Falsche Angaben über Grundstücksgrenzen

2 Antworten

ja man darf, genauso wie ich es war, nicht gutgläubig sein. Habe Haus, Torhaus und Stallungen gekauft, Grundstücksgröße stand zwar mit 382qm im Kaufvertrag, gezeigt wurden uns aber das eingezäunte 603 qm Grundstück.. Erst beim fünften Mal Einsicht beim Katasteramt wurde uns eine alte Urkunde von 1905 ausgewiesen das - 70qm mit Stall überbaut wurde, 126qm Garten mit dem Torhaus der Gemeinde gehört, weil 75% des Gebäudes auf Gemeindeland steht und 25qm dem zweiten Nachbarn gehören. Makler sagt, ja 382qm standen doch im Kaufvertrag. Die Gemeinde will nun für ein 123Jahre altes, morsches Torhaus + die 126qm 1380 € haben. Der Nachbar für die 70qm will 4.500 € haben. Die Gemeinde hat mir aber beim Kauf kein Wegerecht zu meinem Grundstück eingeräumt (also ein Amtsversäumnis) Ja nun liegt alles in der Schwebe, nach 20 Jahren habe ich kein Kaufinteresse mehr. Mal sehen was daraus wird. Euch jedenfalls viel Glück mit einer ev. Klage, (anders geht es ja wohl in Deutschland nicht) die ges. Mühlen mahlen langsam, vielleicht sind dann Eure Kinder auch schon groß und Ihr seit froh das der zu mähende Rasen nicht so groß ist. Viele Grüße Klaus H.

Es gibt doch einen Lageplan, der genau die Grundstücksflächen aufzeigt, oder? Ganz naiv darf man als Käufer auch nicht sein und einfach alles glauben... Ich würde dann ja keinen Zaun ziehen und einfach das Grundstück des Verkäufers mitbenutzen...