Steuerrückerstattung nach der Hochzeit, Gemeinsame Steuererklärung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für deine Ausgaben für das Studium musst du für jedes Jahr eine separate Steuererklärung mit den Kosten des jeweiligen Jahres einreichen. Dies ist für die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrages 7 Jahre rückwirkend möglich (Az.: IX R 22/14). Die Verluste werden dann mit eurer gemeinsamen Steuererklärung verrechnet. Das geschieht in der Weise, dass euer Einkommen um die Verluste gemindert wird. Ihr bekommt also nicht die gesamten Kosten erstattet, sondern nur einen Anteil, abhängig vom individuellen Steuersatz.

Des Weiteren wäre zu klären, ob es sich um eine Erstausbildung/ Erststudium handelt. Vom Gesetzgeber her, wären nur Kosten für eine Weiterbildung als Werbungskosten vortragsfähig. Kosten für das Erststudium stellen nur nicht vortragsfähige Sonderausgaben dar. Gegen diese Rechtsauffassung ist aber derzeit ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, was diese kippen könnte. Du könntest also in dem Fall für deine Ausgaben einen Verlustvortrag beantragen, um von einem ggf. positiven Urteil zu profitieren

 


 

Ich habe den Verlustvortrag in den letzten Jahren schon immer in einer seperaten Steuererklärung berechnen lassen. Das ist alles bereits geklärt :)

Also bisher habe ich in meiner Steuererklärung den Verlustvortrag berechnen lassen. Was mittlerweile ca. 9.000€ und er hat mich als außergewöhnliche Belastung angegeben, da ich ja viel weniger verdient habe als er.

Verstehe ich das richtig, dass meine Verluste, mit seinem Einkommen verrechnet werden, obwohl meine Verluste der letzten Jahre ja schon anteilig berechnet wurden? Und obwohl ich ja trotz alledem immer noch  viel weniger in einem Jahr verdient habe als er (durch Minijobs etc)?!

@Svellanie

Wenn ihr für 2016 eine gemeinsame Steuererklärung einreicht, werden die Einkommen ja sowieso zusammengerechnet. Die noch nicht verrechneten Verluste werden dann vom gemeinsamen Einkommen von 2016 abgezogen.

@Svellanie

Also wenn ich unsere letzten Steuererklärungen ansehe, müsste das bedeuten, dass wir das zu 100% zurück kriegen.

Um das mal in Zahlen auszudrücken. Mein Mann bekam immer gute 2000 Pro Jahr zurück, und bei mir wurde nur der Verlustvortrag von 3000€ festgestellt.

Die finanzielle Situation hat sich nicht verändert, sogar eher verschlechtert, und wenn jetzt der Verlustvortrag dazu kommt, wird der uns nicht zu 100% ausgezahlt? Oder doch, weil wie man an unseren vorherigen Rückzahlungen ja sieht, wir ja so schon mehr Ausgaben hatten.

Wie essenziell ist den die Rückerstattung (11 Monate) durch den Lohnsteuerklassenwechsel. Das ist ja quasi auch ein Verlust gewesen, der in der nächsten Steuererklärung ausgeglichen werden müsste?

@Svellanie

Der Sachverhalt ist zu komplex, um ihn online vollumfassend zu erklären.
Es gibt keine Steuererstattung von 100%. Wenn dein Mann nahezu die gesamte Lohnsteuer in der Vergangenhein zurück erhalten hat, hatte er entsprechend hohe Aufwendungen wie Werbungskosten oder Sonderausgaben.

Ein Verlustvortrag mindert wie schon beschrieben, lediglich das Einkommen. Also z.B. dein Mann hätte in 2016 40.000 € verdient und ihr hättet keine weiteren Einkünfte erzielt. Mit dem Verlust wird so getan, als wären es nur 37.000 gewesen. Unter Abzug der weiteren Ausgaben wird das zu versteuernde Einkommen
ermittelt und die gezahlte Lohnsteuer gegengerechnet.

@Steuerbaer

Ahhhh... Ich bin eher der Zahlentyp, jetzt verstehe ich das schon besser :D

Also nur um das nochmal zu überprüfen:

Also auf unserem Jahresbrutto wurden ja bereits Steuern gezahlt.

Von unserem Brutto werden der Verlustvortrag, ich als außergewöhnliche Belastung und meine Werbungskosten abgezogen.

Mit diesem neuen Betrag, wird die "Steuerrechnung" (so nenn ich es mal) nochmal gemacht und die Differenz zwischen beiden bekommen wir wieder.

Es macht auf einmal alles Sinn :D

Wo in diesem Beispiel wird die zu viel gezahlte Steuer durch den Steuerklassenwechsel berücksichtigt? Wird der Betrag auch abgezogen?

Automatisch geht die Heiratsmeldung vielleicht, aber wenn man seine Steuerkassen wechseln möchte, dann muss man das natürlich beim Finanzamt beantragen, wie bitte soll der Arbeitgeber denn bitte die Steuerklasse des Ehepartners ändern, das kann ja gar nicht klappen. 

Wenn jemand heiratet, bekommt er statt der 1 die Steuerklasse 4, bei absolut identischen Abzügen beim Arbeitgeber.  Entscheidet sich ein Paar dann für die Kombination 3/5, dann müssen die das gemeinsam entscheiden, denn einer hat dann ja die schlechtere Klasse und dann muss man das auch logischerweise gemeinsam beantragen.

Die nachträgliche Änderung von 4/4 auf 3/5 wirkt sich wohl erst/nur auf Dezember aus. Ihr könnt auch erst für Januar die 3/5 nehmen, auf den einen Monat kommt es jetzt auch nicht mehr drauf an. 

Bei einer dann folgenden gemeinsamen Steuererklärung wird euch dann dementsprechend mehr ausgezahlt, einen Verlust macht ihr durch dein Fehler nicht. Bei der gemeinsamen Veranlagung gibt es keine Steuerklassen mehr, die Vorteile des Ehegattensplittings wirken sich auf das komplette Jahr 2016 aus. 

Du musst das so verstehen, die Steuerklassen gibt es nur, um die monatlichen Abzüge einigermassen steuern zu können. Erst beim Jahresausgleich wird tatsächlich ermittelt, welche Steuern zu zahlen waren und es erfolgt dann ein Ausgleich (in Form von Nachzahlung oder Rückzahlung). Mit der Wahl 3/5 oder 4/4 entscheidet man lediglich, ob man lieber gleich monatlich mehr Geld hat oder lieber später. Ich kenne viele Paare, die gerne die 4/4 haben, um Nachzahlungen zu vermeiden und einmal im Jahr eine stolze Summe ist ihnen lieber als jeden Monat ein paar Euro, die man gar nicht bemerkt. 

Das zuviel gezahlte Geld kriegt ihr auf alle Fälle am Ende raus. Ihr werdet nicht schlechter gestellt 

Man muss nie eine gemeinsame Veranlagung machen, man kann immer zwischen Einzel und gemeinsam entscheiden. Nur bei der Einzelveranlagung verschenkt man halt den Splittingvorteil und hatte man die 3/5, dann muss der mit der 3 kräftig nachzahlen.

Bei gemeinsamer Veranlagung ergibt sich in dem meisten Fällen halt einfach einen Vorteil, weil beide Einkommen zusammen geworfen werden und die Freibeträge auch. 

Dein Verlustvortrag, falls anerkannt, wird wohl einfach stehen bleiben, bis du Einkünfte hast, weil deine Werbungskosten nicht denen deines Mannes verrechnet werden.

Alles weitere klärt mit eurem  Steuerberater.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort :D Mittlerweile konnte ich auch mit unserem Steuerberater reden. Alles geht jetzt seinen Gang und nächstes Jahr lassen wir uns mal überraschen ;)

Ihr hättet zum FA gehen müssen, um die Steuerklasse zu wechseln. Der Arbeitgeber Deines Mannes kann das tatsächlich nicht mehr "einfach so" machen - die Daten werden vom FA übermittelt.

Du sprichst von Verlustvortrag, richtig?

Hmmm... also wir haben bereits im August geheiratet. Der AG hat die Eheurkunde einfach so hingenommen und meinte, alles geht seinen Gang. Unser Steuerberater meinte ebenfalls wir brauchen uns darum nicht kümmern und sogar meine Internetrecherche hatte ergeben das dass automatisch von statten geht :/

Wir sind jetzt natürlich etwas gefrustet, da es diesen Monat Weihnachtsgeld gibt und der AG von meinem Mann jetzt damit ankommt. Vorher hatten sie immer andere Ausreden warum es nicht umgestellt ist - man hätte ja so schon mal darauf hinweisen können, dass das so einfach nicht geht... Na gut aber jetzt ist es so. Ich hoffe dass das zu viel gezahlte WG auch zurück kommt.

Gilt dann die Steuerklasse 3 für das ganze Jahr 2016?

Ja, Verlustvortrag klingt gut :) Das ist das Wort was ich gesucht habe ;)

@Svellanie

Wenn ich eine Heiratsurkunde bekomme, dann trage ich den Sonderurlaub ein und mehr kann ich gar nicht machen. Schließlich muss das neue Ehepaar beim Finanzamt vorsprechen und dort entscheiden, welche Steuerklassen nach der Ehe geführt werden - da kann ich in der Personalabteilung doch nicht die Entscheidung fällen (alleine das zeigt schon, dass die Info falsch war).

Der AG bekommt dann irgendwann die Meldung über die geänderten Steuerklassen vom FA und kann ab dem Datum auch korrigierte Abrechnungen erstellen (nur bis zum Jahreswechsel). Also, wenn im Dezember die geänderte Steuerklasse mit Wirkung ab August kommt, macht MEIN Lohnprogramm automatisch korrigierte Abrechnungen.

Die Steuerklasse gilt immer für das ganze Jahr. Deswegen heiraten so viele noch schnell im Dezember ;-)

Bei dem Verlustvortrag bin ich unsicher, weil er aus Zeiten vor der Ehe herrührt. Aber eigentlich sagt die Logik, dass er berücksichtigt wird.

@Norina78

Ja, dass macht auch Sinn. Trotzdem ärgere ich mich, dass denen das erst jetzt auffällt -_-

Ok, das heißt wenn wir die 3 angeben, wird diese auch für das komplette Jahr korrigiert. Vielen Dank!

@Svellanie

Der AG kann nur ab August korrigierten. Den Rest gibt es bei der Steuererklärung

@Norina78

Aber die zu viel gezahlte Steuer von August - November, bekommt man doch nicht vom AG wieder, oder? Er führt diese ja auch ans FA ab :/

@Svellanie

Doch, die wird korrigiert und dann wird im Dezember eben weniger ans FA gezahlt - kein Problem, machen wir dauernd

@Norina78

Ah ok, dass wusste ich auch noch nicht :) Danke für die Hilfe!!!

Ihr HABT doch einen Steuerberater. Warum fragt ihr den nicht?

Weil ich ihn immer schlecht via Telefon und E-Mail erreiche und ich gerne schnell eine Antwort möchte!

@Svellanie

Du hast einen Steuerberater, der nicht erreichbar ist? Bitte entschuldige, wenn ich dir das nicht glauben kann...

@ErsterSchnee

Du musst mir das auch nicht glauben. Entschuldige bitte das ich diese Plattform in Anspruch nehme, weil man hier immer schnell Antworten bekommt. Ich dachte dafür ist sie da - wird wohl mein Fehler sein -_-

Wenn du sonst nichts weiter zu meiner Frage beizutragen hast, kannst du dir gerne eine andere suche

@Svellanie

Da du leider so überhaupt gar keine Ahnung hast und alles durcheinanderwirfit, ist es sehr schwer, die das online zu erklären.

Im übrigen ist es absoluter Schwachsinn, dass der AG die Eheschließung ans Finanzamt meldet. Und das haben die dort auch mit Sicherheit nicht so gesagt!

@ErsterSchnee

Trotzdem sind deine "Antworten" nicht hilfreich. Wenn du nicht verstehst was ich meine, dann frag doch einfach nach. Was ist denn so unverständlich? Natürlich habe ich wenig Ahnung davon, ansonsten würde ich meine Steuererklärung selber machen und keinen Berater bezahlen oder hier fragen

@Svellanie

Ich verstehe durchaus, was du meinst. Was aber nichts daran ändert, dass das viel zu komplex ist, um das mal eben im Internet abzuhandeln. Deshalb der Verweis auf den Steuerberater - und das ist die einzig wirklich hilfreiche Antwort, die man dir geben kann.

Schade, dass du DAS nicht erkennst...

die Steuererklärung macht ihr für 2016  (ich nehme an 2015 war ein Tippfehler?)  und die Steuerklasse wird dann rückwirkend für das ganze Jahr gerechnet und die zuviel bezahlte Steuer zurückerstattet, deine Rückstellungen spielen überhaupt keine Rolle

Das ist mir schon klar, mit ging es eher um mehr Details

Also lt. meinem Steuerberater werden die Rückstellungen uns dann nächstes Jahr mit ausbezahlt :/ Also es sind bereits anteilig angerechnete Werbungskosten. Ich hoffe Rückstellung ist dafür das richtige Wort :)

Aber das war ja gar nicht die Hauptfrage; Wird dann auch die Steuerklasse 3 für das Jahr 2015 herangezogen?

@Svellanie

wenn ihr 2016 geheiratet habt wird 2015 nicht berücksichtigt,  

@Barolo88

Ach ich Depp :) Das wird mir gerade erst bewusst. Ja es ist ein Tippfehler, wir haben natürlich 2016 geheiratet und ich spreche natürlich auch über die Steuererklärung 2016 die wir nächstes Jahr machen