Wie dicht darf der Nachbar seine Hühner an der Grundstücksgrenze halten?
Unser Nachbar hält einige Hühner in seinem Garten und das Gehege grenzt direkt an unser Grundstück und somit an unsere Terasse. Da der Sommer vor der Tür steht und es dann immer unangenehm riecht und die Hühner auch nicht gerade leise sind , würde ich gerne wissen , ob er das GEhege so dicht an der Grundstücksgrenze haben darf und was man dagegen machen kann.
6 Antworten
Ich hatte vor ca. 4 Jahren dasselbe Problem,**allerdings mit einem ganz tollen Nachbarn**.
Wir einigten uns bei einem Gläschen Wein,weil gesetzlich ist der Hühnerhalter im Recht und darf die Hühner auf seinem Grundstück halten,wie er mag.
Dafür gibt es keine allgemeingültigen Regelungen, sondern das richtet sich nach dem Gebiet, in dem Du wohnst, und nach den in Deiner Gemeinde / Deinem BL geltenden Rechten.
Bei uns zB dürfen Hühner bis an die Grundstücksgrenze gehalten werden und auf dem Land auch darüberhinaus - wer keine "freilaufenden Hühner" will, muß eben sehen, wie er seinen eigenen Zaun gestaltet, und wer schon vom Hühnergeruch gestört wird, muß eben woanders hinziehen (ist nicht persönlich gemeint, beschreibt nur die hiesige Situation)
Ich würde an Deiner Stelle erstmal mit dem Nachbarn reden, normale Hühner stinken nicht, und sind auch nicht lauter als zB Kinder, oder Autos. VIelleicht könnt ihr euch auf eine Hecke einigen, die dämpft den Lärm UND den Geruch, und ist außerdem noch nützlich für die Hühner, denn darunter bleibt das Laub liegen und die Würmer wachsen :)
Obwohl es zu Deutschland passen würde, dass es gegen Hühnerhaltung in der Nähe anderer Grundstücke ein Gesetz gibt, glaube ich trotzdem, dass du in diesem Fall die Hühnerhaltung hinnehmen musst. - Es sei denn, die Hühner kommen in deinen Garten oder k@cken dir die Terasse voll.
Hühner duften zwar nicht nach Chanel No.5, aber sich vom Hühnergeruch auf dem Nachbargrundstück gestört zu fühlen, da braucht es doch schon eine feine Nase.
Wenn die Umzäunung des Geheges höher als 1,50 m ist, muß das bauamtlich genehmigt werden und es muß ein Grenzabstand von 3 m eingehalten werden. Ich konnte weder den Link noch den gesamten Text hier reinkopieren....
bei uns am dorf macht das jeder wie er will,da gibts auch keinen ärger