Anwalt droht mit Strafanzeige - Nötigung oder Erpressung?

11 Antworten

Die Frage inwieweit durch den nicht genannten Straftatbestand die finanzielle Forderung gerechtfertigt ist, kann nur ein Anwalt klären ( gerade bei den dürftigen Informationen ).

Vorwürfe wegen Nötigung und / oder Erpressung wären nur bei ungerechtfertigten Forderungen gegeben.

Aber - wie schon gesagt - das sind Fragen für eine Anwalt

Das "drohen" mit einer Anzeige oder einem Strafverfahren ist NIE Erpressung oder Nötigung. Wenn wirklich eine Straftat vorliegt, dann ist es nur rechtmäßig, dass diese verfolgt wird. Wenn keine Straftat vorlag, dann geht auch die Anzeige ins Leere, und der Anzeigende kann wegen falscher Verdächtigungen drankommen.

er droht mit einer Strafanzeige und einem gerichtsverfahren. DAs ist doch keine Nötigung. Wenn Du nichts schuldig bist, brauchst Du nicht zu zahlen.

Es wäre Erpressung, wenn eine begangene Straftat nichts mit dem geforderten Geldbetrag zu tun hätte, z.B.:

"Zahle mir 10.000€, sonst zeige ich Dich an, weil Du gestern besoffen einen Unfall gebaut hast"

Ein Anwalt wird sich zu so etwas sicher nicht hergeben, erst recht nicht zusammen mit einem Mandanten. Hier handelt es sich offensichtlich um eine Straftat Deinerseits, mit der Du den geforderten Betrag "ergaunert" hast.

Wenn Herr Z wirklich was zu zahlen hat, sollte er es auch bezahlen. Und es ist ganz sicher keine Erpressung, sein Geld einzufordern.