"Familienrecht", Sorgerechtsurteil nach Widerspruchsfrist korregieren lassen!

5 Antworten

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Noch etwas: Ist ein Urteil rechtskräftig, dann musst Du das zunächst so hinnehmen.Du kannst aber, sofern jetzt veränderte Rahmenbedingungen zum Kindswohl vorliegen.Das kann sein: Du hast eine neue Wohnung, hast ein gesichertes Einkommen , bist sozial abgesichert , nimmst keine Drogen etc etc...waa auch immer, dann kannst Du erneut Klage erheben mit dem Antrag das Sorgerecht auf Dich zu übertragen.Bedenke aber, dass Du mit den Verfahrenskosten in Vorleistung treten musst.Du kannst auch Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Du über kein Vermögen oder Nur über geringes Einkommen verfügst.Dann wird der ein Anwalt kostenlkos zur Seite gestellt bzw die genegeseite bekommt bei einem Erfolg Deionerseits die Kosten durch das Gericht aufgelasden.Das entscheidet aber der Richter bzw die Richterin.

Dann musste ein neues Verfahren beantragen,wenn sich neue Beweise gefunden haben.Urteil ist nicht immer DAS. ich hab einen gerichtlichen Beschluss - und beantrage jetzt bei Gericht eine Abänderung da sich die Situation verschlechtert hat und sich negativ auf das Kindeswohl auswirkt.

Das ist ganz einfach:Entweder Du bist noch in der Widerspruchsfrist und dann kannst Du gegen das bestehende Urteil Widerspruch einlegen.Schau Dir das Urteil genau an.In der Urteilsbegündung steht , ob ein Widespruch möglich ist oder ob ein Widerspruch ausgeschlossen ist.Wenn Widerspruch möglich, dann auch innerhalb der Widerspruchsfrist-steht auch im Urteil-entsprechend Widerspruch einlegen und diesen Widerspruch auch begründen.Du kannst auch formal nur einen Sartz schreiben: Ich lege Widerspruch ein gegen Urteil vom......... GZ..........und reiche die Begründung nach. Ansonsten musst du erneut das Sorgerecht beantragen und Klage erheben, damit in eienr Anhörung Deine Sichtweise auch angemessen zur Geltung kommt.Bedenke: Wenn Du an den vorausgegangenen Verhandlungen selbst nicht teilnimmst und auch keine Rechtsvertretung hier Anwalt oder Vertrauensperson zur Wahrung Deiner Interessen vor Gericht beauftragst, dann entscheidet ein Gericht immer zu Deinen Ungunsten und gib den Anträgen der Gegenseite statt.Auch wenn die Gegenseite nicht zum Kindwohl beiträgt.Sie brauch sich dann auch nicht erklären, sondern lediglich einen Antrag stellen und em wird dann vom Gericht stattgegeben.Also Hau rein, komm in die Puschen, benpsruche Deine Rechte und vertrete diese vor Gericht.Sonst wird das alles nichts

nach urteilssprechung haben die parteien eine einspruchsfrist..wird diese nicht wahrgenommen ist das urteil rechtskräftig und man muss mit dem inhalt leben

Yleonie1 
Fragesteller
 16.09.2010, 22:43

Das urteil nehme ich an, aber die falschen Gründe nach der Widerspruchsfrist nicht mehr!!

Yleonie1 
Fragesteller
 16.09.2010, 22:48

Ergänzung: der Beschluss hat mit gutem Grund Sorgerechtentzug entschieden! Dem Elternteil wird im Beschluss: " Die Polizei, geht davon aus, das Drogen erworben werden wollten, in der Vergangenheit mehrmals Drogenerwerb beobachtet wurde." Beweise jedoch exestieren nicht und weder wurde Drogeneinfluss getester, noch Drogenbesitz bewiesen, alle Vermutungen sich auf.....?... aufbauen und zweifellos ein Menschlichen Schaden verursachen, oder?

Wenn das Urtel in Rechtskraft erwachsen, dann geht da nichts mehr.