Falsches Geburtsdatum - Inkassounternehmen - Strafe
Huhu ihr Lieben...
Ich hab ein ganz großes Problem. Ich bin seit einem Monat 18 und habe aber schon mit 17 bei H&M auf Monatsrechnung bestellt.. ich habe alles überpünktlich gezahlt, aber halt Geburtsjahr 96 anstatt 97..
Jetzt ist mir alles zu Kopf gestiegen, weil meine Mutter mir Mist erzählt hat.. meine Dummheit, dass ich darauf gehört habe, aber H&M verlangt, dass ich 170€ bis zum 01.04 zahle, sonst wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet.. Ich habe versucht eine Ratenzahlung zu vereinbaren, aber das wollten sie nicht. Ich hab einen Nebenjob und verdiene ca. 75€ im Monat.. jetzt ist das Problem, dass ich die 100€ nicht auftreiben kann..
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Bitte keine Predigten.. ich weiß, dass ich echt Mist gebaut habe und Dummheit bestraft das Leben..
Danke im vorraus
9 Antworten
Du brauchst überhaupt nichts zu zahlen - als Du den Vertrag abgeschlossen hast, warst Du minderjährig und damit beschränkt geschäftsfähig; damit ist das Rechtsgeschäft zunächst schwebend unwirksam; ein Verkäufer steht in der Pflicht, sich davon zu überzeugen daß man voll geschäftsfähig ist, bzw. bei beschränkter Geschäftsfähigkeit ist die Zustimmung der Eltern einzuholen.
Das gilt auch für den Fall, wenn der Minderjährige ein falsches Geburtsdatum angibt - der Verkäufer muß eine zweifelsfreie Altersfeststellung durchführen.
Die Ware ist unverzüglich zurückzusenden (sicherheitshalber mit einer Erklärung der Eltern, daß dem Kauf nicht zugestimmt wird) - eine Nutzungs- bzw. Abnutzungsentschädigung braucht ebenfalls nicht gezahlt werden.
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
Der Worst Case wäre eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassounternehmen, welche deren überzogene Gebühren beinhaltet
Teile H&M mit, dass du den vollen Betrag nicht zahlen kannst und um eine Ratenzahlung bittest. Dazu kannst du schon mal das was du aufbringen kannst direkt überweisen
Erst einmal wird das immer mehr. Wenn das an ein Inkassunternehmen geht wird die nächste Rechnung schon bei über 200.-€ liegen. Jede weitere Mahnung koste min. 5.-€ zusätzlich. Nach einiger Zeit wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Dann sind aus den 170.-€ ungefähr 300.-€ geworden. Zahlst du dann immer noch nicht kommt der Gerichtsvollzieher vorbei und pfändet irgendetwas, dass 300.-€ wert ist.
Du warst zum Zeitpunkt des Kaufs nicht voll geschäftsfähig. Der Kauf ist nichtig, ebenso die Forderung. Du musst eigentlich nichts bezahlen, gib die Ware zurück und die Sache sollte erledigt sein.
Du könntest ansonsten auf die Post vom Inkassounternehmen warten, die werden sich auf eine Ratenzahlung einlassen oder dir sogar eine anbieten.
Es gibt vielleicht noch die Möglichkeit, die Minderjährigkeitskarte zu spielen, was dann aber vielleicht anderweitig Ärger bringt.
Hat dich deine Mutter veranlasst, da über deine Möglichkeiten zu bestellen? Dann soll sie bitteschön auch bezahlen, zumindest das Geld vorstrecken!
Ansonsten würde ich bei sowas dem Gläubiger mitteilen, dass man zahlungsunfähig ist (dabei könnte ich auch noch nebenbei sagen, dass ich minderjährig war, aber trotzdem künftige Zahlungsbereitschaft signalisieren). Dann braucht man keine Kostenschinderei von Inkassos mehr hinzunehmen, weil dann gerichtliche Titulierung die "kostengünstigste" Möglichkeit ist. Sind aber auch, je nachdem ob sich noch Anwaltskanzleien einklinken, 113€ Gerichts- und (wahrscheinlich) Anwaltskosten bis zum Vollstreckungsbescheid zusätzlich (wenn der Internetrechner stimmt...). Dazu geringere Mahnkosten und Verzugszinsen. Evtl. kommen dann noch Vollstreckungskosten, wenn das versucht wird.
Allerdings kann man auch etwas auf Zeit spielen: wenn in vielleicht 2-3 Wochen der ganze Betrag gezahlt werden kann, ist vielleicht noch nicht mehr passiert. Es kann theoretisch auch schon der gerichtliche MB unterwegs sein; wegen der Minderjährigkeitssituation zweifle ich aber daran, dass der so schnell kommt. Wenn er kommt, muss da gegen ungerechtfertigte Kosten unbedingt Teilwiderspruch erhoben werden.
Wenn nach Mitteilung der tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit noch Inkassoschreiben kommen, muss man geforderte Inkassogebühren nicht zahlen, weil ein Inkasso in der Situation nicht zweckmäßig ist.
Ist also Glückssache - vielleicht kommst du mit ein paar Euro mehr weg, oder es geht wirklich ins Mahnverfahren bzw. die Zwangsvollstreckung. Zur Not kann man auch beim Gerichtsvollzieher noch Raten zahlen.