Familienkasse Inkasso-Service Forderung stoppen?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Betrag muss überwießen werden, wird nach Klärung zurückerstattet 100%
Nein, Fordrung muss nicht Beglichen werden, Einspruch reicht 0%

3 Antworten

Betrag muss überwießen werden, wird nach Klärung zurückerstattet

dass sich eine Familienkasse eines Inkassos bedient - unwahrscheinlich, eher kommen andere Maßnahmen zum Tragen; gerichtlicher Mahnbescheid

Vanessastartup 
Fragesteller
 16.01.2021, 10:33

die Auforderung zur Zahlung kommt von der Familienkasse Inkasso-Service

MenschMitPlan  16.01.2021, 10:47
@peterobm

Einspruch wurde doch schon eingelegt.

Betrag muss überwießen werden, wird nach Klärung zurückerstattet

Die Agentur für Arbeit ist nicht die Familienkasse, vllt habt ihr ja die Unterlagen an die falsche Behörde gesendet?

Ein Einspruch hemmt nicht die Vollziehung, die Rechtsgrundlage hast du ja selbst schon zitiert.

alexs72  16.01.2021, 12:18

die familienkasse ist eine unterbehörde der bundesagentur für arbeit! ;-)

MenschMitPlan  16.01.2021, 13:05
@alexs72

Nein, die Familienkasse ist eine Finanzbehörde! Sonst würde die AO auch gar nicht greifen.

alexs72  16.01.2021, 13:07
@MenschMitPlan

und deswegen steht im briefkopf auch immer bundesagentur für arbeit!? ;-)

MenschMitPlan  16.01.2021, 13:40
@alexs72

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__6.html

siehe Absatz 2 Nr. 6

Fakt ist, dass die Unterlagen bei der Familienkasse nicht angekommen/ unauffindbar sind. Ihr habt sie hoffentlich inzwischen nochmal hingeschickt spätestens im Rahmen des Einspruchs? Dann könntet ihr noch Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Wenn ein Dokument verloren geht, ist das immer blöd.

Ich halte die Forderung der Familienkasse daher für gerechtfertigt.

Meine Eltern können die Zusendung der Dokumente beweisen

Wie wollen sie das beweisen? Ein Einschreibebeleg oder sogar ein erhaltener Rückschein sind kein Beweis.

Ich würde Deinen Eltern empfehlen, den Nachweis zeitnah erneut zu erbringen oder sich ggf. an einen Anwalt zu wenden. Denn, wenn die Familienkasse erst vollstreckt, wird's unangenehm.

Alternativ kann auch zunächst gezahlt werden unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Ich persönlich würde einen Anwalt einschalten.

Vanessastartup 
Fragesteller
 16.01.2021, 10:35

besten Dank für die Rückmeldung!

Leider haben sie nur einen Faxnachweiß, der wird hier bestimmt nicht ausreichend sein.

Agamemnon712  16.01.2021, 10:37
@Vanessastartup

Der Sendebericht eines Telefaxgerätes ist nach meiner Kenntis besser als Beweismittel geeignet als ein Einschreibebeleg/Rückschein.

Sie sollten das Dokument erneut hinschicken per Post oder ggf. nochmals faxen.

Aber nicht zulange warten aus schon beschriebenem Grund.