Fake online shop - noch nicht bezahlt?

2 Antworten

Du hast bei Fernabsätzen prinzipiell ein Wiederrufsrecht auf deinen Kauf.

Es ist die Pflicht des Verkäufers das Wiederrufsrecht klar in den AGB's zu benennen.

Du hast das Recht ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurückzutreten. Sollte der Verkäufer dir das verwehren, schreib ihm nochmal eine nette Mail mit Klageandrohung.

Vorher durchsuchst du die AGB's nach dem Wiederrufsrecht. ist es angegeben beziehst du dich darauf, ist es NICHT angegeben, erklärst du in dem Schreiben weiterhin, wie sehr sich die zentrale gegen unlauteren Wettbewerb schon auf den kontakt freut. (Unterlässt der Händler nämlich den Hinweis auf das Wiederrufsrecht muss er mit Unterlassungsklagen rechnen und saftigen Geldstrafen)

Ausnahmen gibt es hier allerdings für Waren, die extra hergestellt werden aufgrund deines Kaufes.

Sieh einfach von dem Wort "Storno" ab und nenn es Wiederruf deines kaufvertrages.

Vielen Dank für deinen hilfreichen Beitrag! Bin gespannt auf deren Antwort.

@chiterr

Im Zweifelsfall auch gerne mal Wiederrufsrecht Fernabsatz googeln, da findet sich genug info :d

@Uulzos

Hab von denen die Nachricht erhalten, dass ein Widerruf nicht möglich sei, da die Ware nach Bestellung direkt an das Versandzentrum weitergeleitet worden sei. Erneut bekam ich die Aufforderung zu bezahlen.

Die Ware wird doch erst bei Erhalt der Zahlung versendet. Weiteres hab ich gelesen, dass sehr wohl die Auflösung eines Kaufvertrags noch vor Erhalt der Ware möglich ist. Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll.

@chiterr

Joa, wie du sagst: wieso schickt der Händler vor Erhalt der Ware diese raus...

Und das sollte Dir egal sein, du willst ja nur wiederrufen..klar, wenn was ankommt muss das auch zurück gehen, das ist logisch.

Hast mal nach den AGB's geschaut, was da zum widerrufsrecht steht?