Rundfunkbeitrag Befreiung, wenn man kein eigenes Einkommen hat?

6 Antworten

Ja das ist eine große Sauerei, daß man für manchen Sachen zahlen muß, auch wenn man keine Geld hat.

Das Leben behandelt eben manche Menschen ungerecht.

Teilweise ja, ich lebe halt aif Kosten meiner Familie nicht auf der des Staates, das blödere ist eher, dass man zahlen muss obwohl man weder Fernsehen noch Radio benutzt...

@TashaLiebDich

Ja und Steuer, damit die Penner Geld bekommen.

Das ist genau das Problem, dass dir das niemand glaubt. Da wird natürlich sofort Schwarzarbeit vermutet.

Blödsinn. Was hat dieser Unfung mit der Frge nach dem Rundfunkbeitragzu tun? Man zahlz nicht Rundfunkbeitrag nach Arbeit haben...

Pro Wohnung muss der Rundfunkbeitrag einmal gezahlt werden. Da deine Schwester befreit ist und du nicht, musst du den Rundfunkbeitrag zahlen.

Eine Befreiung von der Beitragspflicht wegen geringen oder fehlenden Einkommens gibt es nicht. Diese Art der Befreiung ist bereits seit 2005 abgeschafft worden. Es gibt nur noch Befreiung, wenn der Staat vorher nach einer Einkommens- und Vermögensprüfung festgestellt hat, dass du bedürftig bist und daher Anspruch auf die in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten staatlichen Sozialleistungen hast. Das ist auch kein Härtefall.

Du hättest aber, wenn ich dich richtig verstehe, Anspruch auf ALG II, willst es aber nicht in Anspruch nehmen. Du kannst nun folgendes machen: Stelle einen Antrag auf ALG II. Wenn dir darauf ALG II gewährt wird, reichst du beim Beitragsservice einen Befreiungsantrag mit deinem ALG II-Bescheid als Nachweis ein. Daraufhin wirst du vom Rundfunkbeitrag befreit. Anschließend verzichtest du auf deine ALG II- Leistungen.

Wenn deine Schwester Miete zahlt, zahlt sie logischerweise auch den Rundfunkbeitrag für diese Wohnungh. Falls nicht, muss SIE sich anmelden. Den rundfunkbeitrag zahlt man pro WOHNUNG, schon seit ewigen Zeiten, nicht pro Person. Schreibe der Stelel einfach, dass du in der WohnungdeinerSchwester lebst, und DIe für den Kram zuständig ist.

Das weiß das Unternehmen, weil die Adresse der Schwester ist eingetragen.

Ich denke wir sollten nur erfahren das er angeblich auf Kosten seiner Schwester / der Allgemeinheit lebt.

@LouPing

Das juckt die nicht. Der Rundfunkgstelle ist das SO WAS VON EGAL, ob er auf Kosten seiner Schwester lebt, dass glaubst du nicht.

Wenn er bei seiner Schwester gemeldet ist, und die die Gebühr zaltz, juckt die Gebührenstelle sonst gar nix2!

Ich weiß nicht, in welchem UIniversum du lebst...

Stell dir vor: Es git EHEFRAUEN, die leben auf Kosten ihrer MÄNNER, in DEREM Haushalt! IRRE, was? Und das juckt die Gebührenstelle AUCH NICHT!

Vielleicht hat er ja im Lotto gewonnen, und braucht nicht arbeiten. Abr auch DAS juckt die Gebührenstelle nicht!

@BalZakBarsoom

Die Schwester ist BERFREIT! - ergo zahlt für die Meldeadresse niemand.

Mäßige mal deinen Ton, notfalls findest du Hinweise dazu unter " Netiquette".

@LouPing

Wenn in einer Wohnung einer zahlen muss, können alle anderen befreit sein, sie müssen trotzdem als Haushalt bezahlen.

@salome77

Hier bin ich mir nicht sicher. Ich denke aber die Gebühr darf nicht zu lasten der Befreiten gehen.

Er lebt auf ihre Kosten, hat also kein Einkommen- warum soll sie trotz Befreiung dafür herangezogen werden?

@salome77

Der Mitbewohner hat kein Einkommen und die Schwester muss für ihn nicht herhalten.

@salome77

Und von was?- er hat kein Einkommen. Soll das die befreite Schwester tragen?

@LouPing

Dass der Fragesteller kein Geld hat und sich von seiner Schwester durchfüttern lässt, interessiert nicht. Entweder er arbeitet, dann hat er Geld zum bezahlen oder er beantragt staatliche Leistungen, von denen er entweder den Rundfunkbeitrag bezahlt oder auch befreit wird.

Wenn er nicht bezahlt und keine Befreiung nachweisen kann, sammelt er Schulden an.

Ganz einfach, rufe die Leute an und erkläre das. Wir haben das auch so damals gemacht, ging ganz einfach. Sicher sagen die dir auch, was du ankreuzt und welche Unterlagen evt. nötig sind.