Welche Strafe bekommt man, wenn man jemanden mit dem Auto überfährt und diese Person stirbt?

15 Antworten

Das kann man so pauschal nicht beantworten und hängt von den Umständen ab.

Zu denken wäre beispielsweise an ein Ermittlungsverfahren wegen "Fahrlässiger Tötung" gemäß §222 StGB. Wenn man jemand anderen mit voller Absicht "ummäht" kommt Mord oder Totschlag in Betracht. Unter Umständen erfolgt aber auch garkeine Verurteilung. Wie gesagt: Abhängig vom Einzelfall.

Wie schon einige hier schreiben, es kommt auf die Umstände an. Zum Beispiel Trunkenheit: War das die erste Trunkenheitsfahrt oder deswegen schon vorbestraft? Im letzteren Fall geht es meistens ab in den Bau. Oder Füherschein wegen Trunkenheit eingezogen? Auch hier kommt meistens gesiebte Luft in Frage. Bei Absicht kommt es auf die Umstände an. Nicht alles ist Mord. Ich erinnere mich an einen Fall, dass eine Ehefrau den Ehemann so zur Weißglut getrieben hat, dass er mehrfach mit einem Lkw auf sie zugefahren ist, um sie an der Rampe zu zerquetschen.  Sie hat sich aber immer fallen gelassen und wurde nur leicht verletzt. Versuchter Totschlag in besonders schweren Fall, 12 Jahre. Also, Loyds, immer cool bleiben, nicht saufen oder Drogen (dann eben mit dem Taxi fahren, ist allemal am Billigsten) und nicht zu schnell (vor allem in Baustellen und bei schlechter Witterung). Dann kommt ihr ohne Tote durchs Leben. Ist iwie doch besser.

Das kann man nur sehr schwer beantworten.

Denn es hängt von den genauen Umständen ab, unter denen ein Unfall mit Todesfolge geschieht.

War es Unachtsamkeit (Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit) des Fahrers - oder aber des Unfallopfers? Wie waren de Witterungsbedingungen, war es hell, war es dunkel....

Übler wird es, wenn dabei Alkohol im Spiel war - dannsieht es für den Fahrer schon sehr ernst aus.

Aber es liegt eben im Ermessen des Gerichts, wie es den einzelnen Fall beurteilt, die ganze Fakten sieht - und dann ein entsprechendes Urteil fällt. das kann theoretisch von einme Freispruck über eine Geld- oder Bewährungsstrafe bis hin zu Haft gehen.

 

 

Kommt darauf an, ob man besoffen war oder nicht. Und wie es geschehen ist.

Also es kommt auf die Umstände an.

Führerschein is auf jeden Fall weg. Geldstrafe gibts und wenn man Pech hat, wandert man ins Gefängnis(wie meine ehemalige Kollegin)

Aber es gibt auch Urteile, wo es leider nur eine Bewährungsstrafe gab, obwohl der Täter betrunken war....

kommt sehr stark auf die schuld des anderen darauf an.... also autobahn und kein mutwilliger verstoß deinerseits kann es bewährung geben...

 

für drogeneinfluß oder alkohol stark mindernde umstände...

 

für absicht gilt es als mord und kann daher lebenslänglich geahndet werden....

 

also von bewährung auf vollpension sozusagen ;)

kritiker111  19.04.2011, 16:12

Bei Alkohol- oder Drogenkonsum gibt es keine mildernden Umstände - im Gegenteil, hier wird das Urteil deutlich härter ausfallen.

Selbst wenn man auf Grund z.B. einer hohen Blutalkoholkonzentration auf eine "Unzurechnungsfähigkeit" plädieren könnte - dann würde andererseits ein Urteil auf Grund des Alkoholmissbrauchs (ersatzweise) ergehen.

fieserfisch  19.04.2011, 16:19
@kritiker111

@kritiker..... dennoch sind es mildernde umstände, da in der regel nur der fall mit dem höheren strafmaß verurtielt wird.... soll heißen es geht um das tötungsdelikt und damit sind eben alkohol oder drogen mildernd für den angeklagten....

 

es gibt kein nebenurteil, allerhöchstens noch eine zivilklage neben des verstoßes gegen das stgb und der straßenverkehrsordnung....

 

also wenn du jetzt anwalt wärst... würd ich dich nicht buchen^^

 

 

SaviourGermany  19.04.2011, 16:38
@fieserfisch

nix da. Wer alkoholisiert oder berauscht ein Fahrzeug führt, kriegt richtig dicken Ärger und kann den Führerschein in den Wind schießen. Die charakterliche Eignung wird ebenfalls in Frage gestellt.

fieserfisch  19.04.2011, 16:46
@SaviourGermany

leider ist recht nicht immer recht^^ selbst manche bekommen ein mildes urteil obwohl sie im vollbesitz ihrer geistigen kräfte waren wie das urteil des damaligen berufsrasers beweist der auf der autobahn eine frau sozusagen in den tod geschubst hat....

 

die charakterliche eignung ist nicht relevant für ein urteil vor gericht.... eher eine sozialprognose was nur das eingleiderungsvermögen der person beurteilt und nicht seine persönlichen züge....

 

um nochmals klarzustellen.... es wäre ein verstoß gegen mehrere strafen und somit ist ein gesamturteil zu bilden... was den führerschein angeht ist das nicht so drakonisch wie ein paar jahre mehr hinter gittern wenn man einen unfall ohne anderen einfluß mkit todesfolge verursacht hat...

 

was weiter heißt.... der komplettschaden wird an den alkoholisierten weitergegeben als auch die aussicht einen zivilprozeß wegen schmerzensgeld zu gewinnen....

 

dennoch ist das unabhängig von der sonst abgeurteilten strafe im strafverfahren....

 

in jedem fall kann ein alkjoholwert (der deutlich mehr als 1 promille ist) als mildernder umstand vor gericht angewandt werden und führt eher zu einem milderen strafurteil.... nicht zu einem höheren (unabhängig der nebenprozesse)....

 

die persönlichen folgen sind soweit erhöht, aber auch nur was die geldtasche angeht....

 

ob und inwieweit die beeinflussung der drogen/alkohol auf den fahrer wirklich eingewirkt hat klärt in der regel ein gutachter der entweder von gericht bestellt oder persönlich beauftragt ist und dessen meinung sozusagen den richter beeinflussen muss.... im sinne von gilt es laut gutachter als mildernd....

 

insoweit hat jeder fähige und berufserfahrene rechtsanwalt einen gutachter für exakt solche fälle am start... es geht um mandantengewinnung und das erfordert ein möglichst positives urteil....

 

so ist die welt^^ findet euch damit ab ;)

kritiker111  19.04.2011, 17:01
@fieserfisch

@fieserfisch

wenn die Tat nicht zu einer Verurteilung nach § 316 StGB, sondern zum Schuldspruch wegen Vollrauschs (§ 323a StGB) führt.