Hunde: Hundehaftpflicht / Hundesteuer, wie, wenn Elternrasse nicht bekannt ist?

6 Antworten

Mischling angeben.

Bei uns hier wollten sie allerdings wissen was für ein Mischling. Also habe ich Boxer-mix gesagt. Wissen tue ich es nicht - könnte aber einer sein. Damit hat sich sowohl die Gemeinde als auch die Versicherung zufrieden gegeben.

Was hat denn der Tierarzt im Tierpaß angegeben? Genau das würde ich auch bei der Gemeinde und bei der Versicherung angeben. Es sollte überall das gleiche drinen stehen.

es gibt keinerlei grundlage dafür, dass hundesteuern von bürgern der BRD erhoben werden dürfen.

im gegenteil, ich habe meine wieder zurück gefordert.

PatrickLassan  04.12.2012, 14:47

Und? Fordern kann man eine Menge.

Ich kann nur die gleiche Antwort geben, wie die Beantworter vor mir.

Du meldest Deinen Hund für die Steuer an als Mischling.

Bei der Haftpflichtversicherung gibt Du ebenfalls Mischling an.

Die Benennung der Rasse spielt wirklich keine Rolle.

Bitte achte auf Entwurmungen und auf Impfungen. Da Hunde (leider) dazu neigen, den Kot anderer Hunde zu fressen, empfehle ich eine Entwurmung regelmäßig alle drei Monate.

die hundesteuer hat doch mit der größe nichts zu tun.die haftpflicht denke ich auch nicht,ansonsten fragst du einfach bei deiner versicherung nach ,was du angeben mußt.die hundesteuer wird pro hund berechnet- nur bei sogenannten listenhunden wäre sie eheblich höher als der normale durchschnitt,der in deiner gemeinde üblich ist.

Ich würde die Bezeichnung angeben, die der Tierarzt im EU-Heimtierausweis angegeben hat.