Falsche Rasse angegeben beim Hund?

3 Antworten

Da der "American Bulldog" keine anerkannte Rasse ist, sondern nur ein Listen-Mix, ist dein Hund auch einer. Was im Heimtierausweis steht, ist dabei irrelevant, es gilt der Phänotyp.

Normalerweise hätte das bei der Anmeldung bzw. im Tierheim schon auffallen müssen... Hast du einen Kaufvertrag, in dem steht, dass es sich um so einen Mix handelt? Am besten vom Tierheim. Die einzige Chance, die ich sehe, ist auf verständnisvolle Mitarbeiter zu hoffen und den Hund richtig anzumelden, mit sämtlichen Auflagen und ggf. zu zahlender Strafe. Ansonsten wird der Hund vermutlich vom AmtsVet untersucht, der dann darüber urteilt, ob es sich um einen Listenhund handelt oder nicht. Dementsprechend wird dann weiter verfahren. Für den Hund kann das ein Leben im Tierheim bedeuten.

Ich hoffe dir ist bewusst, dass auch die Versicherung bei falschen Angaben zur Rasse im Schadensfall nicht zahlen muss.

Daniel469416 
Beitragsersteller
 31.01.2022, 19:15

Hat sich erledigt, danke für eure Anteilnahme, von meinem Hund existiert ein DNA Test, vom Tierheim damals in die Wege geleitet. Er ist ein mischling zum größten Teil aus old english Bulldog und der deutschen Dogge. Kleinere Anteile vom Labrador(alles was er in sich hat steht in Bawü nicht auf der Liste) Habe heute ein Termin bei der zuständigen Behörde gemacht und dort wurde mir dann auch direkt Entwarnung gegeben. Diesen DNA Test Erkennen sie an.

Virgilia  31.01.2022, 19:50
@Daniel469416

Das solltest du dir alles schriftlich geben lassen, falls es weitere Kontrollen gibt.

Silanor  31.01.2022, 07:12

Das finde ich nun aber auch interessant - wenn diese Rasse doch in BaWü nicht als Listenhund aufgelistet ist, wieso ist das dann ein Problem ? Dann gilt der Hund doch wie jeder andere auch ?

Virgilia  31.01.2022, 10:14
@Silanor

Weil der "American Bulldog" keine Rasse, sondern ein Listen-Mix ist, mit dem versucht wird, die Auflagen zu umgehen. Oft werden deshalb eben nicht "nur" Dogo Argentinos (die in BaWü übrigens zur Kategorie 2 zählen) eingekreuzt, sondern auch andere SoKas. Es gibt ja keinen Rassestandard, der dahingehend irgendetwas regelt.

Die Auflagen gelten nicht nur für die im jeweiligen Bundesland gelisteten Rassen, sondern auch für deren Kreuzungen. Egal wie man diese Mischlinge nennt.

Silanor  31.01.2022, 11:28
@Virgilia

Danke für die Erklärung^^

Daniel469416 
Beitragsersteller
 30.01.2022, 23:34

Okay, danke für die Information. Kaufvertrag habe ich nicht, Evtl mein Bruder. Prinzipiell ist der American Bulldog aber ein mix aus Hunden, welche in Baden Württemberg nicht auf der Liste stehen (boxer, English bulldogs, doggo Argentino etc.) Ich verstehe dann auch nicht, wenn der Hund nicht als eigene Rasse anerkannt wurde, weshalb er in Bundesländern wie nrw oder Bayern auf der Liste steht. Aber erstmals vielen Dank für deine Antwort!

Daniel469416 
Beitragsersteller
 30.01.2022, 23:38
@Daniel469416

Ich zahle auch die „normale Steuer” und keine Steuer für gefährliche Hunde. Als ich ihn angemeldet habe habe ich denen dort natürlich auch den Ausweis gegeben in dem das drin stand und dort wird das ja eigentlich auch geprüft. Ist alles irgendwie sehr komisch.

Virgilia  31.01.2022, 00:00
@Daniel469416

Es gibt immer Mitarbeiter, die sich damit nicht auskennen. Die haben nur ihre Liste mit "verbotenen Rassen" und kennen sich nicht mit Mixen aus.

Der Pitbull ist auch keine anerkannte Rasse, steht aber in den meisten Bundesländern auf der Liste. Es ist einfach ein bestimmter Typ Hund, der nach bestimmten Merkmalen vermehrt wird. Da es für den "American Bulldog" keinen Rassestandard gibt und die Bezeichnung gerne genutzt wird, um Auflagen (auch das Zuchtverbot) zu umgehen, werden häufig Listenhunde eingekreuzt.

Die Tierärzte, die die phänotypische Untersuchung machen, können i.d.R. gut einschätzen, ob offensichtlich ein Listenhund eingekreuzt wurde oder ob es wirklich nur ein Boxer-Mix ist. Du kannst zwar einen DNA-test machen lassen, das letzte Wort hat aber das Gutachten.

Viele Gemeinden sind bei Verstößen sehr streng. Die größten Chancen, dass du den Hund auch behalten darfst, wenn er als Listenhund eingestuft wird, hast du, wenn du von Anfang an kooperierst und glaubhaft machen kannst, dass du dir keiner Schuld bewusst warst. Ob sie Nachsicht walten lassen oder Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, zeigt sich dann. Du könntest dir dann natürlich einen Anwalt nehmen, aber die Erfolgschancen sind fraglich.

Dahika  31.01.2022, 09:45
@Daniel469416

Dogo Argentino soll kein Listenhund sein???

Daniel469416 
Beitragsersteller
 31.01.2022, 19:15
@Dahika

Ja, habe ich mich verlesen, mein Fehler.

Dein Hund ist eine Mischung eines als gefährlich eingestuften Listenhundes und so gelten auch für ihn die gleichen Regeln, die eben für Listenhunde in BaWü gelten.

Und wenn ihr diese nicht eingehalten habt, dann drohen jetzt Konsequenzen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Welche Konsequenzen nun erfolgen werden, hängt von der Behörde ab. Da kann von der Aufforderung, die erforderlichen Haltungsvoraussetzungen zu schaffen bis hin zur Wegnahme des Hundes (weil ohne Erlaubnis gehalten) gehen.

Na ja, bei den angeblichen Labradormixen wird das Ordnungsamt sehr hellhörig. So doof sind die nämlich nicht.

Daniel469416 
Beitragsersteller
 31.01.2022, 19:23

Ich weiß nicht, was du mit diesen labradormixen hast aber davon war hier nie die Rede.