Schlag ins Gesicht Strafe?

9 Antworten

Hallo ich grüße dich.

Also wenn nichts weiter ist und "der  Gegner" hat nur ein blaues Auge, dann kann er Anzeige wegen Körperverletzung erstatten.

Aber dabei kommt nicht groß was raus.

Denn wenn keine Vorstrafen vorliegen, bekommt man vielleicht eine Strafe auf Bewährung. Das wäre aber schon sehr viel. Oder das vielleicht ein paar Sozialstunden aufgedrückt werden.

Das liegt eben ganz beim Gericht.

Und wenn das Gericht zu der Meinung kommt das der andere auch Schuld mit hat, dann kommt nicht mehr raus, als ein:

"du, du, böser Junge, das darfst du aber nicht wieder machen".

Also mach dir nicht all zu große Sorgen. Ausserdem wenn es vor Gericht geht, dann steht dir ein Anwalt zu. Und der wird dann für dich schon raus holen was er kann.

Dann kann es auch passieren das das Verfahren gegen eine kleine Geldbuße eingestellt wird. Je nach dem was du für ein Einkommen hast wird dann die Geldbuße festgelegt.

 

Viele Grüße Michael

 

das hängt von mehreren faktoren ab. ist der täter geständig, bereut er es, ermessen des richters etc. dürfte aber nicht weiter krass werden. dabei hängt es aber auch davon ab ob es um jugend oder erwachsenenstrafrecht geht.

Jeder taetliche Angriff, also ein Schlag, oder Tritt ist eine Koerperverletzung und wird mit einer Strafe aus dem STGB, Strafgesetzbuch bestraft.

Jedes Gericht hat eine Bibiliothek wo Du es auch nachschlagen kannst.

Notwehr wird selten bestraft, aber sie muss im Affekt geschehen, also unmittelbar wenn Du angegriffen werden solltest.

Spaetere Rache wird nicht mehr als Notwehr behandelt, weil zuviel Zeit nach dem eigentlichen Geschehen liegt.

Gruesse Kurt

anzeige wegen körperverletzung und evtl. schmerzensgeld. 100 € glaube ich, bin mir aber nicht sicher.

Sozialstunden und falls verlangt wird schmerzensgeld.. wie alt??