Mit 23 Abmeldung aus Bedarfsgemeinschaft nicht möglich
Ich stecke gerade in so einer blöden Situation, die Sache ist die: ich, meine Mutter und meine zwei Schwestern leben in einer 4 zimmer Wohnung, bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Meine Mutter ist die Antragsstellerin bei Hartz IV. Nun möchte/wollte ich mich von Hartz 4 abmelden. Aber es wurde mir gesagt dass das nicht geht, entweder ich muss ausziehen oder meine Mama muss auch auf Hartz 4 verzichten. Ich habe einen 400€ basis job, von dem ich die 150euro freiwillige Krankenversicherung zahlen kann. Von Jobcenter kriege ich eigentlich so gut wie garnichts, nur den Mieteanteil gezahlt. Da wir 4 Menschen sind, sind es für jeden 165euro. Also bin ich mit meinem Lohn imstande KV und Miete zuzahlen und es bleiben mir noch ca. 75 euro zum Leben.** Meine Frage ist die, warum darf ich mich da nicht einfach abmelden, wenn ich das möchte?** Die sollten sich doch freuen, wenn da einer auf das Geld vom Amt verzichten will. Wenn es wirklich so sein sollte, habe ich noch eine Alternative zu meinem Vater zuziehen. Aber dann könnte eventuell das Problem mit der 4 Zimmer Wohnung entstehen.** Muss meine Familie dann in eine andere kleinere Wohnung umziehen?**
5 Antworten
Das kommt zunächst darauf an, wie viel m² hat die Wohnung laut Mietvertrag. Denn es kommt nicht auf die Anzahl der Zimmer an sondern auf die m² Zahl.
Aber es wurde mir gesagt dass das nicht geht, entweder ich muss ausziehen oder meine Mama muss auch auf Hartz 4 verzichten.
Aus der BG kannst du dich nicht abmelden, denn diese Zuordnung ist qua Gesetz eine ganz formalistische. Du bist unter 25, lebst im Haushalt deiner Mutter und kannst deinen sozialrechtlichen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken: damit gehörst du zur BG ... PENG AUS!
Du kannst allerdings innerhalb der BG auf deine Leistungen verichten, da die Rechte und Pflichten des SGB II ganz individuelle sind; allerdings wäre ein Verzicht idiotisch, denn mit 75 EUR wirst du ganz sicher nicht deinen vollen Lebensunterhalt - nahrung, Kleidung, Kosten der Arbeit ... - bestreiten können.
Man glaubt dir eben einfach nicht, dass du deinen Lebensunterhalt von 75,00 € im Monat decken kannst. Hier wird sofort Schwarzarbeit vermutet, weil die Lebenshaltungskosten effektiv davon nicht gedeckt werden KÖNNEN
Hier etwas Lektüre für Dich. Du kannst Dich abmelden.
Der entsprechende Paragraph steht in den Sternchen (sollte fett sein, funktioniert aber irgendwie nicht).
"Da Du volljährig bist, kannst Du Dich vom Jobcenter ABMELDEN. Du verzichtest auf sämtliche Leistungen des Jobcenter (unabhängig davon ob Dir Leistungen zustehen oder nicht). Somit gehörst Du auch nicht mehr zur BG Deiner Mutter*).
Du kannst laut Gesetz nur zur BG Deiner Mutter gehören wenn Du volljährig bist UND Hilfe beantragst!!! ALGII ist eine antragsbedingte soziale Leistung. Wenn Du keine Leistung beantragst, bekommst Du auch kein ALGII, so einfach ist das.
Das einzige was hier Schwierigkeiten bereiten könnte wäre Kindergeld, da Kindergeld grundsätzlich NICHT für die Kinder ist, sondern Einkommen des Bezugsberechtigten. Da Du aber kein Kindergeld mehr bekommst, fällt auch die eine Schwierigkeit weg. Du könntest jetzt auch umziehen wohin Du willst, Du bist volljährig, ohne einen Antrag auf ALGII von Dir hat das Jobcenter KEINE rechtliche Handhabe, irgendetwas von Dir zu fordern.
Es gibt keine Sippenhaft in Deutschland, auch wenn die Jobcenter das gerne hätten!
*) lese bitte mal den** § 7 betreffend BG** durch, hier ist eindeutig gesagt, nur dann zur BG, wenn man nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen seinen Bedarf decken kann, dann gehört man zur BG. Hier ist KEINE Altersbeschränkung. Auch ein Neugeborenes kann NICHT zur BG gehören, wenn es aus Einkommen oder Vermögen (egal wo das herkommt), seinen Bedarf decken kann.
Bei volljährigen geht es aber noch weiter:
Wenn die Volljährige Person KEINE Ansprüche an das Jobcenter stellt, aus eigenem Einkommen oder Vermögen seinen Bedarf NICHT decken kann, selbst dann gehört diese Person NICHT zur BG, wenn sie schriftlich auf Unterstützung verzichtet. Es gibt KEINEN gesetzlichen Zwang, ALGII zu beantragen!!!"
http://hartz.info/index.php?topic=35319.0
Wenn Du ausziehst, kann es tatsächlich sein, dass Deine Familie umziehen müsste. In jeder Stadt gibt es Bestimmungen zu angemessenem Wohnraum. Wenn Wenn es bei Euch für 3 Personen weniger m² sind als jetzt, dürfte ein Umzug bevorstehen.
Du kannst auf die Leistungen verzichten:
http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51856.htm
Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass Deine Mutter keine Informationen über Dein Einkommen beim JC einreichen müsste. Denn wie in dem genannten Paragraphen auch steht, wäre der Verzicht unwirksam, wenn dadurch z.B. erreicht werden sollte, dass Einkommen der BG verschleiert würde.
Du bist erst dann grundsätzlich gar kein Mitglied der BG mehr, wenn Du den kompletten auf dich entfallenden Bedarf - also Regelbedarf & Kosten der Unterkunft & Krankenversicherung- durch eigenes Einkommen vollständig decken kannst.
Im nächsten Weiterbewilligungsantrag einfach keine Angaben mehr zu Deiner Person zu machen, würde das Ziel wohl auch erreichen.