen Zeit doch wirklich sinnvoll, diese "Familienversicherungsoptionen" zu überdenken. LG Inkonvertibel

DerHans  27.06.2017, 15:51
@Inkonvertibel

Geschwister sind einander aber auch nicht zum Unterhalt verpflichtet. Sie kann also durchaus einen normalen Regelsatz plus die hälftigen Kosten der Unterkunft beanspruchen. Incl. der kostenlosen Krankenversicherung  wären das über 800 € monatlich

Die kostenfreie Familienversicherung bezieht sich nur auf die Eltern-Kind (ggf. auch Enkelkind) Beziehung. Oder Ehepartner homo-oder heterosexuell.

Wenn deine Schwester das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat sie weiterhin Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung bei eueren Eltern, wenn diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Ihr solltet klären, ob sie keinen Anspruch beim Sozialamt hat, welches dann auch die Beiträge für die Zukunft übernehmen würde, wenn sie anspruchsberechtigt ist. Dazu müsst ihr zum zuständigen Sozialamt gehen.

Du bist deiner Schwester nicht zum Unterhalt verpflichtet, bürde dir nicht mehr auf als nötig. Lass dir helfen!

Familienversicherung kann über die Eltern oder den Ehegatten abgeleitet werden, nicht über die Schwester.

Es muss vor dem 18. Geburtstag bereits eine Schwerbehinderung vorgelegen haben, damit die Schwester Anspruch auf FamV über o.g. Personen haben kann.

§ 10 SGB V.

Nein - dies ist nicht möglich.

Möglich - nur über die Eltern, oder über den Ehemann, bzw. Lebenspartnerin.