Erneute Auer Witte Thiele Mahnungen bezüglich wirecard, was soll ich jetzt tun?

8 Antworten

Ich würde der Anwältin ein Schreiben schicken (ggf. mit Rückschein): "Werte Anwältin. Anscheinend sind Sie schwer von Begriff. Sie haben nun schon zwei mal verweigert, mir eine ausführliche Begründung für ihre Forderung darzulegen (Abrechnung bzw. Rechnung, Mahnschreiben, Vertragskopie). Wenn Sie sich weiterhin weigern und mir stattdessen drohen, gehe ich von einem betrugsversuch aus und werde Strafanzeige erstatten wegen Betrugs und Nötigung. Vergessen Sie nicht, in ihrer Antwort eine Vollmacht im Original beizulegen. Gerne gehe ich auch meinerseits zu einem Anwalt, wenn Sie mich nicht ernst nehmen sollten."

eMails können letztendlich bestritten werden, daher noch einmal das Einschreiben. Wenn sie danach nicht klar vorlegen, wie die Forderung zustande kommt, haben sie am Ende des Tages ein Argumentationsproblem.

Sind das definitiv die ersten Mahnungen und Erinnerungen in dieser Sache?!

Wenn von beiden Seiten der Kartenvertrag nicht gekündigt wurde, so sind Forderungen vor dem 1.01.2012 verjährt. ( §§ 195 und 199 BGB ) Wenn jemand also was aus dem Jahr 2011 oder früher von dir möchte, brauchst du das nicht bezahlen.

Es war jedoch nicht klug von dir die Karte weg zu legen, den dazugehörigen Kartenvertrag aber nicht zu kündigen. Dennoch kannst du natürlich von der Rechtsanwaltskanzlei die Gläubiger Vollmacht nach § 174 BGB verlangen und solange diese nicht vorliegt, sämtliche Forderungen zurückweisen. 

Natürlich müssen die dir rechtliche Grundlagen nennen, auf denen sich ihre Forderung stützt. Also die Gläubiger ( Hauptfirma ), die ursprüngliche Schuldsumme, den ursprünglichen Vertrag usw. .

Ich habe seit gestern das gleiche Problem, denke dass ich da etwas Licht uns Dunkel bringen kann. Diese "Jahresgebühren" gab es früher nicht und wurden offenbar irgendwann in 2014 eingeführt. Das kann man in Internetarchiven leicht nachvollziehen. (https://web.archive.org) Preisänderungen müssen vorher mitgeteilt werden und du willigst meist ein, in dem du keinen Einspruch einlegst. Die Frage dazu wäre also: haben sie dir rechtskräftig mitgeteilt, dass sie die Preise angehoben/eingeführt haben?

Du musst doch eine Abrechnung von denen bekommen, wofür die 54 Euro sind.

Sind es die Kartengebühren? Oder hast du damit eingekauft?

Das muss ja nachgewiesen weden können.

http://www.mywirecard.de/visa.html

Dort sind Gebühren aufgeführt. Die musst du natürlich bezahlen.

Die vorderung setzt sich zusammen aus Hauptvorderung 18,90 Bearbeitungskosten 10,00 Geschäftsgebühr 25,70 Vorderung 54,60

Wen es eine Jahresbeitrag wäre, warum habe ich dan nie etwas von der wirecard Bank gehört und warum die Vordergrund erst jahre später