Anwalt droht mit Strafanzeige - Nötigung oder Erpressung?
Generelle Frage: Wenn ein Anwalt X im Namen des Mandanten Y den Herrn Z anschreibt und im Schreiben sagt, Namens un im Auftrag unseres Mandanten fordern wir Sie auf bis zum ..... .... EUR auf folgendes Konto zu zahlen. Sollten Sie die Zahlungsfrist nicht einhalten, werden wir zum einen gegen Sie eine Strafanzeige erstatten und zum Anderen würden wir den Anspruch unseres Mandanten mit gerichtlicher Hilfe gegen Sie durchsetzten.
Ganz ungeachtet dessen, was der Vorwurd des Strafbestands wöre, ist diese Drohung nicht Nötigung oder gar Erpressung? Und wie sollte Herr Z damit umgehen?
11 Antworten
Die Frage inwieweit durch den nicht genannten Straftatbestand die finanzielle Forderung gerechtfertigt ist, kann nur ein Anwalt klären ( gerade bei den dürftigen Informationen ).
Vorwürfe wegen Nötigung und / oder Erpressung wären nur bei ungerechtfertigten Forderungen gegeben.
Aber - wie schon gesagt - das sind Fragen für eine Anwalt
Das "drohen" mit einer Anzeige oder einem Strafverfahren ist NIE Erpressung oder Nötigung. Wenn wirklich eine Straftat vorliegt, dann ist es nur rechtmäßig, dass diese verfolgt wird. Wenn keine Straftat vorlag, dann geht auch die Anzeige ins Leere, und der Anzeigende kann wegen falscher Verdächtigungen drankommen.
er droht mit einer Strafanzeige und einem gerichtsverfahren. DAs ist doch keine Nötigung. Wenn Du nichts schuldig bist, brauchst Du nicht zu zahlen.
Es wäre Erpressung, wenn eine begangene Straftat nichts mit dem geforderten Geldbetrag zu tun hätte, z.B.:
"Zahle mir 10.000€, sonst zeige ich Dich an, weil Du gestern besoffen einen Unfall gebaut hast"
Ein Anwalt wird sich zu so etwas sicher nicht hergeben, erst recht nicht zusammen mit einem Mandanten. Hier handelt es sich offensichtlich um eine Straftat Deinerseits, mit der Du den geforderten Betrag "ergaunert" hast.
Wenn Herr Z wirklich was zu zahlen hat, sollte er es auch bezahlen. Und es ist ganz sicher keine Erpressung, sein Geld einzufordern.