Kaninchengehege 3m von der Grundstücksgrenze?

5 Antworten

Lass' Ihn rechtliche Schritte einleiten. Sofern es keinen Bebauungsplan gibt, der an dieser Stelle Nebenanlagen ausschließt, bist Du in BY und BW auf der sicheren Seite. Wenn der Gesetzesentwurf zur Landesbauordnung planmäßig am 1.1.19 in Kraft tritt, gilt das auch für NRW. Aber auch nach heutiger Gesetzeslage in NRW oder HE musst Du IMHO nichts befürchten, da ich deinen Stall nicht als Gebäude bezeichnen würde. Ist auch schwer vorstellbar, dass sich ein Baufachkundiger oder gar Richter mit so einer Lächerlichkeit befassen wird.

Ich würde es gelassen ignorieren.

Naja,

so schön das für die Tiere ist und so "unangemessen" es von deinem Nachbarn ist, mit Ruhm hast du dich da auch nicht bekleckert.

Ich habe gute Erfahrungen gemacht, mit meinem Nachbarn zu reden.

Einfach ein:"Hast du etwas dagegen, wenn ich einen Kaninchelstall aufstelle? Mir gehen so die Maße abc durch den Kopf. Mit dem Stall möchte ich....."

Und schon ist er mit im Boot, du hörst auch seine Meinung und es lebt sich entspannter.

Also so weit ich das weiß ist das, solange es auf deinem Grundstück ist nicht verboten, aber sicher bin ich mir nicht, frag doch mal bei deiner Stadt nach.
Das ist ja vielleicht ein unfreundlicher Nachbar.

Soweit ich weiß variieren die Vorschriften über die Bauten solcher Ställe.

Wende dich doch mal an deine Gemeinde.

Frag einfach bei der Stadt nach