Falsche Angaben bei Usenet.nl
Ich hatte unter angabe falscher daten bei Usenet.nl um eine 14 tage testwoche in anspruch zunehmen und habe vergessen sie rechtzeitig zu kündigen womit sie dann kostenpflichtig wurde. Kann man mich trotz der falschen Angaben ausfindig machen oder sollte ich lieber bezahlen. Habe die falschen daten über eine meiner 3 Mailadressen bei aol angegeben. Brauchen dringend Antwort.
Habe jetzt folgende Mail erhalten:
wie wir Ihnen bereits mehrfach per Brief und E-Mail mitgeteilt haben, hat uns die Firma Usenet.nl S.r.l. mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Unser Mandant hat am 08.04.2013 folgende Leistung für Sie erbracht:
- Usenet.nl
Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 99,96 EUR. Leider haben Sie bisher auf alle Zahlungsaufforderungen nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie nunmehr ein letztes Mal auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten: 99,96 EUR bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 11,00 EUR vorgerichtliche Inkassogebühren: 37,50 EUR vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50 EUR
Kontoführungsgebühren: 2,50 EUR
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 16.07.2013): 155,46 EUR
Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 155,46 EUR ist innerhalb der nächsten 3 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 264510390 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen
2 Antworten
Vorab:
- Die Webseite gibt mir einen Alarm bei meinem WOT-Plugin (Web-Of-Trust). Hat also schonmal einen recht unseriösen Ruf.
- Das Impressum beinhaltet keine ladungsfähige deutsche Anschrift, keinen namentlich benannten Geschäftsführer und keine Umsatzsteuer-ID. Wer in Deutschland Handel treiben will muss sich deutschem Recht unterwerfen.
- Wurde dir bei Anmeldung per Email eine wirksame Widerrufsbelehrung zukommen lassen? Wenn die Belehrung nicht erfolgt ist oder formal nicht korrekt war, so beginnt die 14 Tage Frist auch NICHT zu laufen.
- Bei Verstößen gegen §§ 305c, 307 BGB sowie § 6 Abs.1 PAngV sind Verträge recht leicht anfechtbar.
- Zur Schufa habe ich ja bereits was im Kommentar geschrieben.
Zum Thema Inkasso:
- Wenn ich als Gläubiger eine Forderung habe, von der ich überzeugt bin sie sei berechtigt. Warum beauftrage ich ein nutzloses Inkassobüro statt direkt das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten? Es ist sinnfrei und Kostentreiberei, daher musst du das Inkassobüro nicht bezahlen, auch wenn die Hauptforderung berechtigt wäre. Kontofürhungsgebühren sind auch lächerlich.
- 11,- € Mahnauslagen entsprächen ca. 4,5 Briefen, die man dir hätte zukommen lassen. Halte ich für unwahrscheinlich.
Zu IP-Adressen
- Die Verbindungsdaten zu den IP-Adressen haben nur die Provider. Diese dürfen nur an die Staatsanwaltschaft auf richterlichen Beschluss herausgegeben werden (z.B. bei Urheberrechtssachen oder Straftaten).
- Die Zeit dafür ist knapp bemessen. Spätestens 8 Wochen nach Rechungsstellung müssen die Daten gelöscht sein. Die Vorratsdatenspeicherung hat das BVG zum Glück vor einigen Jahren gekippt.
Du solltest schleunigst bezahlen. Es wird sonst sehr teuer für dich. Über deine IP-Adresse bist du ruck-zuck ermittelt.
Nur wenn der Betreiber eine Straftat vermutet und Anzeige erstattet. Auch dafür bleibt nicht viel Zeit. Die Provider müssen nach Rechnungsversand die Daten recht schnell löschen.