Vollstreckungsbescheid?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du Schulden hast, kann der Gläubiger diese selbstverständlich titulieren lassen.

Unabhängig von irgendwelchen Vereinbarungen, obwohl geleistete Zahlungen natürlich angerechnet werden müssen. Die geleisteten Zahlungen sollten auch im VB aufgeführt sein.

Wenn der VB rechtskräftig ist, kann der Gläubiger auch Lohn- und Kontofändungen durchführen lassen.

Den Widerspruch kannst Du nach meiner Kenntnis papierschriftlich formlos einlegen.

Die Kanzlei antwortet nicht auf Mails und Anrufe

Wäre auch sinnlos, da nicht rechtssicher.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/das-pkonto-als-schutz-vor-kontopfaendung-5944

Danke sehr erstmal, also Einspruch einlegen und dann nächsten Monat direkt alles zahlen

@Lukasr1f1

Wenn die Forderung als solches begründet ist, macht ein Widerspruch m.M.n. nur dann Sinn, wenn die bereits geleisteten Zahlungen im VB nicht aufgeführt sind.

Ansonsten vermag Dir ein Widerspruch vielleicht Zeitgewinn einzubringen. Kann ich nicht völlig ausschließen.

Wenn Du jetzt zügig zahlst, kannst Du Widerspruch einlegen mit der Begründung, daß die Forderung vollständig bezahlt ist. Wenn dem so ist.

@Agamemnon712

Danke sehr, wenn ich Einspruch einlege und in 1 Woche zahle können die dann dennoch mein kontopfänden beim Wiederspruch? Oder bin ich dann erstmal sicher. Muss nämlich nicht nur mich ernähren sondern andere

@Agamemnon712

? Kann mein Konto beim Wiederspruch gepfändet werden?

@Lukasr1f1

Soweit mir bekannt, kann eine Kontopfändung nur erfolgen, wenn der VB rechtskräftig ist.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einer Vorpfändung, die ich aber auch nicht en detail kenne.

Eine Garantie darauf, daß keine weiteren Vollsrtreckungsmaßnahmen erfolgen bzw. durchgeführt werden, kann ich Dir nicht geben.

Zudem darf auf dieser Seite keine Rechtsberatung erfolgen.

Bitte wende Dich ggf. an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Die Kanzlei antwortet nicht auf Mails und Anrufe

Sollte man unterlassen, da es vor Gericht in den meisten Fällen keine Bedeutung hat.

und habe bereits raten gezahlt und trotzdem kam ein vollstreckungsbescheid. 

Das ist durchaus Legitim, wenn auch Assi. Aber eine Vereinbarung verhindert keine Fortsetzung von Zangsvollstreckungsmaßnahmen.

Können die jetzt schon mein Konto pfänden? 

Erst wenn man dem Vollstreckungsbescheid nicht widerspricht (Frist beachten)

Was ist wenn ich zur Sicherheit die Bank Wechsel. 

Würde nichts bringen.

Mein Arbeitgeber wissen die nicht.

Das lässt sich schnell herausfinden. Keine Sorge.
Spätestens wenn ein Titel vorliegt, können Lohn-, Sach- und Kontopfändung folgen.

PS ein Einspruch lag diesesmal beim vollstreckungsbescheid nicht dabei

Das ist richtig.
Man muss papierschriftlich selber seinen Widerspruch schreiben.

Danke sehr erstmal, also Einspruch einlegen und dann nächsten Monat direkt alles zahlen?

wenn auch Assi.

Sehr "sachliche" Äußerung und zudem orthografisch falsch.

Gab es denn eine Ratenzahlungsvereinbarung? Oder hast du eigenmächtig nur Teile der Forderung bezahlt?

Es gab eine Vereinbarung und habe schon gezahlt am 17.01 wie abgemacht

@Lukasr1f1

Dann würde ich mal nachfragen, was das mit dem Vollstreckungsbescheid soll. Vielleicht wurde der ja nur "auf Vorrat" beantragt, falls du deine Raten nicht wie vereinbart bezahlst.

@RobertLiebling

Ja das dachte ich auch aber die Bewertung der Firma sagen alle 200 Leute das es beantragt wurde und dann kam trotz Zahlung die Pfändung

@RobertLiebling

Kann es sein das mein Konto schon morgen gepfändet ist?