Sind diese Inkassogebühren rechtens?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Also oben steht: vom 30.03.2021 aufgrund des am 10.02.2021 erlassenen und am 25.02.2021 zugestellten Mahnbescheids.

Glück gehabt, denn das macht die Sachlage wieder ganz anders als wie du es erst geschrieben hattest. Siehst ja, auf Details kommt es an.

Folgendes kannst du in etwa nun dem Gericht schreiben (Beispiel:)

Sehr geehrtes Gericht,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch zum o.g. Aktenzeichen gegen den Vollstreckungsbescheid vom 30.03.2021 ein.
Zunächst liegt hier eine mehrfache Kostenverdopplung vor, welche ua. gegen § 254 BGB verstoßen. Hauptgläubiger war "Smyths Toys" welche das 1. Inkasso (PAIJ Service GmbH) beauftragt haben die Forderung einzutreiben. Diese forderten erstmalig Inkassogebühren (SUMME EINFÜGEN) sowie eine Auslagen i.H.v. (SUMME EINFÜGEN). Diese treten oder verkauften die Forderung an "Delta Inkasso", welche ebenfalls eigene Gebühren (SUMMEN EINFÜGEN) verlangten.
Hier wäre der Tatbestand des Betruges nicht nur erfüllt, sondern auch Verstoß gegen § 254 BGB. Abschließend trat / verkaufte man die Forderung an die "NM Rechtsanwälte", welche ebenfalls nochmals eigene Gebühren auf die Gesamtschuld veranschlagten. Eine mehrfachte und zudem verbotene Kostenverdopplung liegt hier somit vor.
Nachfolgend sind die geforderten Gebühren zudem nicht durchsetzungsfähig.
Unter anderem mehrfach geurteilt durch den Bundesgerichtshof, letztmalig im Urteil vom 14.03.2019, (4 StR 426/18 ), wäre eine einmalige Inkassovergütung von 0.3 RVG sowie 3,00 € Auslagen, zulässig.
Ich widerspreche zudem folgende Posten gemäß o.g. VB der unter Punkt "III. Nebenforderungen" genannten:
Mahnkosten: 12,50€
Ich habe nie postalische Mahnungen von "Smyths Toys" erhalten. Anlässlich der Aktuellen Rechtsprechung sind der Zugang hier nachweispflichtig & maximal 3,00 € durchsetzungsfähig zudem hätte min. 5x angemahnt werden müssen. Das passierte jedoch zu keinem Zeitpunkt.
Auskünfte: 14,80€
Zulässig wären maximal 10,00 € gemäß einer einfachen Schufa-Abfrage. Bis heute wurde mir ein Nachweis verweigert der diese Posten berechtigt.
Inkassokosten: 81,43€
Diese werden wie o.g. ebenfalls widersprochen & sind nicht durchsetzungsfähig.
Außerdem ist hier zu erwähnen, dass ich mit Zahlung vom (DATUM) i.H.v. 160,00 € an (EMPFÄNGER EINTRAGEN) bereits meine durchsetzungsfähige Schuld beglichen, sogar eine Überzahlung geleistet habe. Diese Zahlung wurde bis heute nicht berücksichtigt!
Dem Vollstreckungsbescheid ist hiermit widersprochen.
Mit freundlichen Grüßen

So in etwa könnte erstmal der Widerspruch aussehen.
WICHTIG ist, dass dieser NACHWEISLICH bei Gericht eingeht. Am besten heute noch per FAX rausschicken & Sendungsbeleg aufbewahren.

Leider hat er die "Listen-Ansicht" so nicht übernommen, also die Punkte:

  • Mahnkosten
  • Auskünfte
  • usw. mit diesen Punkten zur besseren Übersicht. Solltest du also manuell in deinem Schreiben einfügen & am besten auch mit einem Abstand zwischen den einzelnen Posten.
Dabei könnte ich ja den gleichen Text als Vorlage noch einmal verwenden und den etwas anpassen.

Ja kannst du auch.

TheIrelia  04.04.2021, 20:48

Wieder so extrem ausführlich. Danke Danke Danke.

Comp4ny  04.04.2021, 21:48
@TheIrelia

Ja bei manchen Dingen muss man etwas ausführlicher werden um auch einfach die Klarheit zu schaffen, quasi die Grenze "Bis hier hin und nicht weiter".

Hier geht es ja auch um eine Langfristige Sache, in diesem Fall eine 30 Jährigen Titel den man verhindern will. Denn die Konsequenzen sind nicht schön wenn man nicht für sein Recht kämpft.

TheIrelia  06.04.2021, 08:45
@Comp4ny

Das stimmt und ich finde es einfach bemerkenswert, wie sehr du den Leuten in deiner Freizeit hier weiterhilft. Aber das habe ich nun schon oft gesagt und bestimmt bekommst du das dauernd zu hören :)

Da ich keine Möglichkeit habe etwas zu faxen, habe ich den Brief ganz normal verschickt und werde mich in 1-2 Tagen telefonisch beim Amtsgericht nach dem Erhalt erkundigen.

Welche Möglichkeiten hat denn das Gericht nun auf meinen Widerspruch zu reagieren? Also worauf muss ich mich nun einstellen? Den Brief habe ich fast 1:1 so geschrieben, wie du es mir oben vorgegeben hattest.

Liebe Grüße

Comp4ny  06.04.2021, 10:29
@TheIrelia
Das stimmt und ich finde es einfach bemerkenswert, wie sehr du den Leuten in deiner Freizeit hier weiterhilft. Aber das habe ich nun schon oft gesagt und bestimmt bekommst du das dauernd zu hören :)

Lieb von dir, aber ich helfe nicht aufgrund von Rum und Anerkennung oder so. Ich finde es nur wichtig das Menschen um ihr Recht kämpfen & gerade bei beim Thema Inkasso sollte man solche Unternehmen in die Schranken weisen.

Da ich keine Möglichkeit habe etwas zu faxen, habe ich den Brief ganz normal verschickt und werde mich in 1-2 Tagen telefonisch beim Amtsgericht nach dem Erhalt erkundigen.

Wäre die kostengünstigere Variante :)

Welche Möglichkeiten hat denn das Gericht nun auf meinen Widerspruch zu reagieren? Also worauf muss ich mich nun einstellen? Den Brief habe ich fast 1:1 so geschrieben, wie du es mir oben vorgegeben hattest.

Jetzt wird es interessant & kompliziert für das Inkasso.

Denn...wird Einspruch bei einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid eingelegt, führ dies zur sofortigen Weitergaben an das Prozessgericht (auch Streitgericht genannt). Durch den Einspruch erreichst du nämlich, dass die Forderung bzw. die Angelegenheit in ein Gerichtsverfahren übergeht.

Heißt also: Es wird dann ganz genau geprüft & das Inkasso muss dann sogar stellung beziehen. Wenn der SB oder Richter richtig arbeitet und die Rechtslage bzw. Urteilslage kennt, wird er auch sagen "Kosten sind nicht in Ordnung".

Das ist dann meist der Zeitpunkt wo das Inkasso sich dann bei einem meldet & darum "bittet", den Widerspruch zurückzunehmen.

Hier auch einmal am besten durchlesen was noch passiert (nichts schlimmes):
https://www.advocado.de/ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/einspruch-gegen-vollstreckungsbescheid.html#:~:text=Den%20Einspruch%20gegen%20den%20Vollstreckungsbescheid%20wird%20das%20Mahngericht%20ungepr%C3%BCft%20an,Mahnverfahren%20in%20ein%20Gerichtsverfahren%20%C3%BCbergeht.

Den der Gläubiger, in diesem Fall das Inkasso, muss nun dann auch wenn es zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung kommt aber auch unabhängig davon, die Beweise vorlegen & rechtlich begründen.

TheIrelia  06.04.2021, 11:20
@Comp4ny

Ah der Link ist sehr hilfreich, so wie deine Antwort, danke :)

In meinem Fall ist PAIJ Service GmbH der Antragsteller des Mahn-/Vollstreckungsbescheids und "Rechtsanwaltskanzlei NM" nur der Prozessbevollmächtigte. Das war mir vorher gar nicht so richtig klar. Dann müsste in meinem Fall ja tatsächlich die Klage vom Inkassobüro ausgehen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Jedenfalls kommt es nun scheinbar zu einer mündlichen Verhandlung für die ich einen Anwalt nehmen sollte? Also kommen noch einmal ordentlich Kosten auf mich zu. Und ich befinde mich noch in Ausbildung, also ist das mit dem Anwalt auch nicht ganz so leicht. Eine mündliche Gerichtsverhandlung wollte ich daher eigentlich gerne vermeiden.

Comp4ny  06.04.2021, 12:24
@TheIrelia
Dann müsste in meinem Fall ja tatsächlich die Klage vom Inkassobüro ausgehen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Das Inkasso wird vorher versuchen dass du deinen Widerspruch zunimmst, weil sie nicht riskieren wollen dass sie verlieren. In manchen Fällen lassen die sogar die Frist verstreichen oder gar lassen den VB platzen & fordern dann weiter Außergerichtlich.

Es kann auch sein dass sie dir mit Vergleichsangeboten entgegen kommen, so wie auch vor Gericht, WENN es jemals zu einer Verhandlung kommt.

Ein Urteil gegen ein Inkasso, insbesondere, wie in diesem Fall, wegen überhöhten Kosten ist ein Todesstoß für jedes Inkasso. Deswegen Klagen Inkasso´s auch in der Regel nicht, auch wenn es manche schon versucht haben.
Den das Urteil kann man dann nicht nur gegen das Inkasso verwenden, sondern eben auch auf alle anderen.

Jetzt wird erstmal geprüft & die Gegenseite muss Beweisen sowie Begründen warum hier mehrfach Gebühren verlangt werden & auch tatsächliche Beweise liefern die alles rechtfertigen. Das mag das Inkasso absolut nicht, zumal du ihnen nun auch Arbeit verursachst (was gut ist) DIE ABER... dir nicht zur Last gelegt werden können und dürfen.

Sich nicht zu wehren wäre der falsche Weg!

Jedenfalls kommt es nun scheinbar zu einer mündlichen Verhandlung für die ich einen Anwalt nehmen sollte? A lso kommen noch einmal ordentlich Kosten auf mich zu.

Nein nicht zwangsläufig.
Wenn du geringes Einkommen hast, kannst du dir von deinem hiesigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen & damit dann wird der Anwalt vom Staat bezahlt. Prozesskosten lassen sich über die "Prozesskostenbeihilfe" umgehen. Ebenfalls auf Kosten des Steuerzahlers.

Gebühren kommen nur auf dich zu (Prozesskosten) wenn du verlierst, wovon man hier aber weniger ausgehen sollte bei guter Verteidigung. Entweder über einen Anwalt oder wenn man sich selber gut verteidigen kann.

Und ich befinde mich noch in Ausbildung, also ist das mit dem Anwalt auch nicht ganz so leicht. Eine mündliche Gerichtsverhandlung wollte ich daher eigentlich gerne vermeiden.

Das könnte dann unter dem geringen Einkommen fallen :)
Ob es tatsächlich zu einer Mündlichen Verhandlung kommt, steht noch in den Sternen. Zumal du nicht anwesend sein musst wenn du einen Rechtsanwalt hast.

Mach dir also da erstmal keinen Kopf.
Im Grunde geht das ganze ua. in 3 Phasen ab.

Phase 1. > Klageschrift (jeder soll sich äußern)
Phase 2. > Es wird geprüft welche Begründung schlüssiger ist & glaubhafter

Dann wird Phase 3 entweder in 2 Wege enden. Weg 1 > Klage / Vollsteckungsbescheid wird abgewiesen > du hast Gewonne

Oder Weg 2. > Es kommt zu einer Verhandlung & je nachdem wie es ausgeht hast du gewonnen oder verloren. Aber da die Rechtslage hier eindeutig ist, es viele Urteile gibt (ua. auch gegen Infoscore (großes Inkasso)), stehen die Chancen gut.

Streng genommen ist dein Schuld sogar längst bezahlt.

TheIrelia  06.04.2021, 12:50
@Comp4ny

Ah das heißt, dass das Gericht dann im Zweifel auch von sich aus, nach der Prüfung (Phase 2), die Klage abweisen kann?

Und sollte ich bereits jetzt schon um einen Beratungsschein kümmern?

Das wären erstmal meine letzten Fragen, .. bis ich dann neue Post erhalte :)

Comp4ny  06.04.2021, 13:48
@TheIrelia
Ah das heißt, dass das Gericht dann im Zweifel auch von sich aus, nach der Prüfung (Phase 2), die Klage abweisen kann?

Korrekt.

Und sollte ich bereits jetzt schon um einen Beratungsschein kümmern?

Da ein Antrag immer etwas dauern kann, je nachdem wo man wohnt, kann sowas nicht schaden. Allerdings ist gerade schwierig zu beantworten ob man jetzt schon einen nehmen soll weil man nicht weiß wie es enden wird. Aber schaden tut sowas nicht

TheIrelia  13.04.2021, 13:59
@Comp4ny

Guten Tag, es gibt Neuigkeiten, wenn auch nur kurze.

Ich habe von dem ersten Amtsgericht einen Brief bekommen, indem mein Widerspruch bestätigt und der Fall an das Amtsgericht an meinem Wohnsitz übergeben wird.

Unten in dem Brief steht noch:
Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das

Amtsgericht XXX - Zivilabteilung

abgegeben worden. Diesem Gericht bleibt die Prüfung der Zuständigkeit vorbehalten. Auf §697 Abs. 2 Satz 2 ZPO weisen wir hin:

Soweit der Antrag in der Anspruchsbegründung hinter dem Mahnantrag zurückbleibt, gilt die Klage als zurückgenommen.

Richten Sie bitte künftige Eingaben nur noch an das vorbezeichnete Prozessgericht.

So viel zu den Neuigkeiten, nun ist wohl weiterhin abwarten angesagt.

Comp4ny  13.04.2021, 14:05
@TheIrelia

Danke für die Rückmeldung.
Die Weiterleitung ist normal. Das Inkasso wird nun darüber informiert, wenn nicht bereits passiert, die werden dann meistens sich nochmal bei dir melden und dich bitten "bitte nehmen sie den Widerspruch zurück".

Es können dann noch so Drohfloskeln kommen wie "da wir eh im Recht sind [...] kommen erhebliche Kosten auf Sie zu" oder ähnliches. Ich würde darauf gar nicht reagieren. Oder wenn mit A...Loch sein will ^^ ... vll. auch etwas Provozierend, könnte man dann sowas schreiben ^^ :

Betreffzeile (bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom XY)
Sehr geehrtes Masseninkasso,
Nein.
Mit feundlichen Grüßen

Kann man machen, muss man aber nicht ^^.

TheIrelia  13.04.2021, 14:07
@Comp4ny

Haha, tolle Antwort :D

Aixxxxxx 
Fragesteller
 19.05.2021, 02:40
@TheIrelia

Also nun mal ein kleines update:

Seit meiner letzten Antwort (Bestätigung des Widerspruchs des Amtsgericht) ist gar nichts weiter passiert. Also warte ich wohl mal weiter ab ^^

Comp4ny  19.05.2021, 02:48
@Aixxxxxx

Danke dafür! Gerne auf dem laufenden halten.
Eine Reaktion kann manchmal etwas dauern.

Aixxxxxx 
Fragesteller
 15.06.2021, 17:06
@Comp4ny

Guten Tag, heute kam ein Beschluss des Amtsgerichts bei mir an, scheinbar wurden 3 Punkte beschlossen:

  1. Das vereinfachte Verfahren gemäß § 495 a ZPO wird angeordnet.
  2. Der Klägerin wird aufgegeben, innerhalb von zwei Wichen den Anspruch aus dem Vollstreckungsbescheid zu begründen. Auf die Folgen einer Fristversäumung gem. $$ 700 Abs.5, 697 Abs.3 Satz 2, 296 ZPO wird hingewiesen.
  3. Nach Ablauf der vorerwähnten Frist könnte eine Entscheidung des Gerichts ergehen, auch ein Endurteil, gegen das ein Rechtsmittel nicht statthaft ist.
Comp4ny  15.06.2021, 17:36
@Aixxxxxx

Hey,

okay also es ist nun genau das passiert was ich schon angekündigt habe. Der Beschluss selbst, ist noch kein Urteil, sprich keine Entscheidung wurde getroffen.
Hat sich das Inkasso etc. seit deinem Widerspruch nochmal gemeldet?

Punkt 2 ist hier interessant.
Nun wird genau das gemacht, was ich vor 71 Tagen schon sagte, das Inkasso / die Gegenseite muss Beweisen & Begründen warum hier eine Kostendopplung vorliegt & die Gebühren begründen.

Hoffen wir mal das nun Fachkundige Leute am Gericht die ganze in Augenschein nehmen. Was mich nur wundert, das Gericht schreibt hier "Vollstreckungsbescheid". Wie wir doch festgestellt haben hast du doch gegen einen Mahnbescheid widersprochen 🤨

Jetzt heißt es erstmal abwarten was die Gegenseite liefert & argumentiert.
Wenn du Glück hast, reagieren sie nicht oder die "Beweise" sind nicht ausreichend. Dann wird das Verfahren ggf. für dich Entschieden & das Inkasso muss die Verfahren tragen.

Sollte doch gegen dich entschieden werden, dann solltest du, solltest du bereits vorsorglich jetzt schon machen, bei deinem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen (sofern geringes Einkommen) für einen späteren Anwalt um die Sache endgültig aus der Welt zu schaffen.

ABER... abwarten was nun als nächstes kommt.

Aixxxxxx 
Fragesteller
 15.06.2021, 18:08
@Comp4ny

Das Inkasso hat sich seitdem tatsächlich gar nicht mehr gemeldet.

Wenn gegen mich entschieden wird, ist die Entscheidung aber dann doch endgültig oder? Punkt 3 des Beschlusses schließt ja scheinbar aus, dass man Rechtsmittel einlegen darf.

Danke für Deine schnelle Antwort :)

Comp4ny  15.06.2021, 19:06
@Aixxxxxx
Punkt 3 des Beschlusses schließt ja scheinbar aus, dass man Rechtsmittel einlegen darf.

Hier ist das Wort "könnte" enthalten.
Rechtsmittel auf Zivilrechtlichem Wege sind davon nicht betroffen.
Sollte dein Widerspruch abgelehnt werden, so ist es Ratsam einen Anwalt hinzuziehen. Jedoch ist die Beweislast zu deinen Gunsten.

Aixxxxxx 
Fragesteller
 30.06.2021, 09:01
@Comp4ny

Guten Tag, es gibt Neuigkeiten in dem Fall.

Ich habe einen Brief des Amtsgerichts bekommen, der so aussieht:

"In dem Rechtsstreit PAIJ Service GmbH gegen X

wird um Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung gebeten, ob Sie den Rechtsstreit in der Hauptsache ebenfalls für erledigt erklären.

Wenn auch Sie den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären oder nicht innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen seit Zustellung dieses Schreibens der Erledigungserklärung widersprechen, wird gemäß § 91a ZPO über die Kosten des Rechtsstreit unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen durch Beschluss entschieden werden, ohne dass ein Termin stattfinden müsste.

Die Gerichtsgebühren können sich von dem dreifachen auf den einfachen Satz ermäßigen, wenn Sie schriftlich erklären, dass Sie die Kosten übernehmen oder sich mit der Gegenseite auf eine Kostenverteilung geeinigt haben."

Außerdem ist noch ein Brief der NM Rechtsanwaltskanzlei dabei:

"In dem Rechtsstreit X erklären wir den Rechtsstreit in der Hauptsache unter Verwahrung gegen die Kostenlast für erledigt, da die beklagte Partei die Klageforderung am 29.03.2021 vollständig bezahlt hat. Die beklagten Partei sind daher, da sie Anlass zu Klage gegeben hat, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen."

Das interessante ist, dass NM eigentlich 336€ gefordert hatten, ich aber "nur" 160€ gezahlt hatte. Trotzdem sehen die das Ganze nun als komplett bezahlt an.

Und nun frage ich mich, ob ich den Gerichtskosten zustimmen sollte, um diese klein zu halten.

Comp4ny  30.06.2021, 10:55
@Aixxxxxx
Das interessante ist, dass NM eigentlich 336€ gefordert hatten, ich aber "nur" 160€ gezahlt hatte. Trotzdem sehen die das Ganze nun als komplett bezahlt an.

Das ist sogar sehr gut für dich und wenig verwunderlich, weil wie die hier schreiben, wollen die die Klage verhindern bzw. dass es zu einem Verfahren kommt.

Die wollen eine Klage verhindern weil sie Angst haben und die Chance hoch wäre, dass die Gegnerpartei (Inkasso / RA mit Inkassolizenz) verlieren würde. Man würde damit Urteile schaffen, die die ganze Branche erzittern lässt.
Und natürlich wollen die die Prozesskosten nicht übernehmen.

Was kannst du nun tun?
Also streng genommen hast du hier noch immer viel zu viel bezahlt (Überzahlung). Hier liegt die Entscheidung bei dir, ob du dagegen vorgehen willst oder die Sache als Erledigt betrachten möchtest.

Erklärst du dich gegenüber dem Gericht bereit die Sache ebenfalls als erledigt zu sehen, wird das ganze natürlich billiger, aber wer die Gerichtskosten übernehmen soll, steht hier noch nicht fest. Das entscheidet dann das Gericht. STRENG GENOMMEN müsste das Gerichts den Anwälten die Kosten in Rechnung stellen, weil die versucht haben dich zu bescheißen.

ODER DU SPIELST die Arschlochkarte.
Das heißt, du schreibst diese NM Leute an, sagst du bist bereit dem Gericht gegenüber die Sache als erledigt zu erklären, unter der Bedingung, dass sie dir schriftlich bestätigen die Kosten zu übernehmen.

Anschließend noch Druck aufbauen mit: Sollten die sich weigern bzw. dir nicht binnen 7 Tage ab Datum des Schreibens eine Antwort zukommen lassen, wirst du dem Gericht mitteilen, dass du die Sache als nicht erledigt ansiehst, auch weil du bereits Überbezahlt hast und damit ein Klageverfahren eröffnen lassen.

Ich würde auch noch die Überzahlung zurückfordern.
Bei einer HF von 66 € wie du sagtest + das 1. Inkasso, wären das insgesamt 84 € ca. Mit deiner Zahlung also würde ich mind. 60 € von 76 € zurückfordern.

Und das wollen die nämlich nicht 😁😉
Deswegen verzichten sie auch auf die restliche Forderung.

Sollten die sich nicht binnen 7 Tage bei dir melden, würde ich spätestens am 10. Tag (also 4 Tage vor Ablauf der Frist), per FAX oder Einschreiben dem Gericht deine Entscheidung mitteilen.

Aixxxxxx 
Fragesteller
 30.06.2021, 14:22
@Comp4ny

Danke Comp4ny für deine Antwort.

Ich möchte es eher ungerne zu einem Verfahren kommen lassen, weil ich mir nicht 100% sicher bin es auch zu gewinnen und am Ende wären die Kosten im Zweifel viel höher.

Was könntest du mir denn mit dieser Information empfehlen? Sollte ich die Sache auch als erledigt ansehen und kann ich dann noch irgendwie das Gericht davon überzeugen, dass NM die Gerichtskosten zahlen muss?

Vielen Dank!

Comp4ny  30.06.2021, 14:31
@Aixxxxxx

Tatsächlich würde ich Pokern und den NM Leuten das auch schreiben (ich persönlich) und schauen ob sie sich melden und wenn, was. Einen kleinen Puffer hast je dennoch noch und kannst entsprechend rechtzeitig reagieren.

Es ist eine schwierige Frage.
Das Gericht selber entscheidet hier wer die Kosten tragen muss ggf. 50:50.
Wie hoch die im aktuellen Zustand sind, das wiederum, müsste man nachforschen. Tatsächlich würde ich beim zuständigen Gericht anrufen und mal nachfragen. Vll. geben die Auskünfte.

Auf der anderen Seite wäre die Chance auf ein Urteil gegen Inkasso / Inkassoanwälte -- worüber sich viel Schuldner und Vereine freuen würden.

Es gibt leider zu wenige Urteile weil die meisten immer zurückziehen oder die liegen halt schon lange zurück. Aber auf der anderen Seite würde ich es nicht einsehen denen über 50 € zu schenken.

Beide Seiten haben Pro und Contra.

Aixxxxxx 
Fragesteller
 30.06.2021, 14:40
@Comp4ny

Okay Danke nochmals!

Dann würde ich die NM gerne einmal anschreiben und pokern.

Könntest du mir vielleicht bitte mit dem Verfassen der Nachricht helfen?

Deine andere Nachricht kam ja auch schon sehr gut an :)

Comp4ny  30.06.2021, 15:27
@Aixxxxxx
Werte NM-Kanzlei,
das Amtsgericht (NAME) teilte mir mit, dass Sie die Forderung als erledigt betrachten und die Forderung aus Ihrer Sicht als abgegolten verbuchen wollen.
Auch ich bin daran interessiert die Sache zu einem Abschluss zu bringen, jedoch benötige ich dazu Ihre Mitarbeitet. Hierzu darf ich sie höflichst auffordern, mir binnen 7 Werktage ab Datum dieses Schreibens, schriftlich zu bestätigen, dass Sie die Kosten des Verfahrens zum einfachen Satz übernehmen, sowie den überzahlten Betrag von (SUMME EINFÜGEN) auf das unten stehende Konto zurücküberweisen.
Sollte ich binnen o.g. Frist keine Antwort Ihrerseits erhalten, so betrachte ich Ihr Interesse welches Sie dem Amtsgericht mitgeteilt haben, als nichtig zu erachten und an eine Fortführung des Klageverfahrens festzuhalten. So werde ich dieses dem Amtsgericht binnen der durch das AG gesetzten Frist, mitteilen.
Ich erwarte Ihre Zahlung auf folgendes Bankkonto:
(DATEN EINFÜGEN)
Mit freundlichen Grüßen
(NAME)

Und dann schauen wir mal ob sie antworten und was sie antworten. Es kann sein, dass sie ebenfalls Pokern werden, aber wenn du spätestens 1 Tag vorher ein FAX zum Amtsgericht sendest, gilt es als Wahrung der Frist für das Gericht eine Mitteilung zu geben. Selbst wenn es noch am letzten Werktag ist.

Das Schreiben oben, ist die letzte Chance für das Inkasso / NM, die Sache außergerichtlich klären zu lassen. Das wissen die auch.

Mal schauen wie weit sie gehen wenn sie schon dem AG gesagt haben dass nichts mehr offen ist da schon bezahlt. Die wissen ganz genau was Sache ist 😉

Aixxxxxx 
Fragesteller
 31.07.2021, 19:38
@Comp4ny

Guten Tag,

Ich habe heute nochmal Post vom Amtsgericht bekommen.

Dort steht unter anderem das folgendes beschlossen wurde:

"Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt ($ 91a ZPO).

Der Streitwert wird auf 66,96 EUR festgelegt."

Heißt das nun, dass ich dem Gericht 66,96€ (entgültig) zahlen muss oder kommt da noch ein Kostenfestsetzungsbeschluss in dem die Kosten nochmal steigen?

Vielen Dank!

Comp4ny  01.08.2021, 14:59
@Aixxxxxx

Es bedeutet dass der Beklagte, in diesem Fall du, die Gerichtskosten tragen sollst. Aber du meldest dich leider erst letzte einen Monat später ohne zu sagen was de NM Kanzlei auf dein Schreiben etc geantwortet haben oder das Gericht.

Ich weiß ja nicht was genau du nun getan hast seit meiner letzten Antwort.

Vor gut 1 Monat kam ein Mahnbescheid dem ich nicht rechtzeitig widersprochen habe (falls ich das überhaupt hätte tun sollen) dort wurden ~280€ gefordert, seitdem habe ich vom Amtsgericht nichts mehr gehört.

Warum konntest du nicht rechtzeitig widersprechen?
1 Monat Zeit reicht ja wohl eigentlich.

Anschließend kam eine Rechnung von der PAIJ Service GmbH (Inkasso). Dann eine Rechnung der Delta Inkasso (~178€) und dann eine der "NM Rechtsanwälte" (~180€).

Wäre in allen 3 Fällen unzulässig & nicht durchsetzungsfähig, es sei denn man lässt es zu.

Fassen wir kurz zusammen:

  • Hautpgläubiger "Smyths Toys" - ~66€ >>> musst du bezahlen.
  • 1. Inkasso >> PAIJ Service GmbH (Inkasso) - wie hoch die Inkassokosten?
  • 2. Inkasso >>Delta Inkasso (~178€) - Kostenverdopplung - unzulässig! da schon 1. Inkasso fordert.
  • 3. Inkasso durch RA >> NM Rechtsanwälte" (~180€) - Kostenverdopplung - unzulässig! da schon 1. Inkasso fordert, 2. Inkasso 0,00 € fordern kann.
Vor einigen Tagen habe ich 160€ überwiesen

... warum?... du hättest nur ca. 86 € bezahlen müssen. HF + max. 18,00 Inkassogebühren einmalig.

und nun kam ein Brief der NM Rechtsanwälte die nun ~320€ fordern. Dafür wird gerichtlich nichts mehr unternommen, ich soll aber eine Vereinbarung und ein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
Du unterschreibst gar nichts !

Was die "Anwälte" da machen, nennt sich Betrug und ebenfalls eine Kostenverdopplung.

Du bist im System nun als "Grüner Schuldner" gelistet worden.
Das heißt: Cashcow . Ein Schuldner der ohne sich zu wehren alles bezahlt.

Hat jemand einen Tipp was ich nun am besten machen sollte?

Sofort Strafanzeige gegen Anwälte stellen wegen gewerblichen Betruges. Kannst du Online machen.

Anschließend einen Widerspruch an die "Anwälte" dass du nichts unterschreiben wirst, bereits die Schuldsumme komplett beglichen hast & dem VB widersprechen wirst. Geld brauchst du nicht zurückfordern, da wirst du 0,00 € wiederbekommen.

Anschließend Widerspruch an das Amtsgericht zum Aktenzeichen des Mahnbescheides & sobald der Vollstreckungsbescheid kommt, auch hier Widerspruch schreiben.

Kriegst du das alleine hin?

Jetzt geht es darum 1. Schadensbegrenzung zu machen & 2. ein Feuer zu legen an dem sich die Inkasso & Anwälte die Finger verbrennen und zu einem "Roten Schuldner" zu werden.

Aixxxxxx 
Fragesteller
 30.03.2021, 14:33

Danke für deine sehr ausführliche Antwort.

Meine Befürchtung ist nun natürlich, dass ich trotzdem die vollen 280€ (also noch 120€) zahlen muss, da ich auf den MB nicht reagiert habe.

Die Strafanzeige werde ich nun sofort stellen. Den entsprechenden Brief an die Rechtsanwälte zu verfassen, sollte ich auch hinbekommen. Jedoch bin ich mir nicht ganz sicher wie ich mit dem Gericht umgehen soll.

Reicht da ein einfacher 1-Zeiler in dem ich widerspreche? Und bringt das überhaupt noch etwas, da die Frist schon abgelaufen ist?

Was passiert, wenn ich dem Vollstreckungsbescheid widerspreche?

Danke Dir vielmals für die Hilfe!

Ich war mir nicht bewusst, dass Inkassogebühren und Rechtsanwaltsgebühren für den gleichen Fall auch als Kostendopplung zählen. Und mich wundert, dass da anscheinend das Gericht auch nicht weiter "kontrolliert" und mir einfach einen Vollstreckungsbescheid zusenden würde.

Comp4ny  30.03.2021, 14:49
@Aixxxxxx

Wenn du dir den Mahnbescheid noch mal genau durchliest, dann siehst du da die Zeile dass der Mahnbescheid ungeprüft ist. Das heißt das Gericht schaut gar nicht nach ob die Gebühren so in Ordnung sind. Oftmals ist es so dass Inkassounternehmen bevor sie ein Mahnbescheid beantragen die Kosten noch mal reduzieren.

Die Frist für den Mahnbescheid ist abgelaufen aber dennoch würde ich einen Widerspruch schreiben.

Erst bei einem Widerspruch eines Bescheides, schalte sich das Gericht ein und prüft das ganze dann kommt normalerweise ein Schreiben von dem Inkasso dass man doch bitte den Widerspruch zurücknehmen soll und manchmal mit neuen Verrgleichsangebote.

Steht zwar auf einem Vollstreckungsbescheid nicht mehr drauf dass man wiedersprechen kann, aber dennoch kann man das machen und die 30 Tage Frist gilt auch für diesen.

Erst wenn noch diese Frist abgelaufen ist, gibt es einen 30 jährigen Titel. Sofern der Forderung nicht widersprochen wird.

Du musst nicht mehr bezahlen weil du bereits alle Forderungen beglichen hast. Lass dich nicht von Rechtsanwälten oder Inkasso verunsichern die was anderes behaupten, ich kann dir gerne Urteile geben die dir auch bestätigen was ich sage das ein Inkasso z.b. maximal 0,3 Gebühr RVG berechnen darf, oder eher gesagt kann, weil es ein schreiben einfacher Art ist.

Dem Gericht für den Mahnbescheid kannst du folgendes Schreiben:

Sehr geehrtes Amtsgericht,
Leider habe ich die Frist zum Widerspruch zum o.g. Aktenzeichen verstreichen lassen, jedoch möchte ich Widerspruch nachreichen gegen diesen Mahnbescheid.
Ich werde auch den Vollstreckungsbescheid widersprechen sollte mein jetziger Widerspruch nicht anerkannt werden.
Der Grund für meinen Widerspruch beruht darauf, da die involvierten Inkassounternehmen mehrfach Kostenverdopplung getätigt haben sowie Ge ühren abseits geltende Gesetze und Urteile, ua. durch den BGH aus Urteil vom 03/2019, durchsetzen will.
Die Kosten Verdopplung wird auch von dem Rechtsanwaltbüro fortgeführt. Daher ist dem Mahn-sowie dem Vollstreckungsbescheid zu widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen

In dem betreff schreibst du das entsprechende Aktenzeichen vom Amtsgericht.

Aixxxxxx 
Fragesteller
 30.03.2021, 14:54
@Comp4ny

wow, das war echt schnell und wieder sehr ausführlich. Vielen lieben Dank!

Finde ich super, dass du Leuten in der Freizeit so gut und ausführlich hilfst. Danke

Comp4ny  30.03.2021, 14:56
@Aixxxxxx

Immer wieder gern. Halt mich gerne auf dem Laufenden was nächstes von denen kommt.

Aixxxxxx 
Fragesteller
 30.03.2021, 19:33
@Comp4ny

So ich habe nun alles alles erledigt. Die beiden Briefe sind raus genauso wie eine Anzeige wegen Betrugs.

Ich habe es in dem Brief an das Amtsgericht zwar so geschrieben wie du es mir empfohlen hast, jedoch bin ich mir nicht sicher, inwiefern ein Einspruch gegen ein Vollstreckungsbescheid Sinn macht.

Kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung oder passiert sowas schriftlich?
Stehen meine Chancen gut zu gewinnen (ohne Anwalt) und/oder kann ich dann mit weiteren Kosten wie Prozesskosten oder ähnliches rechnen?

Danke vielmals :)

Comp4ny  30.03.2021, 19:46
@Aixxxxxx
 inwiefern ein Einspruch gegen ein Vollstreckungsbescheid Sinn macht.

Das machst du erst sobald der bei dir eintrudelt.
Widerspricht man weder dem Mahn- noch den Vollstreckungsbescheid, (beide sind Voraussetzung), wird gegen einen einen 30 Jährigen Titel erstellt. Das heißt ab dann kann man Pfänden, Gerichtsvollzieher usw.

Daher unbedingt, besonders in diesem Fall, widersprechen.

Kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung oder passiert sowas schriftlich?

Da kommt keine Gerichtsverhandlung o.ä.
Dafür müsste das Inkasso klagen, machen die aber nicht, weil sie verlieren würden. Die einzigen Kosten die kommen könnten wenn man nicht widerspricht, sind die Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheides.

Aixxxxxx 
Fragesteller
 30.03.2021, 19:50
@Comp4ny

Ah, ich dachte, dass es nach dem Einspruch gegen den VB sofort gerichtlich weitergeht. Aber der Gläubiger muss erst klagen, okay.

Ja ich vertraue dir da komplett und mache es so wie du schreibst.

Ich schätze meine Chancen im Fall einer Klage (falls die es dann doch tun sollten) jedenfalls recht gut ein. Sobald ich etwas neues weiß, werde ich es dir mitteilen. Danke nochmal :)

Comp4ny  30.03.2021, 20:07
@Aixxxxxx

Ja das denken viele dass man vor Gericht muss etc.
Aber das stimmt so nicht. Solltest du Klagen wollen, wäre ein Rechtsbeistand empfehlenswert. Bei geringem Einkommen kann man einen Beratungshilfeschein beim eigenen Amtsgericht beantragen womit man dann sich von einem Anwalt vertreten lassen kann.

Meldest dich einfach :)

Aixxxxxx 
Fragesteller
 30.03.2021, 21:06
@Comp4ny

Ich habe ja nicht vor zu klagen :p

Und hoffe, dass die es auch nicht tun werden.

Falls doch, geschieht sowas dann immer mündlich oder kann es auch ein schriftliches Verfahren geben?

Comp4ny  30.03.2021, 22:12
@Aixxxxxx
Falls doch, geschieht sowas dann immer mündlich oder kann es auch ein schriftliches Verfahren geben?

Ein Inkasso klagt nicht.
Wie ein Klageverfahren geführt wird, entscheidet ua. der Richter bzw. die Staatsanwaltschaft, aber das ist wie gesagt alles in weiter ferne.

TheIrelia  03.04.2021, 14:45
@Comp4ny

Guten Tag,

also heute kam der Vollstreckungsbescheid. Der Bescheid wurde am 25.02.2021 erlassen, mein Brief (Widerspruch) von vor einigen Tagen, ist also nicht berücksichtigt.

Antragsteller: PAIJ Service GmbH. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwaltskanzlei NM.

In dem Bescheid wurde meine bereits gezahlten 160€ noch immer nicht berücksichtigt.

Die Forderung sieht wie folgt aus:

I. Hauptforderung: 66,96€

II. Verfahrenskosten:

  1. Gerichtskosten: 36€
  2. Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandkosten: Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) 45€, Gebühr (Nr. 3308 VV RVG) 22,50€, Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG) 13,50€, 19% MWST 15,39€

III. Nebenforderungen:

  1. Mahnkosten: 12,50€
  2. Auskünfte: 14,80€
  3. Bankrücklastkosten: 3€
  4. Inkassokosten: 81,43€

IV. Zinsen: Zusammen: 2,37€

Macht 313,45€.

Dagegen soll ich nun also, wie im Brief angekündigt, widersprechen? Dabei könnte ich ja den gleichen Text als Vorlage noch einmal verwenden und den etwas anpassen.

Danke!

Comp4ny  03.04.2021, 15:15
@TheIrelia
also heute kam der Vollstreckungsbescheid. Der Bescheid wurde am 25.02.2021 erlassen, mein Brief (Widerspruch) von vor einigen Tagen, ist also nicht berücksichtigt

Bist du dir absolut sicher dass heute erst der Vollstreckungsbescheid bei dir angekommen ist & das Datum 25.02.2021 korrekt ist?
Wenn ja, dann wäre die Frist normalerweise längst abgelaufen am 25.03. und damit wäre ein Widersprich wirkungslos.

Den es wirkt eher ungewöhnlich dass ein VB / Gerichtspost über 1 Monat in der Post ist.

TheIrelia  03.04.2021, 15:55
@Comp4ny

Also oben steht: vom 30.03.2021 aufgrund des am 10.02.2021 erlassenen und am 25.02.2021 zugestellten Mahnbescheids.

Habe ich mich also leider verlesen, Sorry.

TheIrelia  04.04.2021, 18:52
@TheIrelia

Ich würde mich sehr über einen Ratschlag freuen, bevor die Frist für einen Widerruf verstreicht. Und Frohe Ostern wünsche ich :)

Comp4ny  04.04.2021, 20:22
@TheIrelia

Habe ich dir oben geschrieben, leider nicht als Kommentar ... da gab es einen Fehler. Einfach hochscrollen

TheIrelia  04.04.2021, 20:47
@Comp4ny

Das habe ich völlig übersehen. Tut mir Leid. Und vielen Dank!