Widerrufsrecht - ja oder nein?

4 Antworten

Da auch eine telefonische Geschäftsanbahnung und - wie hier in diesem Fall - Geschäftsabschluss einen Fernabsatz darstellen, greift sehr wohl das Widerrufsrecht; hier zudem ergänzt um den Umstand, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher über sein Recht in Textform aufgeklärt wurde.

Die andere Frage ist natürlich, ob man das entsprechende Produkt woanders überhaupt, und falls ja, günstiger bekommen kann, oder lieber verzichtet.

Meines wissens nach greift auch hier das Fernabsatzgesetz und hast ein Wiederrufsrecht.

Dazu BGB § 312c Abs. 1: "Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt."

Hier scheint kein solches System im Spiel gewesen zu sein. Dann waere es auch kein Fernabsatzvertrag.

Ich habe bei einem Händler per E-Mail nach einem Ersatzteil gefragt.

Online-Anfrage - Onlinebestellung = bei Kauf in der EU ....Anspruch auf Widerrufsrecht.