Fallbeispiel. Zeitungen nicht ausgetragen: Strafe?

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Theoretisch denkbar wäre unter bestimmten Umständen auch noch eine Anzeige wegen Betrug, wie weit das in der Realität dann vom jeweiligen Verlag umgesetzt wird, steht jedoch von hier aus in den Sternen. Sollten die Zeitungen allerdings irgendwo entsorgt werden, zum Beispiel im Wald, etc... und es kann nachgewiesen werden, wem diese Zeitungen geliefert wurden, dann könnte es richtig teuer werden. Weil dann kommen Kosten für das Personal das bei der Bergung und Entsorgung eingesetzt, sowie ggfs. ein Ordnungsgeld für die Entsorgung auf den Entsorger zu, hängt wiederum vom Eifer des jeweiligen Ordnungsamtes ab. Denkbar wären auch sofern nachweisbar Regressansprüche falls auf Grund dieser Nichtverteilung ein Werbekunde abspringt.